Auslandsinkasso: Russland

Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Russland

Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen das Forderungsinkasso in der Russischen Föderation zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.

Flagge Russland
Russland
Российская Федерация
Rossijskaja Federazija
Russische Föderation
Landkarte Russland
Hauptstadt:
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Moskau
Semipräsidiale Republik
17.075.400 km²
143 Mio
Russisch
und Nationalsprachen der Teilrepubliken
1 Rubel (RUB) = 100 Kopeken
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RUS
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Inkasso Rating Russland
Inkasso Rating Russland
Forderungseinzug Komplexität
Inkassokomplexität Russland

Inkasso-Schwierigkeitsgrad 77/100

Inkasso-Risiko Russland
Inkasso-Konditionen
Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:

Adressermittlung:
Bonitätsprüfung:
(Außergerichtliches Inkasso) 
25%
Vertragskunden EUR 0,00
Sonstige Kunden EUR 50,00
Auf Anfrage (optional)
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Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Russland – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.

  • Das Zahlungsverhalten russischer Unternehmen ist oft schlecht und die Unternehmen selbst verfügen über komplexe rechtliche Strukturen. Die Zahlungsbedingungen sind nicht vollständig geregelt, und die russischen Schuldner versuchen, die Bedingungen neu zu verhandeln, indem sie Zahlungsaufschub verlangen oder vertragliche Verpflichtungen ignorieren.
  • Russische Gerichte können ziemlich effizient sein, wenn eine Schuld sicher und unbestritten ist. Ansonsten sind Gerichtsverfahren komplex. Es gibt keine Verzugsregelung und kein beschleunigtes Verfahren über 4.000 EUR auch wenn die Schuld sicher und unbestritten ist. Da russische Gerichte äußerst strenge Ausschließlichkeitsregeln anwenden, können Gerichtsverfahren auch nicht durch alternative Streitbeilegungsmethoden oder durch ausländische Gerichtsentscheidungen abgewendet werden.
  • Insolvenzverfahren sollten vermieden werden. Ein Mechanismus von Sanierungsmassnahmen steht zwar zur Verfügung, wird aber in der Praxis nicht genutzt. Liquidation ist daher das Standardverfahren, aber ungesicherte Gläubiger haben nur sehr begrenzte Chancen, irgendeine noch so geringe Quote zu erhalten.
Tiefe Rezession

Aufgrund der Eskalation des Konflikts mit der Ukraine mit dem Einmarsch des russischen Militärs Ende Februar 2022 und den daraus resultierenden harten Sanktionen der westlichen Länder wird die russische Wirtschaft nach dem Aufschwung im letzten Jahr erneut in eine Rezession geraten. Zu den Sanktionen gehören die Sanktionierung und der Ausschluss ausgewählter russischer Banken aus dem internationalen Kommunikationsinstrument SWIFT, das Einfrieren der Devisenreserven der russischen Zentralbank (die sich größtenteils auf westlichen Konten befinden), das US-amerikanische Das Verbot der USA, Geschäfte mit der russischen Zentralbank zu tätigen, das Verbot des Handels mit russischen Staatsanleihen, die Beschränkung des Zugangs Russlands zu ausländischem Kapital, das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote für ausgewählte russische Amtsträger und Oligarchen, Sanktionen gegen den russischen Energie- und Verteidigungssektor, die Verweigerung der Nord-Stream-2-Zertifizierung, die Kontrolle der Ausfuhr von High-Tech-Komponenten nach Russland und die Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge sind nur einige der Maßnahmen. Diese Sanktionen üben einen erheblichen Abwärtsdruck auf den russischen Rubel aus, der bereits stark gefallen ist, und werden die Verbraucherpreisinflation in die Höhe treiben. Das höhere Inflationsniveau wird die Kaufkraft der russischen Verbraucher schwächen, was zu einem realen Rückgang des privaten Verbrauchs, dem traditionellen Wachstumsmotor (50 % des BIP), führen wird. Die russische Zentralbank hat ihren Leitzins bereits am 28. Februar 2022 in einer Notmaßnahme auf 20 % (von einem bereits relativ hohen Niveau von 9,5 %) angehoben und könnte ihn noch weiter erhöhen, um die Rubelabwertung und die erhöhte Inflation zu bekämpfen. Höhere Finanzierungskosten und die verschlechterte Stimmung werden die Inflation weiter anheizen und die Ausgaben der Haushalte und die Investitionen der Unternehmen einschränken. Gleichzeitig haben sich die öffentlichen Investitionen in den letzten Jahren nicht beschleunigt, und es wird erwartet, dass sie derzeit auf Eis gelegt werden.

