Auslandsinkasso: Serbien

Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Serbien

Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen das Forderungsinkasso in Serbien zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.

Flagge Serbien
Serbien
Република Србија
Republika Srbija

Republik Serbien
Landkarte Serbien
Hauptstadt:
Staatsform:
Grösse:
Einwohner:
Landessprachen:
Währung:

Zeitzone:


ISO-Code:
Ländervorwahl:
Coface Landesrating:
Geschäftsklima:
Belgrad
Parlamentarische Republik
88.361 km²
7,5 Mio
Serbisch
Serbischer Dinar (RSD) = 100 Para
UTC + 1 MEZ
UTC + 2 MESZ März bis Oktober
SRB
+381
Inkasso Rating Serbien
Inkasso Rating Serbien
Forderungseinzug Komplexität
Inkassokomplexität Serbien

Inkasso-Schwierigkeitsgrad 71/100

Inkasso-Risiko Serbien
Inkasso-Konditionen
Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:

Adressermittlung:
Bonitätsprüfung:
(Außergerichtliches Inkasso)
25%
Vertragskunden EUR 0,00
Sonstige Kunden EUR 50,00
Auf Anfrage (optional)
Auf Anfrage (optional)

Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Serbien – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.

  • Die durchschnittliche Zahlungsfrist in Nordmazedonien ist nach wie vor hoch und das Zahlungsverhalten inländischer Unternehmen schlecht mit durchschnittlichen Zahlungenfristen zwischen 60 und 90 Tagen.
  • Ineffektives Gerichtssystem und Verwaltung. Verfahrenskosten und Verzögerungen sind Nordmazedonien erheblich, so dass Gerichtsverfahren insgesamt vermieden werden sollten. Andererseits hat das Gerichtssystem zu viele Anforderungen, um Sicherungsrechte zu akzeptieren.
  • Mechanismen zur Sanierung, Entschuldung und Unternehmensrettung sind unzureichend vorhanden. So bleibt die Liquidation derzeit das Standardverfahren in Serbien, so dass unbesicherte Gläubiger kaum die Möglichkeit haben, Forderungen im Insolvenzverfahren einzuziehen.
Normalisierung nach einem starken Aufschwung

Das Jahr 2021 war in Serbien durch einen starken wirtschaftlichen Aufschwung gekennzeichnet. Zwar wurde Anfang 2021 eine Sperre verhängt, aber die relativ starke Konzentration der serbischen Wirtschaft auf die Landwirtschaft (8 % des BIP), das Baugewerbe (7 % des BIP) und das verarbeitende Gewerbe (25 %, insbesondere Grunderzeugnisse wie Lebensmittel und Metalle) trug dazu bei, die Auswirkungen auf die Wirtschaft abzufedern, die zu Beginn des Jahres noch dynamisch wuchs. Darüber hinaus war die Impfkampagne in der ersten Hälfte des Jahres 2021 sehr erfolgreich, verlangsamte sich aber Anfang Dezember stark. Das Impfniveau hat Serbien im vergangenen Jahr nicht vor zwei großen COVID-19-Wellen bewahrt. In diesem Jahr dürfte sich die Wirtschaft abkühlen und auf einen allmählicheren Wachstumspfad zurückkehren. Die Investitionen (22 % des BIP) und der private Verbrauch (68 % des BIP) dürften die Haupttriebkräfte des Wirtschaftswachstums sein. Öffentliche und private Investitionen werden durch große Projekte wie den Bau des ersten U-Bahn-Netzes in Belgrad unterstützt, der im November 2021 begann und bis 2026 andauern wird. Neben weiteren Investitionen in die Automobilherstellung kündigte der Bergbaukonzern Rio Tinto im Sommer 2021 eine Investition von 2,4 Mrd. USD in die Lithiummine Jadar an, die ab 2026 jährlich 58 000 Tonnen fördern könnte. Aufgrund von Protesten ist die Zukunft dieses Projekts jedoch unklar. Der private Verbrauch dürfte von einer nach wie vor hohen Sparquote (15,5 % im Durchschnitt des ersten Halbjahres 2021) und einigen Fortschritten auf dem Arbeitsmarkt profitieren, da die Erwerbsquote bereits im Herbst 2021 einen historischen Höchststand erreichte. Dies dürfte das Lohnwachstum fördern. Allerdings dürfte die Kaufkraft aufgrund des starken Anstiegs der Inflationsrate, die in diesem Frühjahr einen Höchststand von über 8 % erreichen dürfte, wegen der hohen Energie- und Lebensmittelpreise sowie der hohen Importpreise sinken. Dieser Preisdruck dürfte dann langsam nachlassen, aber die Inflationsrate wird wahrscheinlich bis zum Herbst über dem Inflationsziel der serbischen Nationalbank (NBS) von 3 % +/- 1,5 Prozentpunkten bleiben. Daher könnte die SNB beschließen, ihren Leitzins in der ersten Jahreshälfte um 50 Basispunkte auf 1,5 % zu erhöhen, was immer noch deutlich unter dem Niveau von 2,25 % vor der COVID-19 liegen würde. Während der stärkere Anstieg des Verbrauchs die Importe weiter anziehen dürfte, dürfte gleichzeitig die erwartete Erholung des europäischen verarbeitenden Gewerbes, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte, die Exporte begünstigen. Dennoch dürften die Nettoexporte die Wachstumsaussichten weiterhin belasten, allerdings nicht mehr so stark wie im Jahr 2021.
Konsolidierung der Staatsfinanzen

