Auslandsinkasso: Peru

Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Peru

Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen das Forderungsinkasso in Peru zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.

Flagge Peru
Peru
Piruw Suyu (Aimara)
Piruw Republika (Quechua)
República del Perú (Spanisch)
Republik Peru
Landkarte Peru
Hauptstadt:
Staatsform:
Grösse:
Einwohner:
Landessprachen:
Währung:
Zeitzone:
ISO-Code:
Ländervorwahl:
Coface Landesrating:
Geschäftsklima:
Lima
Semipräsidentielles System
1.285.216 km²
31,3 Mio
Quechua, Aimara und Spanisch
Peruanischer Sol (PEN)
UTC -5
PE, PER
Kennwort01+51
Inkasso Rating Peru
Inkasso Rating Peru
Forderungseinzug Komplexität
Inkassokomplexität Peru

Inkasso-Schwierigkeitsgrad 56/100

Inkasso-Risiko Peru
Inkasso-Konditionen
Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:

Adressermittlung:
Bonitätsprüfung:
(Außergerichtliches Inkasso)
25%
Vertragskunden EUR 0,00
Sonstige Kunden EUR 50,00
Auf Anfrage (optional)
Auf Anfrage (optional)

Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Peru – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.

  • DObwohl das Zahlungsverhalten peruanischer Unternehmen im Allgemeinen gut ist und die Zahlungen im Durchschnitt innerhalb von 60 Tagen erfolgen, sind die Standard-Zahlungsbedingungen sehr weit gefasst (60 bis 90 Tage).
  • Die Gerichte in Peru sind vertrauenswürdig, aber das Gerichtssystem bietet keine Schnellverfahren, d.h. die vorgerichtliche Klage von Inkassospezialisten ist der effizienteste Weg, um Zahlungen in Peru zu erhalten, ohne dass Gerichtskosten und Verzögerungen entstehen.
  • Es wurden Mechanismen zur Neuverhandlung von Schulden zur Sanierung der Unternehmen eingeführt, die auf die Rettung von Unternehmen abzielen, aber diese werden nur selten genutzt, wobei die Liquidation das Standardverfahren bleibt, wenn es um den Umgang mit insolventen Schuldnern geht. Die Chancen, unbesicherte Forderungen durch einen Insolvenzantrag einzuziehen, sind daher nicht gegeben.
Nach starkem Aufschwung im Jahr 2021 wird sich die Wirtschaftstätigkeit 2022 abschwächen

Im Jahr 2022 wird sich die Wirtschaftstätigkeit aufgrund einer hohen Vergleichsbasis drastisch verlangsamen. Das Wachstum des Verbrauchs der privaten Haushalte (66 % des BIP) wird aufgrund der steigenden Verbraucherpreise, die im April 2022 ein 24-Jahres-Hoch erreichten, an Schwung verlieren. Genauer gesagt wurde der Anstieg hauptsächlich von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken, Verkehr und Wohnen, Wasser, Strom, Gas und anderen Brennstoffen getragen. Auf diese drei Gruppen zusammen entfallen 46 % des peruanischen Verbraucherpreisindexes, was einen starken negativen Schock für die Kaufkraft der Haushalte bedeutet. Darüber hinaus wurden auch die Kreditbedingungen verschärft (von einem Minimum von 0,25 % pro Jahr bis August 2021 auf 5 % im Mai 2022). Umgekehrt könnten die jüngsten von der Politik angekündigten Maßnahmen wie die Erhöhung der Mindestlöhne und die vorübergehenden Steuersenkungen auf Grundgüter und Kraftstoffe die negativen Auswirkungen etwas abmildern. Darüber hinaus genehmigte der Kongress im Mai 2022 eine sechste Runde von Rentenentnahmen, wobei die potenziellen Auszahlungen auf 3,6 % des BIP von 2021 geschätzt werden. In der Zwischenzeit wird erwartet, dass die privaten Investitionen schrumpfen werden, was sowohl auf die schwierigeren lokalen und globalen Finanzierungsbedingungen als auch auf das unsichere politische Szenario (das das Vertrauen der Investoren gedämpft hält) zurückzuführen ist. Auch die öffentlichen Investitionen dürften unter dem Einfluss des fehlenden politischen Fokus schlecht abschneiden. Schließlich dürften die Exporte (29 % des BIP 2021) einen positiven Beitrag leisten, da sie von den nach wie vor hohen Kupferpreisen und der zunehmenden globalen Umweltagenda profitieren, die größere Mengen des roten Metalls erfordert (u. a. für erneuerbare Energien und Elektrofahrzeuge). Abwärtsrisiken ergeben sich jedoch aus einer härteren Landung des globalen Wachstums (einschließlich des wichtigsten Kunden China) und aus häufigen von der Bevölkerung getragenen Protesten in peruanischen Minen, die in der ersten Jahreshälfte 2022 zugenommen haben (und damit die Produktivität beeinträchtigen).
Zwillingsdefizite werden 2022 sinken, insbesondere das Außenhandelsdefizit