Andererseits könnte die russische Wirtschaft von höheren Rohstoffpreisen profitieren, insbesondere von den wichtigsten Exportgütern des Landes, d. h. Erdgas und Erdöl. Allerdings haben die EU-Länder angekündigt, ihre Einfuhren aus Russland zu begrenzen. Sollte dies der Fall sein, würde dies zu einer schwächeren Nachfrage und niedrigeren Preisen führen, zumal ihr unmittelbarer Bedarf mit dem nahenden Ende der Wintersaison abnehmen wird. Dieser negative Trend könnte sich noch verstärken, wenn Russland als Gegensanktion die Pipelineströme nach Europa drosselt oder stoppt. Im Industriesektor wird der eingeschränkte Zugang zu Halbleitern, Computern, Telekommunikations-, Automatisierungs- und Informationssicherheitsausrüstungen aus westlicher Produktion angesichts der Bedeutung dieser Güter für den russischen Bergbau und das verarbeitende Gewerbe schädlich sein. Darüber hinaus haben verschiedene westliche Unternehmen bereits vor der Umsetzung dieser offiziellen formellen Beschränkungen beschlossen, ihre Tätigkeit in der Russischen Föderation einzustellen oder einzuschränken.

Um die Auswirkungen zu begrenzen, wird Russland wahrscheinlich versuchen, seine Handelsbeziehungen zu China zu vertiefen, das bereits der wichtigste Markt für seine Exporte und Importe ist. Die Käufe Chinas würden jedoch einen Rückgang der Erdgaslieferungen nach Europa (bei weitem) nicht ausgleichen. Engere Beziehungen zu China könnten zu einer breiteren Nutzung des chinesischen CIPS (Cross-Border Interbank Payments System) als Alternative zu SWIFT führen, was den verlorenen Zugang zu SWIFT teilweise kompensieren würde. Große private und staatliche russische Institutionen (einschließlich Gazprom) haben in den letzten Jahren bereits Yuan-Zahlungen akzeptiert, allerdings in begrenztem Umfang. Schließlich könnte das russische Inlandszahlungssystem SPFS (System for Transfer of Financial Messages) in größerem Umfang als Ersatz für SWIFT genutzt werden.
Anfänglich starke Staatskonten werden nicht ausreichen, um die Wirtschaft zu retten

Öl- und Gaseinnahmen bleiben eine wichtige Einnahmequelle für Russland. Ihr Anteil machte im vergangenen Jahr 36 % der gesamten Staatseinnahmen aus, während Erdöl, Erdgas und deren Nebenprodukte 49 % der gesamten russischen Exporte ausmachten. Im Vergleich zu den meisten anderen rohstoffreichen Schwellenländern verfügt Russland über eine relativ solide Finanzlage mit einer niedrigen öffentlichen Auslandsverschuldung, einem regelmäßigen Leistungsbilanzüberschuss, der Ansammlung eines angemessenen Anteils seiner Rohstoffeinnahmen im Nationalen Wohlfahrtsfonds sowie beträchtlichen Devisenreserven (rund 640 Mrd. USD). Das Einfrieren dieser Reserven, das von den westlichen Verwahrungsländern umgehend verhängt wurde, hindert die russische Zentralbank jedoch daran, sie zu nutzen, und verringert die Wirksamkeit der russischen Maßnahmen zur Begrenzung des Ausmaßes der Verschlechterung und insbesondere des Rubelverfalls.

In den letzten Jahren hat Russland seine Abhängigkeit vom US-Dollar zugunsten des Euro verringert. Infolgedessen machten Mitte 2021 die Reserven in USD 16 %, EUR 32 %, GBP 7 % und Yuan (CNY) 13 % der Gesamtreserven aus. Die Goldreserven machten 22 % aus. Um die Auswirkungen der Sanktionen auszugleichen, wurden Kapitalkontrollmaßnahmen eingeführt, die ein Verbot von Devisentransfers, einschließlich der Bedienung von Devisenkrediten außerhalb des Landes, beinhalten. Russische Exporteure sind außerdem verpflichtet, 80 % ihrer Deviseneinnahmen zu verkaufen. Darüber hinaus hat die russische Zentralbank Kuponzahlungen für ausländische Investoren, die auf Rubel lautende Staatsanleihen halten, verboten, während russische Unternehmen auch keine Dividenden an ihre ausländischen Aktionäre ausschütten dürfen. Hinzu kommt ein vorübergehendes Verbot des Verkaufs russischer Vermögenswerte durch ausländische Investoren, um den Geldabfluss aus dem Land zu verringern. Darüber hinaus hat die russische Regierung das Finanzministerium angewiesen, bis zu 1 Billion Rubel (10,3 Mrd. USD) aus dem Nationalen Vermögensfonds für den Kauf von Anteilen an russischen Unternehmen auszugeben.
Die wirtschaftliche Verschlechterung könnte zu weiteren Protesten führen

Im Dezember 2021 hielten laut Umfragen des Levada-Zentrums etwa 38 % der Russen einen Krieg mit der Ukraine nicht für möglich. Weitere 15 % schlossen die Möglichkeit eines bewaffneten Konflikts völlig aus. Im Februar 2022 sprachen sich 71 % für die Tätigkeit von Wladimir Putin als Präsident Russlands aus, im August 2021 waren es noch 61 %.