Im April 2021 unterzeichnete Serbien ein neues Politikkoordinierungsinstrument mit dem IWF, das bis 2023 in Kraft sein wird. Es beinhaltet zwar keine Finanzierung, gibt der Regierung aber dennoch Anreize für einen nachhaltigen Haushalt. Im Jahr 2022 werden die meisten pandemiebezogenen Unterstützungsmaßnahmen ausgelaufen sein, während die Einnahmen aufgrund höherer Steuereinnahmen (wirtschaftliche Erholung + Zahlung aufgeschobener Steuern aus den Jahren 2020/21) weiter steigen dürften. Dadurch dürfte das öffentliche Defizit unter das Maastricht-Ziel von 3 % sinken und die Staatsverschuldung unter 60 % stabilisiert werden. Das strukturelle Defizit in der Warenverkehrsbilanz dürfte bis 2022 leicht zurückgehen, da sich die Exporte etwas beschleunigen. Beim strukturellen Nettoprimäreinkommensabfluss (repatriierte Dividenden und Zinsen ausländischer Investoren) werden nur kosmetische Veränderungen erwartet, die durch die Überweisungen ausländischer Arbeitnehmer mehr als ausgeglichen werden. Der Handel mit Dienstleistungen wird weiterhin einen Überschuss aufweisen. Der Bestand an Auslands- und Fremdwährungsschulden bleibt hoch (62 % bzw. 77 % des BIP).
Umweltfragen werden zu einem Problem für die autoritäre Regierung

Präsident Aleksandar Vučić führt das Land mit seiner Fortschrittspartei (SNS), die Ende 2021 über 173 von 250 Sitzen im Parlament verfügte. Zusammen mit den anderen Koalitions- und Unterstützungsparteien verfügt das Bündnis über 92 % aller Sitze. Der Hauptgrund für diese enorme Mehrheit war der Boykott der letzten Wahlen im Jahr 2020 durch wichtige Oppositionsgruppen, der zu einer schwachen Wahlbeteiligung (48 %) führte. Die Macht der SNS, die eine starke Kontrolle über die Medien und die Justiz ausübt, bröckelte jedoch Ende 2021. Ab Mitte September demonstrierten Tausende von Menschen auf den Straßen, um gegen das Lithiumabbauprojekt von Rio Tinto zu protestieren, da sie eine Verschmutzung des Wassers und der Erde befürchteten, sowie gegen neue Gesetze, die die Beschlagnahme von Privateigentum für öffentliche Projekte erleichtern. Obwohl Vučić erklärte, die Straßenblockaden seien illegal, setzte er zwei wichtige Gesetze aus, die das Lithiumabbauprojekt unterstützen würden, vielleicht um die Öffentlichkeit vor den nächsten Parlamentswahlen zu beruhigen, die auf April 2022 vorgezogen wurden, um mit den Präsidentschafts- und Kommunalwahlen zusammenzufallen. In der Zwischenzeit hat Serbien keine Fortschritte im Prozess des EU-Beitritts im Jahr 2021 gemacht, ebenso wenig wie im Dialog zur Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo, dessen Unabhängigkeit Serbien nicht akzeptiert. Serbien ist nicht Mitglied der NATO und unterhält enge Beziehungen zu Russland und China.
1. Gesetzliche Grundlagen
Das Inkassoverfahren durch Inkassounternehmen ist in Serbien gesetzlich nicht geregelt.

