Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Belarus
Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen den Forderungseinzug in Belarus zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.

Рэспубліка Беларусь (weißrussisch)
Республика Беларусь (russisch)
Respublika Belarus
Republik Belarus

Staatsform:
Grösse:
Einwohner:
Landessprachen:
Währung:
Zeitzone:
ISO-Code:
Ländervorwahl:
Coface Landesrating:
Geschäftsklima:
Semipräsidiale Republik
207.595 km²
9,5 Mio
Weißrussisch, Russisch
Weißrussischer Rubel (BYR)
UTC + 3 MEZ
BY
+375



Inkasso-Schwierigkeitsgrad 82/100

Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:
Adressermittlung:
Bonitätsprüfung:
25%
Vertragskunden EUR 0,00
Sonstige Kunden EUR 50,00
Auf Anfrage (optional)
Auf Anfrage (optional)
Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Belarus – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.
- Die Zahlungskultur Belarusischer Unternehmen ist überaus schlecht, bei der Begleichung von Rechnungen sind Verzögerungen von bis zu 180 Tagen zu erwarten.
- Das Gerichtssystem in Weißrussland ist komplex und wird wegen mangelnder Transparenz und Unabhängigkeit kritisiert. Darüber hinaus sind Gerichtsverfahren in der Regel zu langwierig und kostspielig, während die Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen ebenfalls problematisch sein kann.
- Wenn der Schuldner zahlungsunfähig geworden ist, sind die vorhandenen Sanierungsmechanismen ineffizient so ist die Liquidation das Standardverfahren in Belarus, so dass die Chancen auf eine Quote , äußerst gering sind.
Das Inkasso durch Inkassounternehmen ist in Belarus gesetzlich nicht geregelt. Es existieren keine mit dem deutschen Recht vergleichbaren Inkassobüros.
2. Inkassokosten
Inkassokosten können in Belarus den Schuldnern nicht auferlegt werden. Die Vergütung der Inkassoleistung erfolgt ausschließlich über Provisionen.
3. Forderungseinzug
Das Zahlungsverhalten in Belarus ist eher als schlecht zu beurteilen.
Seit November 2008 gilt ein Vorauszahlungsstopp bei Importlieferungen nach Belarus, um den Devisenabfluss durch Vorauszahlungen aus Belarus zu minimieren. Importeure sollten anstatt der Vorauszahlung andere Rechnungsinstrumente verwenden (z.B. Akkreditiv, Bankgarantie) oder eine Versicherung der unternehmerischen Risiken.
Teilzahlungen können frei vereinbart werden. Verzugszinsen können zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden.
Laut dem T. 2 Art. 220 des WPGB kommt das Befehlsverfahren in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Anwendung bei
- Geldforderungen,
- Ansprüche auf Herausgabe des Vermögens,
- Ansprüche auf Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners,
- die Forderung aus einem notariell beurkundeten Rechtsgeschäft herrührt;
- die Forderung aus einem notariell beurkundeten Wechselprotest (mangels Zahlung,
- mangels Annahme oder wegen fehlendem Annahmedatum) herrührt;
- es der Einziehung folgender Forderungen dient: Steuern und Gebühren (Abgaben an den Fiskus), dokumentarisch belegte Lohnrückstände, Verzug bei vertraglich fixierten Zahlungen für Strom, Wasser, Gas, Heizung und Telekommunikationsleistungen sowie bei Einzahlungen in den Sozialfonds des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus;
- es sich um Forderungen von Versicherungsunternehmen (Einziehung von Rückständen gemäß Versicherungsvertrag) oder um einen Fall von Art. 394 ZPO (Zivilprozessordnung der Republik Belarus) handelt.
- Bezeichnung des Wirtschaftsgerichts, bei dem der Antrag eingereicht wird;
- Vorname, Name, Vatername des Anspruchsstellers und des Schuldners, ihr Wohnsitz und Aufenthaltsort, Bankverbindung, Kontaktnummer, elektronische Adressen (bei Vorhandensein);
- Anspruch des Anspruchsstellers mit dem Hinweis auf Gesetzesnormen;
- Umstände, auf denen sich der Anspruch gründet, und die sie belegenden Beweise;
- Berechnung des erhobenen Betrags;
- Verzeichnis der beizufügenden Dokumente. dem Antragssteller oder von seinem Vertreter unterzeichnet.
Für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen deutscher Gerichte sind Wirtschaftsgerichte der ersten Instanz in einem Sonderverfahren zuständig. Als Eingangsinstanz fungieren die Regionalgerichte und das Stadtgericht Minsk.