Im Juli 2020 wurden in einer landesweiten Abstimmung die von Präsident Putin vorgeschlagenen Verfassungsreformen ratifiziert. Sie enthielten Versprechen für eine stärkere staatliche Unterstützung der Bürger und vor allem eine Änderung, die es Präsident Putin ermöglicht, 2024 erneut für das Präsidentenamt zu kandidieren und bis 2036 an der Macht zu bleiben. Außerdem wurde den Präsidenten lebenslange Immunität vor Strafverfolgung zugesichert. Bei den Parlamentswahlen im September 2021 blieb die verfassungsmäßige Mehrheit der Regierungspartei Einiges Russland (49,8 % der Stimmen; 324 Sitze/450) erhalten. Die Kommunistische Partei kam jedoch mit 18,9 % der Stimmen auf einen starken zweiten Platz.

Im Zuge der Eskalation des Konflikts kam es jedoch in mehreren Städten Russlands zu Protesten, die trotz Verhaftungen stattfanden. Die negativen Auswirkungen der Sanktionen, wie höhere Inflation, sinkende Kaufkraft, die Isolation des Landes und die erwartete schwächere Verbraucherstimmung, könnten zusammen mit dem Ausbleiben von Strukturreformen weitere soziale Unzufriedenheit und Proteste auslösen.
1. Gesetzliche Grundlagen (Inkasso)
In der Russischen Förderation existieren keine mit dem deutschen Recht vergleichbaren Inkassobüros.

2. Inkassokosten
Inkassokosten können in der Russischen Förderation dem Schuldner nicht auferlegt werden. Die Vergütung der Inkassoleistung erfolgt ausschließlich über Provisionen.

3. Forderungseinzug
Das russische Zahlungsverhalten wird allgemein als schlecht eingeschätzt. Nach aktuellen Daten des internationalen Inkassoindikators liegt Russland momentan auf dem letzten Platz.

Verzugszinsen können von den Parteien frei vereinbart werden.
1. Gerichtliches Mahnverfahren

Es gibt kein gesetzlich geregeltes gerichtliches oder außergerichtliches Mahnverfahren in der Russischen Föderation, wie dies in Deutschland als verkürztes / vereinfachtes gerichtliches Verfahren bekannt ist.

2. Gerichtliches Klageverfahren

a) Gesetzliche Grundlagen
  • Zivilprozessordnung von 2003
  • Wirtschaftsprozessordnung (auch Arbitrageprozessordnung genannt) für die Verfahren vor den Wirtschaftsgerichten, seit 2002 in Kraft
  • Gesetz über die Zwangsvollstreckung von 1997
  • Anwaltsgesetz von 2002
  • Gesetz über die Tätigkeit internationaler Schiedsgerichte von 1993
  • Gesetz über nationale Schiedsgerichte von 2002

b) Zuständigkeit
Das russische Gerichtssystem kennt zwei Gerichtszweige: Die allgemeine Gerichtsbarkeit und die Wirtschaftsgerichtsbarkeit. Einen gemeinsamen obersten Gerichtshof gibt es nicht.

Die Wirtschaftsgerichte, auch Arbitragegerichte genannt (arbitražnij sud - арбитраžний суд), sind trotz ihres Namens staatliche Gerichte. Sie sind mit den Kammern für Handelssachen an den deutschen Landgerichten vergleichbar, doch entscheiden in der ersten Instanz gewöhnlich Einzelrichter. Die Wirtschaftsgerichte sind zuständig für wirtschaftliche Streitigkeiten zwischen unternehmerisch tätigen Subjekten, d.h. juristischen Personen, staatlich registrierten Einzelunternehmern oder wirtschaftlich tätigen natürlichen Personen, beispielsweise Aktionären oder Gesellschaftern.

Zivilgerichte als Teile der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind für alle Streitigkeiten zuständig, die nicht in den Bereich der Wirtschaftsgerichte fallen, d.h. auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Über Streitigkeiten bis zu 500 „Minimalgehältern“ entscheidet ein Einzelrichter, der sogenannte Friedensrichter. Ein Minimalgehalt beträgt derzeit ca. 100 Rubel. Der Friedensrichter übernimmt außerdem arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, nicht jedoch Kündigungsschutzklagen.

Zuständig ist grundsätzlich das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohn- oder Firmensitz hat. Abweichende Vereinbarungen sind jedoch möglich.

c) Klageverfahren
Um Forderungen gerichtlich beizutreiben muss immer Klage erhoben werden

Voraussetzung dafür ist:

  • Rechnungskopien
  • Op-Liste
  • Bestellungen
  • Ablieferbelege (CMR)
  • Handelsregisterauszug des Gläubigers
  • Vollmacht
  • Vertrag

Ohne vertragliche Grundlage ist es unmöglich eine Forderung in Russland gerichtlich geltend zu machen! Der Originalvertrag (unterzeichnet von beiden Parteien) muss dem Gericht vorgelegt werden.

Vereinfachte Verfahren gibt es nur vor den Wirtschaftsgerichten, dort u.a. bei Vermögensstreitigkeiten bis zu 200 "Minimalgehältern" (zur Zeit ca. 20.000 Rubel), die sich auf Strom, Gas, Wasser, Miete oder Kommunikation beziehen und mit Urkunden geführt werden können.

Möglich sind der Arrest des Beklagtenvermögens oder eine gerichtliche Anordnung an den Beklagten oder einen Dritten, bestimmte Handlungen zu unterlassen. In diesem Verfahren kann der Beklagte keine Einreden geltend machen. Das Gericht entscheidet allein auf der Grundlage der vom Kläger eingereichten Urkunden und eidesstattlichen Erklärungen. Die klagesichernden Maßnahmen können nur zusammen mit der Klage in der Hauptsache beantragt werden.
1. Gerichtskosten
Der Kläger muß bei Klageeinreichung einen Gerichtskostenvorschuß leisten. Die Höhe der Gerichtsgebühren ist abhängig vom Streitwert und ergibt sich aus Kapitel 25.3 des Steuergesetzbuches. Sie beträgt maximal 100.000 Rubel bei den Wirtschaftsgerichten und höchstens 20.000 Rubel bei den Zivilgerichten.

2. Anwaltsgebühren
Anwaltshonorare sind nicht gesetzlich geregelt; sie werden frei vereinbart. Durch Urteil werden der obsiegenden Partei Anwaltskosten in angemessenem Umfang zugesprochen, deren Höhe das Gericht bestimmt, wenn keine Kostenvereinbarung zwischen den Parteien getroffen war.
1. Vollstreckbarerklärung
Deutsche Gerichtsurteile werden zwar zugestellt, doch mangels zwischenstaatlicher Vollstreckungsabkommen sind in der Russischen Föderation Entscheidungen deutscher Zivilgerichte nicht vollstreckbar. Forderungen müssen daher vor einem russischen Gericht eingeklagt werden, wenn sie in Rußland vollstreckt werden sollen. Ein eventuell vorher ergangenes Urteil eines deutschen Gerichts in derselben Sache gilt lediglich als Beweismittel.

2. Zwangsvollstreckung
Entscheidungen russischer Gerichte werden durch den Gerichtsvollzieherdienst vollstreckt. Dieser untersteht dem Justizministerium und hat Dienststellen in den verschiedenen Regionen. Die örtliche Zuständigkeit der Dienststelle richtet sich nach dem Wohnort bzw. Firmensitz des Schuldners.

Für die Vollstreckung ist ein Vollstreckungsdokument erforderlich, ein Vollstreckungstitel (ispolnitelnyj list - исполнителный лист). Der Vollstreckungstitel kann aufgrund: - Urteile ordentlicher Gerichte; - Urteile von Arbitragegerichten; - Urteile internationale Handelsschiedsgerichte; - Schiedssprüche nationaler Schiedsgerichte; - Urteile ausländischer staatlicher Gerichte und ausländischer Handelsschiedsgerichte ausgestellt werden.

Der Vollstreckungstitel muss innerhalb einer bestimmter Frist dem Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung vorgelegt werden: Die Gültigkeitsdauer der Vollstreckungstitel, die aufgrund von Entscheidungen russischer ordentlicher und ausgestellt wurden, beträgt drei Jahre. Vollstreckungstitel des Arbitragegericht und des Schiedsgerichts (russische und ausländische) können innerhalb von sechs Monaten zur Vollstreckung beim Gerichtsvollzieher oder bei der Bank, die das Konto des Schuldners führt, eingereicht werden. Für andere Vollstreckungsurkunden beträgt die Vorweisungsfrist in der Russischen Föderation drei Monate. Wenn der Vollstreckungstitel nach Ablauf dieser Frist vorgelegt wird, nimmt der Gerichtsvollzieher es nicht an.

Nach dem der Gerichtsvollzieher des Vollstreckungsverfahren eröffnet hat, legt er eine Frist für die Freiwillige Erfüllung der Forderungen fest. Diese Frist darf maximal fünf Tage betragen. Hat der Vollstreckungsschuldner auf die Aufforderung zur freiwilligen Erfüllung nicht reagiert, kann der Gerichtsvollzieher Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung anordnen. Kosten, die sich aus der Durchführung der Zwangsvollstreckung ergeben, trägt der Schuldner(z. B. Bewertung und Veräußerung des Vermögens). Der Gerichtsvollzieher ist berechtigt, Verstöße gegen das Gesetz ,,Über das Vollstreckungsverfahren`` und seine eigenen gesetzmäßigen Aufforderungen mit Ordnungsgeld bis zu 100 Mindestlöhnen zu ahnden. Im Falle der Nichterfüllung des Vollstreckungstitels zum festgelegten Termin wird eine Vollstreckungsgebühr in Höhe von 7% (für natürliche Personen beträgt diese Gebühr fünf Mindestarbeitslohne und fünfzig für juristische Personen) des Vollstreckungsbetrages erhoben. Bei der Zwangsvollstreckung als erste kommt die Geldpfändung in Betracht. Einen Vollstreckungstitel, der auf Geldzahlung lautet, kann an die Bank, die das Konto des Schuldners führt, abgegeben werden. Die Bank muss die Abbuchung von Geldmitteln innerhalb von drei Tagen durchzuführen oder einen Vermerk über mangelnde Deckung auf dem Konto zu machen. Wenn ausreichende Gelder fehlen, kann der Gerichtsvollzieher sonstiges Vermögen pfänden. Wenn der Schuldner eine juristische Person ist, ist der Arrest in folgende Reihenfolge durchzuführen: - Vermögen, das direkt in die Produktion miteingezogen ist; - fertige Ware; - Immobilien, Rohstoffe und andere Materialien.
Allgemeine Verjährungsfrist
In der Russischen Förderation beträgt die allgemeine Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt mit dem Tag, an dem der Gläubiger von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen (Art 196, 200 Abs. 1 russ. ZGB).
Einzelunternehmen Edinolichnoye Vladenie - Единоличноые Владение
Die Gesellschaftsform des Einzelunternehmens (Edinolichnoye Vladenie) wird in Russland kaum verwendet. Die Registierung muss im Staatlichen Einheitlichen Register für juristische Personen und Einzelunternehmer erfolgen. Es fällt dabei eine Gebühr von 4.000,- RUB an.
Offene Handelsgesellschaft oHGKompaniya s ogranitschennoy imushchestvennoy otveststvennostju - Компаниыа с огранитсченноы имушчественноы отвестственностю
Bei der russischen oHG (Kompaniya s ogranitschennoy imushchestvennoy otveststvennostju) darf eine Person darf jeweils nur in einer offenen Handelsgesellschaft Gesellschafter sein. Jeder (der mindestens zwei) Partner haftet solidarisch, persönlich und unbeschränkt mit den übrigen Partnern für alle Schulden der Gesellschaft. Ein Stammkapital kann gebildet werden, wird aber nicht zwingend gefordert. Durch die Rechtsqualität als juristische Person wird die Gesellschaft auch Eigentümer des Stammkapitals.

Eine offene Handelsgesellschaft wird errichtet und auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages, der von allen Gesellschaftern unterzeichnet wird, tätig. Die Registrierung ist bei den örtlichen Behörden für Steuern und Abgaben, am Sitz des zu registrierenden Unternehmens, zu tätigen.
Komanditgesellschaft KGKommandnitnoe tovarishestvo (K. T.) - Комманднитное товаришество (К. Т.)
Eine Person darf jeweils nur in einer russischen KG (Kommandnitnoe tovarishestvo) Komplementär sein. Die Firma einer Kommanditgesellschaft muss entweder die Namen aller Komplementäre und das Wort "Kommanditgesellschaft (Kommandnitnoe - Комманднитное)“ oder den Namen mindestens eines Komplementärs mit dem Zusatz  "und Kompanie (i Kompanii - и Компании)“ und das Wort "Kommanditgesellschaft (Kommandnitnoe - Комманднитное)“ enthalten. Eine Kommanditgesellschaft entsteht aus dem Gesellschaftsvertrag und stützt ihre Tätigkeit auf diesen. Der Gesellschaftsvertrag wird von allen Komplementären unterzeichnet. Die Registrierung hat bei den Behörden für Steuern und Abgaben zu erfolgen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Obschtschestvo s ogranitschennoy otvetstvennostju (O. O. O.) - Обсчтсчество с огранитсченноы ответственностю (О. О. О.)
Die GmbH (O.O.O.) gilt im russischen Recht als eine Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Anteile aufgeteilt ist und deren Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH haften.