2. Inkassokosten
Inkassokosten können Schuldnern in Serbien nicht auferlegt werden. Die Vergütung der Inkassoleistung erfolgt ausschließlich über Provisionen.

3. Forderungseinzug
In Serbien existiert kein eigenes Zivilgesetzbuch. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind über verschiedene Einzelgesetze verstreut. Die Anpassung an europäische Standards noch nicht absehbar. Rechtssicherheit ist nur teilweise gewährleistet.
1. Europäisches Mahnverfahren
Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 findet nur in den Mitgliedländern der EU Anwendung.

2. Mahnverfahren nach Serbischem Recht
Es gibt in Montenegro kein gerichtliches Mahnverfahren, Forderungen müssen daher in einem ordentlichen Gerichtsverfahren betrieben werden.
1. Gerichtskosten
Die Gerichtskosten sind streitwertabhängig. Sie belaufen sich bei Zivilprozessen mit einem Streitwert von z.B. EUR 4.000,--für die Klage-und Urteilsgebühr auf umgerechnet etwa EUR 75,00. Vor Wirtschaftsgerichten betragen die Sätze bei dem gleichen Streitwert insgesamt etwa EUR 260,00.

2. Anwaltsgebühren
Jede Partei trägt zunächst die eigenen Kosten (Anwalts-und Gerichtskosten, Sachverständigengebühren, worunter auch Dolmetscher-und Übersetzergebühren sowie Zeugenvergütungen fallen). Die unterlegene Partei ist der obsiegenden Partei anschließend erstattungspflichtig. Der Kostenerstattungsanspruch derobsiegenden Partei erstreckt sich bezüglich des Rechtsbeistandes nur auf die in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte vorgesehenen Sätze. Diese liegen zumindest für Ausländer regelmäßig weit unter den tatsächlichen Kosten. Im Übrigen sind nur diejenigen Kosten erstattungsfähig, die auf einer Anordnung durch das Gericht beruhen (z.B. gerichtlich bestellter Dolmetscher o.ä.).
1. Vollstreckbarerklärung
Zwischen Serbien und Deutschland wurde bislang noch kein bilaterales Vollstreckungsabkommen für Gerichtsentscheidungen in Zivil- oder Handelsrechtssachen geschlossen.

2. Zwangsvollstreckung
Das Zwangsvollstreckungsrecht wurde durch ein neues Gesetz über die Zwangsvollstreckung und Sicherung novelliert. Eine Besonderheit ist die Zwangsvollstreckung aufgrund sogenannter glaubwürdiger Urkunden, zu welchen unter anderem der Wechsel und der Scheck (mit Wechsel- oder Scheckprotest), eine Rechnung, soweit nachgewiesen ist, dass der Gläubiger über die Fälligkeit in Kenntnis gesetzt wurde, Auszüge aus Geschäftsbüchern für kommunale Dienstleistungen, öffentliche Urkunden, die eine vollstreckbare Geldschuld beinhalten, Bankgarantien, Akkreditive und Rechnungen von Rechtsanwälten zählen. Gerichtlich anerkannte ausländische Vollstreckungstitel werden wie inländische vollstreckt. Für eine Vollstreckung müssen der Titel im Original sowie eine beglaubigte Übersetzung vorliegen.