Nach einer starken Haushaltskonsolidierung im Jahr 2021 dürfte sich das Haushaltsdefizit in diesem Jahr leicht verbessern, da sich die Wirtschaftstätigkeit weiter erholt und die steuerlichen Anreize (3 % des BIP im Jahr 2021 und 14 % des BIP im Jahr 2020) schrittweise abgebaut werden. Im April 2022 legte das Finanzministerium dem Kongress einen Gesetzesentwurf vor, der eine schrittweise Rückkehr zu den fiskalischen Regeln vorsieht, die in den Jahren 2020-2021 aufgrund der COVID-19-Krise ausgesetzt wurden. Der Vorschlag sieht eine maximale Bruttoverschuldung von 38 % des BIP im Jahr 2023 vor, die bis 2032 auf 30 % des BIP konvergieren soll. Das Haushaltsdefizit soll 2023 nicht mehr als 2,4 % des BIP betragen und anschließend auf 2 % im Jahr 2024, 1,5 % im Jahr 2025 und schließlich 1 % im Jahr 2026 gesenkt werden.

Auch das Außenhandelsdefizit dürfte sich 2022 verringern, da der Handelsbilanzüberschuss steigen dürfte. Genauer gesagt wird die Verlangsamung der Binnenkonjunktur zu einer geringeren Ausweitung der Importe (26 % des BIP 2021) führen. Darüber hinaus dürften die hohen Preise für mineralische Rohstoffe, die etwa 63 % der Gesamtexporte oder 18 % des BIP 2021 ausmachen (insbesondere Kupfer und Gold), die Ausweitung des Nettoenergiedefizits (entspricht 1 % des BIP 2021) ausgleichen. Außerdem dürfte sich das Einkommensdefizit dank geringerer Gewinnrückführungen ebenfalls verbessern. Auch das Dienstleistungsdefizit könnte sich verringern, gestützt durch Reiseeinnahmen im Zuge der Verbesserung der Gesundheitssituation in COVID-19 (wenngleich die jüngsten sozialen Spannungen ein Abwärtsrisiko für den Inlandstourismus darstellen). Auf der Finanzierungsseite könnten sich die unruhigen politischen Rahmenbedingungen vor Ort zwar auf die ausländischen Direktinvestitionen (2,8 % des BIP im Jahr 2021) auswirken, sie dürften jedoch ausreichen, um das für 2022 erwartete geringere Defizit in der Zahlungsbilanz zu decken. Wichtig ist auch, dass die starken Devisenreserven (die 35 % des BIP von 2021 entsprechen und die Importe von 19 Monaten abdecken) ein wichtiger Puffer gegen potenziellen externen Gegenwind sind. Schließlich belief sich die gesamte Auslandsverschuldung (privat und öffentlich) im vierten Quartal 2021 auf 45 % des BIP (wobei 27 % des BIP mittel- und langfristige öffentliche Schulden sind).
Die Unzufriedenheit der Bevölkerung wächst angesichts der eskalierenden Inflation, was die angeschlagene Regierung von Pedro Castillo vor eine Gratwanderung stellt

