Selbstauskunft

Sie möchten eine Eigenauskunft zu über Sie gespeicherten Daten einholen?

Seit dem 25.5.2018 ist in allen EU-Mitgliedstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Gemeinsam mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F) ersetzt die DSGVO das alte BDSG. Gemäß Art. 15 DSGVO und § 34 BDSG n.F. können Sie Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person zu erhalten.

Hinweis

  • Die Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH berechnet oder speichert keine Scorewerte. Gleiches gilt für Bonitätsanfragen und damit verbundenen Daten, diese werden ausschließlich in bei den im EuroScore Datenpool verbundenen Auskunfteien vorgehalten und gespeichert.
  • Ein Antrag auf Selbstauskunft ist daher nur sinnvoll, wenn Sie bereits als Schuldner durch ADF Inkasso (in einem Inkassoverfahren) kontaktiert worden sind.

Für die Auskunft zu einem Inkassoverfahren benötigen wir weitere Angaben über Ihre Person:

  • Nachname und ggf. Geburtsname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Unser Aktenzeichen
  • Aktuelle Anschrift (keine Postfachanschrift)
  • Eventuelle Voranschriften (könnten die Vollständigkeit der Auskunft erhöhen)

Sind Sie durch die Angaben im Auskunftsersuchen nicht eindeutig zu identifizieren, könnte darüber hinaus eine lesbare Kopie Ihres Personalausweises notwendig werden. Es ist Ihnen freigestellt diese (bitte Vorder- und Rückseite) bereits vorab zu übersenden. Sie können gerne Bereiche (z. B. Ausweisnummer) schwärzen, die nicht zu den vorstehenden Angaben gehören.

Bitte schicken Sie die vorstehenden Angaben an folgende Anschrift:

ADF
Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH
Postfach 11 01 07, D-36346 Gießen
E-Mail: auskunftsersuchen@adf-inkasso.de

Bitte beachten!

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilt werden, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist.