ADF Pfändungsrechner / Lohnpfändungsrechner 2023 bis 2024

Pfändbares Einkommen online berechnen

Ermitteln Sie schnell, einfach und übersichtlich wie viel von Ihrem Einkommen oder vom Einkommen Ihres Schuldners oder Mitarbeiters pfändbar ist.

Der Pfändungsrechner errechnet an Hand der bis 30.06.2023 und der ab 01.07.2023 bis 30.06.2024 gültigen Pfändungstabelle, den pfändbaren Anteil des Gehalts.

Zur Berechnung des pfändbaren Betrages geben Sie in den Pfändungsrechner Ihr Netto-Arbeitseinkommen, die Zahlweise und die unterhaltsberechtigten Personen ein. Anschließend klicken Sie bitte auf "berechnen".

Hinweis

Entgegen des § 850c ZPO und der Pfändungstabelle kann die Pfändungsfreigrenze auf Antrag des Schuldners nach § 850f ZPO erhöht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Nettoeinkommen nicht ausreichen würde, um den notwendigen Lebensunterhalt für die unterhaltsberichtigten Personen sicherzustellen. Derartige Anträge können vorliegend vom Pfändungsrechner bei der Berechnung des Betrages jedoch nicht berücksichtigt werden. Diese Berechnung wurde auf Grundlage von § 850c ZPO (in der im Auszahlungszeitraum ausgewählten Fassung) durchgeführt. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Lösungen