Peru sah sich im März und April 2022 mit einer Protestwelle konfrontiert, die vor allem durch den starken Anstieg der Düngemittel- und Kraftstoffpreise ausgelöst wurde (eine Folge des Krieges in der Ukraine), was die politischen Entscheidungsträger dazu veranlasste, eine Reihe von Maßnahmen anzukündigen, um die Demonstranten zu beruhigen. Dazu gehören eine Anhebung des Mindestlohns um 10 % ab dem 1. Mai (wovon 30 % der Beschäftigten profitieren), eine dreimonatige Aussetzung der Verbrauchssteuer auf Kraftstoffe (mit Kosten in Höhe von rund 65 Mio. USD pro Monat) und die vorübergehende Abschaffung der Verbrauchssteuer auf einige grundlegende Güter. Außerdem wurde zugesagt, dass 182 Mio. USD für den Erwerb von Düngemitteln für Kleinerzeuger bereitgestellt werden sollen. Insgesamt hat dieses Umfeld die linke Regierung von Pedro Castillo (seit Juli 2021 im Amt) weiter geschwächt, da seine Popularität im April 2022 auf magere 19 % gesunken ist (von 38 % im August 2021). Als Lehrer, Gewerkschaftsführer und Sohn von Bauern hat Castillo noch nie ein gewähltes Amt bekleidet. Ihm ist es nicht gelungen, die Regierungsfähigkeit zu verbessern, er hat viermal den Premierminister gewechselt und war seit Beginn seiner Amtszeit mit zwei Amtsenthebungsverfahren konfrontiert. Der erste Amtsenthebungsversuch fand im Dezember 2021 wegen "moralischer Unfähigkeit" statt, ein Begriff in der peruanischen Verfassung, der nach Ansicht von Kritikern vage definiert ist und den der Kongress seit 2017 bereits sechs Mal verwendet hat, um Präsidenten abzusetzen. Der zweite Versuch fand im März 2022 statt, wiederum aufgrund von "moralischer Unfähigkeit", die Korruptionsvorwürfe, umstrittene Ernennungen von Ministern und Vorwürfe umfasst, dass Castillo den Zugang des Binnennachbarn Bolivien zum Pazifischen Ozean befürwortet. Die Risiken für die Kontinuität der Regierung gehen über die häufigen Amtsenthebungsversuche der Opposition hinaus. Am 28. April 2022 legten acht Abgeordnete der Regierungspartei Peru Libre einen Gesetzentwurf vor, der darauf abzielt, Castillos Amtszeit von fünf auf zwei Jahre zu verkürzen und allgemeine Wahlen für 2023 anzusetzen. Sie argumentierten, Castillo befinde sich in einer "Legitimationskrise".
Der außergerichtliche Forderungseinzug in Peru ist gekennzeichnet durch Telefonate, schriftliche Mahnungen, Besuche und Besprechungen mit dem Ziel, den Schuldenausgleich zwischen den Parteien zu erreichen, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird.

2. Inkassokosten
Inkassokosten können dem Schuldner grundsätzlich nicht auferlegt werden es sei denn, Sie sind vertraglich vereinbart. Die Schuldner sind lediglich verpflichtet den fälligen Betrag zuzüglich etwaiger vertraglich vereinbarter Zinsstrafen zu zahlen. Oftmals werden die vereinbarte Zinsstrafen nicht erstattet, da die Parteien eine vergleichsweise Einigung bevorzugen. Dennoch stellen sie effiziente Verhandlungsinstrumente dar.

3. Verzugszinsen
Verzugszinsen sind in der peruanischen Rechtsprechung nicht eindeutig geregelt. Im Grundsatz kann man davon ausgehen, dass die im Vertrag festgelegten Zinssätze für einen Lieferantenkredit bei Verzug weiter gelten. Ohne eine Festlegung müssen die Verzugszinsen vor Gericht geltend gemacht werden. In Peru gibt es Ausgleichszinsen (intereses compensatorios) und Verzugszinsen (intereses moratorios), deren Höhe man festlegen sollte, damit nicht die niedrigeren “gesetzlichen Zinsen” der Zentralbank zum Tragen kommen.

Eigentumsvorbehalt
Ein Eigentumsvorbehalt ist in Peru nicht wirksam. Bei Import und Übernahme der Ware bzw. Indossierung des Verschiffungskonnossements geht das Eigentum an den Käufer über. Dies gilt auch, wenn das peruanische Recht vertraglich ausgeschlossen wird. Es besteht lediglich ein Anspruch auf Erfüllung oder Auflösung des Vertrages. Für bewegliche Investitionsgüter kann ein "Registerpfandrecht" vereinbart werden.