Durch das neue Gesetz wurde zum ersten Mal die Möglichkeit für den Gläubiger festgeschrieben, seine Geld- oder Sachforderungen im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren mittels außergerichtlicher Gerichtsvollzieher geltend zu machen. Gesetzlich wurde auch die Möglichkeit der Eintreibung einer Geldforderung aufgrund einer ausländischen Rechnung als rechtsgültige Urkunde vorgeschrieben bzw. die Möglichkeit der Zwangseintreibung einer Geldforderung direkt im Vollstreckungsverfahren. Zuvor muss kein Prozessverfahren oder ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden. Gesetzliche Voraussetzung für die Durchführung der Vollstreckung ist, dass dem Gericht neben der Rechnung auch der begleitende Lieferschein oder ein anderer schriftlicher Nachweis dafür vorgelegt wird, dass der Schuldner über die Zahlungspflicht informiert ist, die aufgrund der Rechnung entstanden ist.
Allgemeine Verjährungsfrist
Forderungsansprüche verjähren in Serbien nach drei Jahren beginnend mit dem Zeitpung an dem der Schuldner von der Forderung Kenntnis erlangt.
EinzelfirmaПриватно Предузеће - Privatno Preduzeћe
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist möglich, zur Zeit keine weiteren Informationen.
Offene HandelsgesellschaftОртако друтво (ОД) - Ortako drutvo (OD)
Die Gesellschafter einer offenen Personengesellschaft haften sowohl persönlich als auch solidarisch und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Teilhaber können zwei oder mehrere natürliche Personen sein. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
KommanditgesellschaftКомандитно Друтво (к.д.) - Komanditno drutvo (K.D.)
Nach dem serbischen Gesellschaftsrecht besteht die Kommanditgesellschaft zumindest aus einem Komplementär und einem Kommanditisten. Der Komplementär haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der KG, der Kommanditist hingegen haftet nur für die vereinbarte Einlage. Teilhaber können zwei oder mehrere natürliche Personen sein. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
Gesellschaft mit beschränkter HaftungДрутво с ограниеном одговорноу (Д.О.О.) - Drutvo s ogranienom odgovornou (D.O.O.)
Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Rechtsform. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 natürliche bzw. juristische Personen beschränkt. Die Eintragung der Gesellschaft erfolgt durch die Vorlage des Gesellschaftsvertrages. Das erforderliche Einlagenkapital wurde auf 500,- EUR reduziert, welches innerhalb von zwei Jahren ab Gründung der GmbH eingebracht werden muss. Sacheinlagen sind zulässig und die Anteile an der Gesellschaft sind unter den Gesellschaftern frei übertragbar. Bei der Übertragung von Anteilen an Dritte steht den restlichen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht zu.

Die Haftung der Gesellschafter über die Höhe der Einlage hinaus besteht ausschließlich dann, wenn das Unternehmen für rechtswidrige oder betrügerische Zwecke missbraucht worden ist. Die Gründung einer GmbH & Co KG ist in Serbien rechtlich nicht möglich.
AktiengesellschaftАкционарско друтво (А.Д.) - Akcionarsko drutvo (A.D.)
In Serbien bestehen zwei Arten von Aktiengesellschaften: die öffentliche (bzw. offene) AG und die private (bzw. geschlossene) AG. Die Aktien einer öffentlichen AG werden an der Börse gehandelt, ihr Mindestkapital beträgt umgerechnet ca. 25.000,- EUR. Der Handel mit Aktien einer privaten AG erfolgt ausschließlich außerhalb der Börse. Das Mindestkapital beträgt umgerechnet ca. 10.000,- EUR und die Anzahl der Aktionäre ist auf 100 Personen beschränkt. Die Nominale einer einzelnen Aktie darf umgerechnet ca. 5,- EUR bzw. den entsprechenden Gegenwert in Dinar nicht unterschreiten.

Die Eintragung beider Gesellschaften erfolgt durch die Vorlage des Gesellschaftsvertrages. Sowohl juristische als auch (eine oder mehrere) natürliche Personen können eine AG gründen.
Zweigniederlassung,
Repräsentanz
Филијале, представник - Filiјale, Predstavnik
Inländischen sowie ausländischen Unternehmen ist das Recht eingeräumt, eine oder mehrere Niederlassungen im Land zu gründen, wobei Geschäfte im Namen und auf Rechnung des Unternehmens getätigt werden können. Eine Niederlassung muss registriert sein.

