Schuldnerfragen zu ADF Inkasso und Mahnverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Inkassoverfahren und unserem Inkassodienst

Hier beantworten wir Ihnen Fragen, die uns häufig zum Ablauf des Forderungseinzugs und allgemein zu unserem Inkassounternehmen und den Inkassoverfahren gestellt werden.

Mit einem Klick auf die nachfolgenden Fragen erhalten Sie die entsprechende Information. Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen finden senden Sie uns eine Email oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Das Aktenzeichen finden Sie rechts oben auf dem Briefkopf des Anschreibens im Format: 12 345 678  1234.5678 aufgeführt, das Ihnen durch ADF Inkasso zugestellt wurde

Für eine eindeutige Zuordnung Ihres Inkassovorgangs ist die Angabe des Aktenzeichens zwingend erforderlich. Enthält Ihre Anfrage unvollständige oder fehlerhafte Angaben, dürfen die Inkassounternehmen diese aus rechtlichen Gründen weder bearbeiten noch beantworten.
Wenn Sie mit ADF Inkasso in Kontakt treten, benötigen wir von Ihnen grundsätzlich - neben dem Aktenzeichen - Ihre persönlichen Daten (als Pflichtfelder gekennzeichnet), um Sie eindeutig zu identifizieren.

Alle Angaben, die Sie uns mitteilen, unterliegen dem Schutz personenbezogener Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Beachten Sie hierzu auch die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten.
Bitte nutzen Sie wenn irgend möglich den mit unserer Zahlungsaufforderung übersandten Überweisungsträger.

Auf jeden Fall geben Sie bei jeder Zahlung und bei sämtlichem Schriftverkehr immer das auf Ihrer Mahnung angegebene Aktenzeichen an.
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, nutzen Sie bitte den von uns zugeschickten Überweisungsträger! Bitte geben Sie bei jeder Überweisung als Verwendungszweck unser Aktenzeichen an. Sie finden das Aktenzeichen oben rechts auf unserem Mahnschreiben.

Unsere Kontodaten:
Inlandsüberweisungen (Wenn möglich, nutzen Sie die übersandte Zahlkarte)
Kreditinstitut Volksbank Mittelhessen e.G.
Kontoinhaber ADF GmbH
Konto-Nr. 4386 4386
Bankleitzahl 513 900 00
Auslandsüberweisungen  
IBAN DE41 5139 0000 0043 8643 86
SWIFT / BIC Code VBMHDE5F
Soweit Sie eine von uns gesetzte Frist zur Zahlung oder einen mit uns vereinbarten Zahlungstermin nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um weitere Schritte die erneut Kosten verursachen zu verhindern. Nutzen Sie hierzu gerne unser vorbereitetes Kontaktformular
Bitte benutzen Sie wenn irgend möglich den beigefügten Überweisungsträger aus dem Inkasso Schreiben. Wir können dadurch Ihre Einzahlung deutlich schneller verbuchen.

Sollte Ihnen kein Überweisungsträger vorliegen (z.B. bei einer Fax, Email oder SMS Zahlungsaufforderung) geben Sie auf jeden Fall immer genannte Aktenzeichen an.
Teilen Sie uns bitte unverzüglich schriftlich die Namenänderung mit oder wann und wohin Sie umziehen. Ansonsten müsste eine entsprechende Adressermittlung eingeleitet werden, diese sind kostenpflichtig und von Ihnen zu tragen sind. Ersparen Sie sich bitte diesen zusätzlichen Kostenaufwand.

Bitte nutzen unser Kontaktformular, um uns Ihre neuen Kontaktdaten mitzuteilen. Denken Sie bitte daran, dass von uns vergebene Aktenzeichen mit aufzuführen, damit wir Ihre neuen Daten richtig zuordnen können.
Als Vertragspartner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist ADF Inkasso berechtigt, die Ihnen gegenüber bestehende offene Forderung an die SCHUFA gemäß den SCHUFA-Regeln zu übermitteln. Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten, z. B. bei der Aufnahme eines Kredites, erheblich behindern. Auch Dienstleistungen anderer Unternehmen können dann unter Umständen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch genommen werden.
Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich nicht. Nach Einschaltung unseres Inkassounternehmens sind sämtliche Zahlungen direkt an uns zu leisten.
Ja, gemäß §286 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu erstatten. Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens für die Beitreibung der Forderung (Kostenerstattungsanspruch).
Dies bedeutet, dass die Forderung bereits durch einen Titel gerichtlich gegen Sie festgestellt ist. Ein Titel ist zum Beispiel ein Urteil, ein Beschluss oder ein Vollstreckungsbescheid. Aus einem Titel können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Ja, eine Pfändung des Arbeitslohnes ist möglich, wenn über die Inkasso-Forderung ein Titel erwirkt wurde. Es kann jedoch nicht das gesamte Einkommen gepfändet werden, es gelten die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen. Unpfändbar bleibt der Lohnanteil, der für eine bescheidene Lebensführung erforderlich ist.
Ist die Mahnung vor dem Zeitpunkt Ihrer Einzahlung datiert, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Geld bei uns eingegangen ist und ordnungsgemäß auf die Forderung verbucht wurde. Wahrscheinlich hat sich Ihre Zahlung mit unserem Schreiben gekreuzt. Um ganz sicher zu gehen, rufen Sie uns gerne an, wir klären Ihre Fragen.
Wahrscheinlich handelt es sich bei Ihnen um eine Vorkasseforderung, wie sie beispielsweise bei Online-Auktionen häufig entsteht. Bei dieser Art von Geschäft kommt es - genau wie bei einem regulären Einkauf - zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag. Die Verpflichtung zur Abnahme der Ware besteht also auch in diesen Fällen.
Wie alle seriösen Inkassounternehmen hat die ADF GmbH eine justizbehördliche Zulassung für die Ausübung der Inkassotätigkeit (Inkassoerlaubnis).

Die ADF Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH ist durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG unter dem Aktenzeichen – 3712/1 –I/3- 2655/08 – im Rechtsdienstleistungsregister registriert.