Häufige Fragen (FAQ) und Informationen für Gläubiger

Häufig gestellte Fragen zum Thema Forderungseinzug und ADF Inkasso

Wir stellen immer wieder fest, dass sich gerade potentielle Neukunden, die noch keine Erfahrung über die Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen haben, viele Fragen stellen.

Mit einem Klick auf die nachfolgenden Fragen erhalten Sie die entsprechende Antwort.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen aber auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Der DUDEN definiert Inkasso als Beitreibung bzw. Einziehung fälliger Forderungen. Der Begriff kommt aus dem Bankwesen und ist wie dieses italienischen Ursprungs. Nach heutiger Definition ist Inkasso "Die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, die geschäftsmäßig betrieben wird sowie der geschäftsmäßige Forderungserwerb zum Zwecke der Einziehung.
  • Kostenersparnis durch effizientes erfolgsorientiertes Forderungsmanagement
  • Bedeutend weniger Personaleinsatz im eigenen Mahnwesen
  • Erhöhung des Einzugserfolges durch das Know-How unser Inkasso-Experten
  • Höhere Beitreibungsquote als bei Eigenmaßnahmen, da die Einschaltung eines Inkassounternehmens eine größere psychologische Wirkung zeigt
  • Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die Inkassokosten als Verzugsschaden, bei Eigenbearbeitung müssten Sie die Kosten selbst tragen
  • Im Erfolgsfall bekommen unsere Vertragskunden Ihre Hauptforderung zu 100% ausbezahlt!
  • Taggleiche Bearbeitung Ihres Auftrags
  • Kostenminimierung auch im Fall des Nichterfolgs
Das Inkassounternehmen ADF Inkasso ist "Experte" für den außergerichtlichen Einzug offener Forderungen für Privatpersonen und Unternehmen, das heißt Inkasso (lat. einkassieren, einziehen) notleidender, noch nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie der Einziehung von bereits titulierten Forderungen.

Zum Einzugsverfahren gehören auch Kontrollfunktionen und Überwachungsverfahren. Weiterhin ist unser Inkassounternehmen immer auch Partner unserer Auftraggeber, welche wir außergerichtlich in ihrem Forderungsmanagement beraten um aus säumigen Zahlern wieder gute Kunden zu machen und positive Geschäftskontakte zu erhalten.
Wichtigste Voraussetzung einer Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen ist, dass der Schuldner sich nach § 286 BGB in Verzug befindet, die Forderung "einredefrei" und von Bestand ist. Das bedeutet, der Anspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner muss tatsächlich  bestehen und der Schuldner hat dem Anspruch bislang nicht widersprochen. Das Inkassounternehmen muss über eine justizbehördliche Zulassung (Inkassoerlaubnis) verfügen.
  • Verminderung von Außenständen
  • Bestmögliche Vermeidung von Forderungssausfällen
  • Sicherung Ihrer Liquidität geringerer Personalaufwand
  • Verbesserung der künftigen Zahlungsmoral Ihrer Schuldner mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft
  • Informationen über Vertragspartner durch Bonitätsprüfungen
  • Fristen und Verjährungskontrolle
  • Forderungsmanagement aus einer Hand durch alle Verfahrensstadien
Ein erfolgreiches Forderungsmanagement ist sehr arbeitsintensiv. Ihr Personal ist daher stärker mit branchenfremder Tätigkeit belastet. Zudem haben wir als Experten eine wesentlich höhere Erfolgsquote beim Einzug der Forderungen.