Das Mindestkapital ist mit 10.000,- RUB (ca. 250,- EUR) recht niedrig. Es kann sowohl aus Bar- als auch Sacheinlagen bestehen. GmbHs eignen sich als 100%ige Tochterunternehmen oder als Geschlossene Aktiengesellschaften, wobei letztere weiter verbreitet sind. Auch bei der GmbH ist die Gründung als Ein-Personen-Gesellschaft zulässig. Einziger Gesellschafter einer GmbH darf aber nicht eine Kapitalgesellschaft, die ihrerseits eine Ein-Personen-Gesellschaft ist, sein. Die Anzahl der Gesellschafter darf insgesamt 50 nicht überschreiten. Die formale Gründung der GmbH erfolgt erst nach erfolgreicher Registrierung im staatlichen Register russischer juristischer Personen durch die Steuerbehörden. Dabei muss bereits die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt sein.

Die Organstruktur der O.O.O. ist weniger komplex gestaltet als jene der AG. Einzig eine Gesellschafterversammlung und das Exekutivorgan sind zwingend vorgesehen. Sobald eine Gesellschaft mehr als 15 Gesellschafter hat, ist zusätzlich eine Revisionskommission einzurichten.

Die Notariatsform für Rechtsgeschäfte über die Veräußerung und ist Verpfändung von Anteilen an einer russischen GmbH zwingend vorgeschrieben. Erlaubt sind Gesellschaftervereinbarungen („Shareholders´ Agreements“). Es ist festgelegt, dass die Satzung das alleinige Gründungsdokument einer GmbH ist (zuvor: Satzung und Gründungsvertrag). Der Austritt eines alleinigen Gesellschafters aus einer Ein-Mann-GmbH sowie der gemeinsame Austritt aller Gesellschafter auf einmal, sind unzulässig.
Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung Obschtschestvo s dolnitelnoj otvetstvennostju (O. D. O.) - Обсчтсчество с долнителной ответственностю (О. Д. О.)
Bei der Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (O.D.O.) handelt es sich zwar formal um eine GmbH, die Haftung der Gesellschafter ist jedoch weit über ihre Einlage hinaus erhöht. Damit wird der Zweck verfolgt, die Gesellschafter stärker an die Gesellschaft zu binden.

Rechtlich sind die allgemeinen Bestimmungen für die GmbHs im Zentralen Gesetzbuch, sinngemäß auch auf die Gesellschaften mit zusätzlicher Haftung, anzuwenden. Das GmbH Gesetz selbst ist auf diese Gesellschaftsform nicht anwendbar. In der Praxis ist diese Gesellschaftsform kaum relevant.

Im Zuge der russischen Zivilrechtsreform wurde die Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung abgeschafft. Für die Gesellschaften der Rechtsform ODO werden die Vorschriften über die GmbH angewendet, eine Umwandlung ist hierfür nicht erforderlich. Die Bezeichnung und die Gesellschaftsunterlagen müssen allerdings bei nächster Gelegenheit an die geltende Rechtslage angepasst werden.
offene Aktiengesellschaft Otkrytoje akzionernoje obschtestwo (O.A.O) - Открытоэ акзионерноэ обсчтестwо (О.А.О)
Das Grundkapital der AG ist in Rubel festzusetzen. Das Mindestkapital ergibt sich aus dem Wert, den man erreicht, wenn man zum Zeitpunkt der Registrierung den gesetzlich festgelegten Basislohn mit 1.000 multipliziert und entspricht einem Gesamtbetrag von 100.000,- RUB (ca. 2.506,- EUR, Stand Mai/2012). Bei der Eintragung in das Firmenbuch müssen bereits mindestens 50% eingezahlt sein. Der einzige Gründer darf keine andere Ein-Personen- Gesellschaft sein. Die Zahl der Aktionäre ist unbeschränkt. Obwohl ein Gründungsvertrag möglich ist, gilt nur die Satzung als Gründungsdokument. Die AG gilt erst nach der Registrierung als formal gegründet.