Die Formerfordernisse sind grundsätzlich in Art. 246 WPO geregelt. Dem Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern internationale Verträge der Republik Belarus nichts anderweitiges vorsehen:
- eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie der ausländischen Gerichtsentscheidung, deren Anerkennung und Vollstreckung beantragt wird;
- ein ordnungsgemäß beglaubigtes Dokument, aus dem das Inkrafttreten der ausländischen Gerichtsentscheidung bzw. deren Vollstreckbarkeit vor dem Inkrafttreten hervorgeht, sofern sich dies nicht bereits aus dem Wortlaut der Gerichtsentscheidung ergibt;
- ein ordnungsgemäß beglaubigtes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Schuldner seinerzeit über die Verhandlung der Streitsache vor dem ausländischen Gericht, dessen Entscheidung Gegenstand des Antrags auf Anerkennung und Vollstreckung ist, rechtzeitig und ordnungsgemäß benachrichtigt worden war;
- eine ordnungsgemäß beglaubigte Vollmacht oder ein anderes Dokument als Bestätigung der Befugnisse des Antragsunterzeichners;
- ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass eine Kopie des Antrags auf Anerkennung und Vollstreckung der ausländischen Gerichtsentscheidung dem Schuldner zugeleitet wurde;
- ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzungen der obengenannten Unterlagen in eine der Staatssprachen der Republik Belarus.
Alle Ansprüche aus internationalen Warenverkaufsverträgen verjähren nach vier Jahren, da die Republik Belarus neben dem UN-Kaufrechtsübereinkommen auch dem UN-Übereinkommen vom 14.6.1974 über die Verjährung beim internationalen Warenkauf beigetreten ist.
Einzelfirma | Indyvіdual'nae pradpryemstva (IP) - Индывідуальнае прадпрыемства (ИП) Für die Gründung einer Einzelunternehmung ist kein Stammkapital erforderlich. Die gewerbetreibende Privatperson haftet mit ihrem gesamten Vermögen. |
Bäuerlicher Betrieb | Krestjanskoe hozjastvo - Крестянское хозяство Für die Gründung einer Einzelunternehmung ist kein Stammkapital erforderlich. Die gewerbetreibende Privatperson haftet mit ihrem gesamten Vermögen. |
OHG Personengesellschaft | Tovarischestvo - Товарисчество Die Gesellschafter einer Personengesellschaft tragen die gemeinsame Haftung bezüglich aller vorhersehbaren und unvorhersehbaren Verpflichtungen des Unternehmens. Mindestens zwei Teilnehmer sind zur Gründung und zum Betrieb einer solchen Gesellschaft erforderlich. Sie sind in der Republik Belarus eher selten. |
Unitarisches Unternehmen | Unitarnoe predprijatie (UP) - Унитарное предприятие (УП) Eine belarussische Sonderform ist das private Unitarische Unternehmen (UU). Es findet in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Entsprechung. Das private UU ist einer GmbH angenähert, seit 01.02.2009 ist kein Mindeststammkapital mehr vorgeschrieben. Dennoch muss ein Stammkapital festgelegt werden (in der Satzung), es ist zum Zeitpunkt der Anmeldung vollständig zu erbringen. Ein UU kann nur einen Inhaber haben, Anteile sind unzulässig. Im Unterschied zu einer GmbH befindet sich das Vermögen bei einem UU im Eigentum seines Inhabers. Das UU verwaltet das Vermögen nur. Das UU wird von einem Direktor geleitet, der vom Inhaber bestimmt wird. |
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Obschestwo s Ogranichenoj Otwetstwennostju (OOO) - Обсчестwо с Ограниченой Отwетстwенностю (ООО) Eine weißrussische GmbH muss von mindestens zwei Personen gegründet werden und darf maximal 50 Gesellschafter haben. Bei Überschreitung der Gesellschafteranzahl, ist die Gesellschaft binnen eines Jahres in eine offene Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist unzulässig. Seit 1.1.2009 ist gesetzlich kein Mindeststammkapital für die GmbH vorgeschrieben. Diese Gesellschaftsform besticht durch Flexibilität, da die Anteile nicht als Aktien gelten und somit nicht unter das Wertpapierrecht fallen. Als Nachteil gilt, dass jeder Gesellschafter jederzeit aus der Gesellschaft austreten kann und die anderen Gesellschafter damit zur Übernahme seiner Anteile zwingen kann. Die Haftung der Gesellschafter ist mit der Höhe der jeweiligen Anteile beschränkt, sofern diese vollständig eingezahlt sind. Die Hauptversammlung wählt die Organe: zumeist einen Vorstand oder einen Generaldirektor. |