Ausländische Personen dürfen Repräsentanzen im Land führen, jedoch keine geschäftlichen Tätigkeiten verrichten. Sie bieten unter bestimmten Voraussetzungen den Vorteil, für den Betrieb der Repräsentanz notwendiges Büroinventar sowie Ausrüstung zollfrei importieren zu können. Die Registrierung erfolgt in einem speziellen Register beim Ministerium für ausländische Wirtschaftsbeziehungen.
Das Konkursgesetz trat mit 1.2.2005 in Kraft. Es sieht einen Zeitraum von 45 Tagen für die Einleitung des Konkursverfahrens vor. Kann ein Schuldner seine Verbindlichkeiten innerhalb dieser Frist nicht begleichen, hat er keine Zahlungen geleistet, hat er angekündigt, dass er seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann oder trotz gerichtlicher Exekution seine Verbindlichkeiten nicht beglichen, ist er als insolvent anzusehen. Das „Gesetz betreffend die Behörde für die Lizenzvergabe an Masseverwalter für Insolvenzen“ regelt die Reorganisation von insolventen Schuldnern durch einen festgesetzten Reorganisationsplan. Der Fall der massenlosen Insolvenz ist im serbischen Insolvenzrecht nicht geregelt. Durch eine Novelle des Konkursgesetzes, welche am 23.1.2010 in Kraft getreten ist, soll das Verfahren schneller und kostengünstiger werden.
Präventivmaßnahmen
Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist es in Serbien insbesondere bei Neukunden oder Geschäftsanbahnung üblich, vor Lieferung oder Vertragsabschluss eine Kreditauskunft über das betreffende Unternehmen einzuholen. Auch die Vereinbarung von Lieferung und Leistung nur gegen Vorkasse ist in Serbien gängig. Mit einer umfassenden  EuroScore® Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden. Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen. Es ist ratsam, Zahlungen auf gesicherter Basis zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines unwiderruflichen bestätigten Akkreditivs, einer Bankgarantie von westlichen Banken oder einer Vorauszahlung wird empfohlen.

Eigentumsvorbehalt
Die gesetzliche Regelung über den Eigentumsvorbehalt findet sich im Gesetz über Schuldverhältnisse. Der Eigentumsvorbehalt muss bereits im Vertrag vereinbart werden. Empfehlenswert ist, den Eigentumsvorbehalt im Zollverfahren ausdrücklich vermerken zu lassen, da die serbische Gesetzesordnung keine Möglichkeit vorsieht, bereits für den Import verzollte Ware mittels Re-Export wieder an den ausländischen Lieferanten zurückzugeben. Nur durch eine Genehmigung des Bundesministeriums für Außenhandel wäre dies möglich. Da diese allerdings nur in seltenen Fällen erteilt wird, ist es empfehlenswert, eine Lieferung unter Eigentumsvorbehalt zu vermeiden.

Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.
Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Serbien
Delegacija nemačke privrede u Srbiji
Toplicin venac 19-21
11000 Belgrad
SERBIEN
Tel.: +381 112028010
Fax: +381 113034780
E-Mail: mailto:info@ahk.rs
Internet: www.serbien.ahk.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Belgrad
Ambasada SR Nemačke Beograd

Neznanog junaka 1 a
11040 Belgrad

SERBIEN
Tel.: +381 113064-300
Fax: +381 113064-303
E-Mail: info@belgrad.diplo.de
Internet: www.belgrad.diplo.de/
Justizministerium  
Ministarstvo pravde i državne uprave Republika Srbija

Nemanjina 22-26
11000 Beograd

SERBIEN
Tel.: + 381 11 3622356
Fax: + 381 11 3622351
E-Mail: kabinet@mpravde.gov.rs
Internet: www.mpravde.gov.rs
Links:
  • www.srbija.gov.rs
    Regierung der Republik Serbien - Vlada Republike Srbije - Влада Републике Србије
  • www.advokatska-komora.co.rs
    Serbische Anwaltskammer - Advokatska komora Srbije -  Адвокатска комора Србије
  • http://www.pravda.gov.me/ministarstvo
    Serbisches Finanzministerium - Ministarstvo finansija i privrede Republike Srbije - Министарство финансија и привреде Републике Србије
  • www.nbs.rs
    Serbische Nationalbank - Narodna Banka Srbije - НАРОДНА БАНКА СРБИЈЕ
  • Gesetze in der Republik Serbien
    Serbische Gesetze und Rechtsnormen – serbisches Wirtschaftsrecht nach Rechtsbereichen

Quellenhinweis:
BIHK Außenwirtschaftsportal, Bayern www.auwi-bayern.de  - Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, www.tirana.diplo.de - Coface Country Risks, www.coface.com - Deutsch - Montenegrinische AHK, https://serbien.ahk.de/ - Enzyklopädie Wikipedia, www.wikipedia.de - Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, www.ec.europa.eu - Europäisches Rechtsportal European Justice, www.e-justice.europa.eu. - German Trade & Invest, www.gtai.de - IHK Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de - Jurawiki, www.jurawiki.de - Seiten des Justizministeriums in Montenegro, www.mpravde.gov.rs

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