Die Organstruktur der AG ist im Vergleich zur GmbH komplizierter aufgebaut. Zwingend einzurichten sind eine Hauptversammlung, ein Exekutivorgan und eine Revisionskommission. Sobald die AG mehr als 50 Aktionäre zählt, ist zudem ein Aufsichtsrat und ab 100 stimmberechtigten Aktionären, eine Zählkommission zu bestellen. Offene Aktiengesellschaften müssen darüber hinaus einen Wirtschaftsprüfer bestellen.
geschlossene Aktiengesellschaft Zakrytoe akcionernoe obschtestvo (Z.A.O.) - Закрытое акционерное обсчтество (З.А.О.)
Die geschlossene Aktiengesellschaft (Z.A.O.) unterscheidet sich von der offenen Aktiengesellschaft dadurch, dass sie ihre Aktien nicht einem unbestimmten Personenkreis öffentlich anbietet, sondern alle Aktien von den Gründern oder einem sonstigen geschlossenen Personenkreis übernommen werden müssen. Insgesamt darf die Zahl der genannten Aktionäre 50 Köpfe nicht übersteigen, andernfalls muss die Gesellschaft in eine kapitalmarktfähige offene Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das Grundkapital muss mindestens 10.000,- RUB (ca. 250,- EUR, Stand zur Wechselkursberechnung: 05/2012) betragen.

Im Zuge der Zivilrechtsreform wurde auch das Aktiengesellschaftsrecht geändert. Die Unterscheidung zwischen offener und geschlossener AG ist entfallen. Existierende ZAOs können bis zum 1. Juli 2013 in eine GmbH (OOO) oder eine Produktionsgenossenschaft umgewandelt werden. Anderenfalls können sie als Aktiengesellschaften fortgeführt werden. Anstelle der ZAOs wurde die in Deutschland bekannte Unterscheidung zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Aktiengesellschaften eingeführt. Für die Einordnung ist entscheidend, ob die Aktien börsennotiert sind.
Genossenschaft Kooperativnyj - Кооперативный
StaatsunternehmenGosudárstvennoe Predprijátie (GP) - Госуда́рственное Предприя́тие (ГП)
Tochtergesellschaft / ZweigniederlassungDochernego predprijatija, Filiala - Дочернего предприятия, Филиала
Viele ausländische Unternehmen bedienen sich zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Russischen Föderation der Geschäftsform einer eigenen Repräsentanz. Diese darf wirtschaftlich nicht tätig werden, bietet aber eine attraktive Plattform um Kontakte zu knüpfen, Marktforschung zu betreiben, Marketingtätigkeiten zu entfalten oder Verträge vorzubereiten, etc. In der Russischen Föderation stellt die Repräsentanz eine übliche und im Geschäftsleben sehr akzeptierte Form des geschäftlichen Auftritts dar. Nach Gründung einer russischen Tochterfirma wird sie sogar gerne, vor allem aus steuerlichen Gründen, weitergeführt.
Zuständig für das Insolvenzverfahren ist das Arbitragegericht am Sitz des Schuldners, welches in der Besetzung eines Dreier-Senats entscheidet. Konkursfähig sind alle juristischen Personen mit Ausnahme von Staatsunternehmen, religiösen Organisationen, politischen Parteien sowie den Betreibern von Atomkraftwerken und dem Staat. Das Verfahren wird auf Antrag einzelner oder mehrerer Gläubiger eingeleitet, sofern deren einzelne oder verbundene Forderungen zumindest 100.000,- RUB (ca. 2.320,- EUR, Stand zur Wechselkursberechnung: 07/2013) betragen. Als Insolvenzgrund genügt die Zahlungsunfähigkeit. Der Nachweis einer Überschuldung nach der Bilanz muss nicht erbracht werden. Der Schuldner ist - bei sonstiger Schadenersatzpflicht - unter bestimmten, im Gesetz verankerten, Umständen selbst zur Einleitung verpflichtet.

Nach russischem Insolvenzrecht basieren die Sanierung, die Liquidation und der Vergleich auf einer einheitlichen Grundlage. Nach der Eröffnung der Insolvenz kann aus verschiedenen so genannten „Bankrottverfahren“ das am besten geeignete zur Anwendung kommen. Dazu zählen die Beobachtung, die finanzielle Sanierung, die Fremdverwaltung, der Konkurs und der Vergleich. Obwohl das russische Recht eine deutliche Präferenz für die Sanierung erkennen lässt (unter erheblichen Einschränkungen der Gläubigerrechte), verlaufen nur auffallend wenige Sanierungsverfahren in Russland erfolgreich.

Zu den Sanierungsverfahren zählen die finanzielle Sanierung und die Fremdverwaltung. Die finanzielle Sanierung erlaubt dem Schuldner die persönliche Weiterführung seiner Tätigkeit unter Aufsicht eines so genannten administrativen Verwalters. Ebenso bleiben die Leitungsorgane des Schuldners im Amt und können so ihre Kenntnis über das Unternehmen in die Sanierung einbringen. Dieses Verfahren bietet sich insbesondere dann an, wenn der Schuldner unverschuldet in Not geraten ist, bzw. zwischen ihm und den Gläubigern noch ein Vertrauensverhältnis besteht. Andernfalls kann auf das Verfahren der Fremdverwaltung zurückgegriffen werden, bei der ein Fremdverwalter die Leitungsorgane des Schuldners ersetzt und ausgedehnte Befugnisse der Geschäftsleitung übernimmt.