Überdies ist die erhebliche Signalwirkung für Ihre Schuldner nicht zu unterschätzen: Viele melden sich und zeigen sich zahlungswillig, wenn sie von uns ein Schreiben erhalten. Sie merken, dass Sie als Gläubiger konsequent sind und ihnen wird erstmals deutlich, dass bei weiterer Zahlungsverweigerung durch zusätzliche Verfahrensschritte erhebliche Mehrkosten und eine Beschädigung der Kreditwürdigkeit und Bonität auf sie zukommen.
Weil wir grundsätzlich zeit- und kostensparender agieren. Da das Forderungsmanagement unser Kerngeschäft ist, haben wir die perfekte systemtechnologische Ausstattung und das erforderliche Fachwissen. Ein Rechtsanwalt ist zumeist auf verschiedenen Rechtsgebieten zugleich tätig, die fehlende Spezialisierung geht oft zu Lasten der Effizienz. Als Inkassounternehmen sind wir auch nicht an das Rechtsanwaltvergütungsgesetzt (RVG) gebunden. Zugunsten unserer Kunden haben wir im Gegensatz zum Rechtsanwalt eine attraktive Kostenstruktur auf Erfolgsbasis.
Weil Sie zum einen mehr Zeitressourcen gewinnen, indem wir Ihnen branchenfremde Belastungen abnehmen. Diese können Sie für Ihre eigene Arbeit nutzen. Zum anderen ist mehrfach nachgewiesen, dass wir als Inkassospezialisten effektiver arbeiten und eine höhere Erfolgsquote erreichen, als ein firmeneigenes Mahnwesen. Dies bestätigen auch immer wieder unsere Kunden. Insgesamt wird sich nach Abgabe Ihres Forderungsmanagements an uns die Realisierungsquote bei Außenständen erhöhen, Ihr Aufwand und Ihre Kosten werden sich deutlich reduzieren.
Sofort im Anschluss an Ihre hausinterne Debitorenbuchhaltung. Immer wieder weisen wir unsere Mandanten darauf hin, wie immens wichtig ein straffes, konsequentes Mahnwesen ist, um gegenüber säumigen Zahlern nicht an Glaubwürdigkeit einzubüßen.

Schaubild Inkassoerfolg Wir empfehlen unseren Kunden daher, maximal 2 Mahnschreiben zu versenden und in der zweiten Mahnung konkret darauf hinzuweisen, dass bei weiterem Zahlungsverzug die Abgabe der Angelegenheit an uns erfolgen wird. Geben sie dann die Forderung zum Einzug an uns ab. Wenn Sie weiter anmahnen, belasten Sie sich mit unnötiger Arbeit und ihr Schuldner wiegt sich mehr und mehr in der Gewissheit, dass sie noch mehr Geduld aufbringen werden, er wird weiter keine Zahlung leisten oder wird womöglich zunächst offene Rechnungen Ihrer Konkurrenten begleichen.

Unsere Statistik zeigt: Je früher uns eine Forderung zum Inkasso übergeben wird, umso größer ist die Realisierungschance.
Wir benötigen zunächst die notwendigen Daten wie den Namen des Schuldners, dessen Anschrift, den Forderungsgrund, -höhe, sowie Rechnungs- oder Vertragsdatum etc.. Entweder füllen Sie hierzu unseren Online-Auftrag oder das konventionelle Auftragsformular aus oder aber wir treffen mit Ihnen eine Rahmenvereinbarung, die andere Möglichkeiten zulässt. Die Übermittlung der Daten kann generell entweder konventionell in Papierform, oder per elektronischem Datentransfer erfolgen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche. Wir haben bestimmt eine Lösung, die Ihnen zusagt.
Die entstandenen Inkassokosten sind ein Teil des Verzugsschadens, für die der säumige Schuldner gemäß §§ 280, 286 BGB aufzukommen hat. Wir machen diesen Schaden für Sie bei Ihrem Schuldner geltend.
Grundsätzlich nein, denn Ihr Schuldner ist sich seines Zahlungsverzuges bewusst. Wir arbeiten als Vermittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler. Wir sind uns stets bewusst, dass Ihre Kundenbeziehung keinen Schaden nehmen darf und suchen gegebenenfalls flexible Lösungen, die auch im Interesse des Schuldners sind. Wir finden Wege, welche die Interessen des Schuldners und des Gläubigers auf einen Nenner bringen. Oft sind Schuldner für Hilfen dankbar, die ihnen einen Weg aus einer finanziellen Notlage aufzeigen. Dies führt nicht selten dazu, dass ehemalige Schuldner später zu unsere Kunden wurden.
Wir besitzen seit 1986 eine justizbehördliche Zulassung gem. Art. 1 § 1 RBerG und unterliegen der Aufsicht der Zulassungsbehörde. Gemäß dem Rechtsberatungsgesetz wurden wir vom Präsidenten des Landgerichts Giessen unter E 27 ordnungsgemäß als Inkassounternehmen zugelassen und unterliegen dementsprechend der Rechtsaufsicht.

Am 01.07.2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten. Rechtsdienstleistungen (Inkassodienstleistungen) dürfen dann ab 01.01.2009 nur noch von Inkassounternehmen und Inkassobüros erbracht werden, die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind.

Die ADF Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH ist durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG unter dem Aktenzeichen – 3712/1 –I/3- 2655/08 – im Rechtsdienstleistungsregister registriert.