(GmeH) Gesellschaft mit erweiterter Haftung |
Obscestvo s dopolnitel'noj otvestnennost'ju (ODO) - Обсцество с дополнительной отвестненностью (ОДО) Die Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung ähnelt der GmbH. In diesem Fall ist subsidiäre Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten auf die Mindesthöhe der Stammkapitalsumme, somit auf ein Mehrfaches ihrer Einlageverpflichtung, festgelegt. Die Gesellschafter dieser Gesellschaft haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen bis zu dem von der Gesellschaft bestimmten Umfang. |
Geschlossene AG | Zakrytoe Akzionernoe Obschestwo (ZAO) - Закрытое Акзионерное Обсчестwо (ЗАО) Bei geschlossenen Aktiengesellschaften ist die Verkehrsfähigkeit der Aktien eingeschränkt und die Ausgabe sowie Veräußerung von Aktien erfordert die Zustimmung der anderen Aktionäre, die über ein Vorkaufsrecht verfügen. Sie ist damit die häufigste Aktiengesellschaftsform in Belarus. Die Zahl der Aktionäre darf nicht über 50 steigen, andernfalls ist die Gesellschaft binnen eines Jahres in eine Offene Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Aktionäre haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Es besteht keine Verpflichtung zur Bilanzveröffentlichung. Das Mindeststammkapital liegt bei 100 Basispunkten, wobei derzeit ein Basispunkt in etwa 3,3 EUR entspricht. Einmal jährlich ist eine ordentliche Aktionärsversammlung einzuberufen, anlässlich derer die Organe zu wählen sind. Exekutivorgan ist ein Generaldirektor, neben dem eine Art Aufsichtsrat zu bestellen ist.Das Mindeststammkapital einer ZAO beträgt umgerechnet EUR 945. |
Offene AG | Otkrytoe Akzionernoe Obschestwo (OAO) - Открытое Акзионерное Обсчестwо (ОАО) Offene Aktiengesellschaften erlauben die Ausgabe und Veräußerung von Aktien an Dritte ohne Zustimmung der anderen Aktionäre. Die Anzahl der Aktionäre ist nicht begrenzt. Bei Unternehmen mit Staatsbeteiligung sind allerdings Einschränkungen zu beachten. Sie kann als einzige Gesellschaftsform eine offene Zeichnung ihrer Aktien und ihren Verkauf durchführen. Das Mindestgrund-kapital einer OAO beträgt umgerechnet EUR 3.700. Diese Gesellschaftsform ist in Belarus sehr beliebt, jedoch sind die meisten offenen Aktiengesellschaften in Belarus staatliche Unternehmen. |
Repräsentanz |
Predstavitelstva - Представителства Predstavitelstva sind keine juristischen Personen, sie dienen in erster Linie der Interessenvertretung ausländischer Unternehmen, für Ihre Gründung ist kein Satzungskapital notwendig. Sie verfügen jedoch aufgrund einer verpflichtenden Repräsentanzordnung über eine Art Satzung. |
Die Selbstanzeige der Insolvenz durch das Unternehmen eröffnet diesem zusätzliche, rechtliche Möglichkeiten. So kann es einen Plan für die Bereinigung der Schulden vorlegen; es kann Finanzhilfe von speziellen wirtschaftlichen Risikofonds beantragen sowie Zahlungsaufschub bis zu drei Jahren gewährt bekommen. Wird die Zahlungsunfähigkeit vom Gericht anerkannt, beginnt das Konkursverfahren.
Voraussetzung für das Konkursverfahren ist die gerichtlich festgestellt Zahlungsunfähigkeit. Ferner kann ein Wirtschaftssubjekt auch von sich aus sofort Konkurs anmelden. Werden die gesetzten Fristen in einem Schuldenbereinigungsplan nicht eingehalten, ist auch ein Gläubiger berechtigt, direkt die Eröffnung des Konkursverfahrens zu beantragen.
Seit Oktober 2009 hat die Nationale Investitionsagentur von Belarus die Aufgabe übernommen als vorübergehender (Antikrisen)Verwalter die finanzielle Lage und Zahlungsfähigkeit verschuldeter Unternehmen und mögliche Folgen eines Verkaufs des betroffenen Unternehmens zu begutachten.