Ähnlich dem Sanierungsverfahren ist der Vergleich. Dieser ist bis zum Abschluss der Masseverwertung jederzeit möglich, sofern die Mehrheit der Gläubiger und alle Pfandrechtsgläubiger zustimmen und der Vergleich vom Gericht genehmigt wird.

Erfolglose oder von vornherein aussichtslose Sanierungsverfahren führen zum Konkursverfahren und zur Verwertung des Schuldnervermögens durch einen Masseverwalter. Die Rangfolge bei der Befriedigung der Gläubiger wurde im Zuge der letzten Konkursnovelle erneut geändert und stellt sich folgendermaßen dar: Zuerst werden die Masseforderungen befriedigt, also jene Kosten die während des Verfahrens angefallen sind. Darauf folgen die bevorrechtigten Gläubiger, zu denen sind die Arbeitnehmer sowie all jene zu zählen, denen der Schuldner wegen einer Gesundheitsverletzung haftet (z.B. wenn er Schmerzensgeld zahlen muss). Erst dann folgen die übrigen Gläubiger, wobei jenen, deren Forderung durch ein Pfandrecht gesichert ist, abgesondert aus dem Erlös des Pfandgegenstandes befriedigt werden.

Nach Abschluss der Masseverteilung wird auf Antrag des Masseverwalters der Schuldner aus dem staatlichen Register gestrichen und erlischt als juristische Person. Alle bis dahin nicht getilgten Forderungen gehen unter.
Präventivmaßnahmen
Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist es in der Russischen Förderation insbesondere bei Neukunden oder Geschäftsanbahnung üblich, vor Lieferung oder Vertragsabschluss eine Kreditauskunft über das betreffende Unternehmen einzuholen. Auch die Vereinbarung von Lieferung und Leistung nur gegen Vorkasse ist in der Ukraine gängig. Mit einer umfassenden EuroScore®  Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden. Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen.

Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie
  • Rechnungskopien
  • Op-Liste
  • Bestellungen
  • Ablieferbelege (CMR)
  • Handelsregisterauszug des Gläubigers
  • Vollmacht
  • Vertrag
Um Forderungen gerichtlich beizutreiben muss immer Klage erhoben werden. Ohne vertragliche Grundlage ist dies unmöglich. Der Originalvertrag (unterzeichnet von beiden Parteien) muss dem Gericht immer vorgelegt werden.

Korruption
Der internationale Korruptionsindex wird jährlich erhoben und gibt Auskunft über die Korruptionswahrnehmung von Politikern und anderen Amtsträgern. Je höher der Wert, desto niedriger die Korruption. Russland belegte im Jahre 2012 den 143. Rang und gehört damit gemeinsam mit Tadschikistan und Kenia zu den Schlusslichtern (Deutschland Platz 13, Stand: Dezember 2012).

Der "Doing business 2012" Report der Weltbank reiht Russland als 120. von weltweit 183 Ländern, geordnet nach der Qualität des Wirtschaftsstandortes (Deutschland Platz 20).
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK)
Российско-Германская Внешнеторговая Палата
1. Kasatschi pereulok 7
 119 017 Moskau
RUSSISCHE FÖRDERATION
Tel.: +7 495 234 49 50
Fax: +7 495 234 49 51
E-Mail: ahk@russland-ahk.ru
Internet: www.russland.ahk.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Moskau
Посольство Федеративной Республики Германия в Москве
Uliza Mosfilmowskaja 56
119 285 Moskau
RUSSISCHE FÖRDERATION
Tel.: +7-495-937 95 00
Fax: +7-499-783 08 75
E-Mail: info@moskau.diplo.de
Internet: www.moskau.diplo.de
 
Justizministerium der russischen Förderation

Министерство юстиции Российской Федерации
Zhitnaya Ulitsa 14
119 991Moskau 
RUSSISCHE FÖRDERATION
Tel.: +7 495 955 59 99
Fax: +7 495 677 06 72 
E-Mail: pr@minjust.ru
Internet: www.minjust.ru/

Links:

Quellenhinweis:
BIHK Außenwirtschaftsportal, Bayern www.auwi-bayern.de - Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, www.moskau.diplo.de - Coface Country Risks, www.coface.com - Deutsch - Russische Industrie- und Handelskammer Moskau, www.russland.ahk.de - Enzyklopädie Wikipedia, www.wikipedia.de - Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, www.ec.europa.eu - IHK Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de - Jurawiki, www.jurawiki.de - Germany Trade & Invest, www.gtai.de

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