Die Eröffnung eines Konkursverfahrens ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, um allen potentiellen Gläubigern die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Außerdem ist ein Konkursmasseverwalter einzusetzen. Sobald der Konkurs eines Wirtschaftssubjekts gerichtlich anerkannt ist, wird eine Liquidierungskommission bestellt, welche die Liquidierung des Unternehmens umsetzt. Dabei sind die Gläubiger und ihre Vertreter zur Mitsprache berechtigt. Die Befriedigung der Gläubiger orientiert sich nach einer gesetzlich festgelegten Ordnung. So stehen beispielsweise Schmerzensgeldforderungen vor Lohnzahlungen.
Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist es in Belarus insbesondere bei Neukunden oder Geschäftsanbahnung üblich, vor Lieferung oder Vertragsabschluss eine Kreditauskunft über das betreffende Unternehmen einzuholen. Auch die Vereinbarung von Lieferung und Leistung nur gegen Vorkasse ist in Belarus durchaus gängig. Mit einer umfassenden EuroScore® Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden.
Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.
Unternehmensrecherche / Solvenzprüfung
Eine Einsichtnahme in das tschechische Handelsregister "Obchodní rejstřík" kann wichtige Informationen liefern, z.B. ob der tschechische Vertragspartner überhaupt ordnungsgemäß registriert ist, wie lange das Unternehmen bereits besteht, wer die Gesellschafter und sonstige vertretungs- und zeichnungsberechtigte Personen sind oder wie hoch das Stammkapital der Gesellschaft ist.
Das Handelsregister bietet für die Abfrage drei Varianten der Recherche an:
- Recherche nach natürlichen Personen (Vyhledávání podle osob)
- Recherche nach Firmen (Vyhledávání podle subjektů)
- Recherche nach natürlichen Personen als Teilhabern von juristischen Personen (Vyhledávání podle společníků-právnických osob).
Rechtsanwaltsgebühren
Die Kostenverteilung erfolgt wie im deutschen Recht, d.h. die unterliegende Partei hat die gesamten Prozesskosten, einschließlich der Anwaltskosten des Gegners, zu zahlen.Präventivmaßnahmen
Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist es in der Republik Belarus insbesondere bei Neukunden oder Geschäftsanbahnung üblich, vor Lieferung oder Vertragsabschluss eine Kreditauskunft über das betreffende Unternehmen einzuholen. Auch die Vereinbarung von Lieferung und Leistung nur gegen Vorkasse ist in der Ukraine gängig. Mit einer umfassenden EuroScore® Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden. Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen.
Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.
Unternehmensrecherche / Solvenzprüfung
Ein erster Check zur Seriosität Ihres Geschäftspartners kann und sollte über das Einheitliche Staatliche Register der juristischen Personen und Individualunternehmer (nachfolgend: Unternehmensregister) erfolgen. Leider erlaubt das Register keine online- Auskunft wie das vom russischen Register bzw. westlichen Registern bekannt ist. Es ist aber möglich, zumindest die Registrierung als solche online zu prüfen (BEL.BIZ Center for Business Communication) und im schriftlichen Wege eine vollständige Registerauskunft zu erhalten. Die Gebühren sind allerdings vergleichsweise hoch und betragen für inländische juristische Personen das 3-fache der Basisgebühr (also ca. 20 – 30 Euro) und für ausländische juristische Personen das 15-fache der Basisgebühr (also ca. 120 – 150 Euro) je Exemplar. Schon deshalb sollte man von seinem belarussischen Geschäftspartner verlangen, dass dieser die Auskunft beschafft und vorlegt.
Korruption
Beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International belegt Belarus Platz 123 (Deutschland Platz 13, Stand: Dezember 2012). Im Doing-Business-Report der Weltbank steht Belarus auf Platz 58 (Deutschland Platz 20), der Start eines Geschäfts wird jedoch mit Platz 9 besonders positiv bewertet.
Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus Представительство немецкой экономики в Республике Беларусь Prospekt Gasety Prawda 11 220116 Minsk, BELARUS Tel./Fax: +375 17 2703893 E-Mail: info@ahk-belarus.org www: http://www.belarus.ahk.de |
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Посольство Федеративной Республики Германия Uliza Sacharowa 26 220034 Minsk, BELARUS Tel.: +375 17 2 17 59 00 Fax: +375 17 294 85 52 E-Mail: info@minsk.diplo.de www: https://minsk.diplo.de/ |
Belarusian Chamber of Commerce and Industry Белорусская торгово-промышленная палата Uliza Kommunisticheskaya 11 220029 Minsk, BELARUS Tel.: +375 17 290 72 49 Fax: +375 17 290 72 48 E-Mail: mbox@cci.by www: https://www.cci.by/en/ |
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