Registerpfandrecht
Statt dem Eigentumsvorbehalt kann das Registerpfandrecht einen gewissen – jedoch keinesfalls hundertprozentigen - Schutz vor Forderungsausfall bieten. Dabei bestellt der Käufer ein Pfandrecht zugunsten des Gläubigers. Dies bedeutet eine dingliche Sicherheit bzw. einen vollstreckbaren Titel, der durch ein Vollstreckungsverfahren durchsetzbar ist. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass solche Verfahren bis zu vier Jahre dauern können.

Der Nachteil sind die Kosten von 2 bis 3 % des Pfandwerts, die sich aus der Vertragserrichtung durch einen Rechtsanwalt und der notariellen Beglaubigung ergeben. Das Pfandrecht muss in das öffentliche Register eingetragen werden, wobei bewegliche Güter, die im Amtlichen Anzeiger publiziert werden, davon ausgenommen sind. Die letzte Variante ist bei Lieferungen aus dem Ausland zu empfehlen. Es muss beachtet werden, dass einige Registerpfandrechte indossierbar sind.

Schlichtungsverfahren
Vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens verlangt das peruanische Recht die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens, um eine Einigung über die Schuldenbereinigung zu erzielen. Das Verfahren besteht aus zwei Anhörungen, zu denen beide Parteien einberufen werden, um eine Einigung zu erzielen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, endet das Verfahren, und beide Parteien müssen einen Schlichtungsakt unterzeichnen, der dann zu Beginn des Gerichtsverfahrens vorgelegt wird.
 
Das peruanische Justizsystem ist hierarchisch strukturiert. Der Corte Suprema (Oberster Gerichtshof) ist das höchste Gericht, gefolgt von Gerichten, die sich auf Zivilrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht und Arbeitsrecht spezialisiert haben. Diese sitzen über dem Corte Suprema in jedem Gerichtsbezirk, der sich mit zivil- und handelsrechtlichen Fällen befasst.

Die Juzgados Especiales (Fachrichter) haben ihren Sitz in den wichtigsten Städten des Landes und befassen sich unter anderem mit Fragen des Zivil- und Handelsrechts. Nachfolgend sind die professionellen Juzgados de Paz (Friedensrichter), die sich in den großen Städten des Landes befinden für Fälle mit geringem wirtschaftlichen Wert und andere kleinere Angelegenheiten zuständig. Schließlich befinden sich die Cortes de Paz (Friedensgerichte) in Städten mit geringerer Bevölkerungszahl, die aus einem Richter bestehen, der den Status eines Rechtsanwalts haben kann oder auch nicht.
1. Schnellverfahren (gerichtliches Mahnverfahren)
Im peruanischen Recht stehen zwei beschleunigte Verfahren zur Verfügung:

Das vereinfachte Verfahren (proceso sumarisimo) bezieht sich auf Fälle, die nach peruanischem Recht vorgesehen sind, und auf Fälle, deren Wert unter 100 Unidades de Referencia Procesal liegt.

Juzgados de Paz sind für Beträge zwischen 50 und 100 Einheiten zuständig. Die Beklagten haben fünf Tage Zeit, um einen Rechtsstreit einzureichen, nachdem sie die Benachrichtigung des Richters erhalten haben. Innerhalb von zehn Tagen organisiert der Richter eine Anhörung zur Aufdeckung, Schlichtung, Beweisführung und Verurteilung.

Nach peruanischem Recht betreffen verkürzte Verfahren (proceso Abreviado) Fälle, in denen der Wert zwischen 100 und 1.000 Unidades de Referencia Procesal liegt. Juzgados de Paz sind für Beträge zwischen 100 und 500 Einheiten zuständig und Juzgados Civiles für Beträge über 500 Einheiten.

Der Beklagte hat zehn Tage Zeit, um einen Rechtsstreit über die Zulassung der Petition durch den Richter einzureichen. Feststellung und Schlichtung werden in einer mündlichen Verhandlung geprüft. Wenn die Schlichtung nicht erfolgreich war, nennt der Richter die strittigen Punkte und Beweismittel, die vorgelegt oder aktualisiert werden müssen. Innerhalb von 50 Tagen nach der Schlichtungsanhörung richtet der Richter eine Beweisanhörung ein.

2. Feststellungsklage
Wenn Gläubiger eine unbestrittene und bestimmte Schuld schuldig sind, können sie ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten. Der Schuldner hat fünf Tage Zeit, um sich zu verteidigen. Der Richter wird ein Urteil fällen, nach dem jede Partei bis zu drei Tage Zeit hat, um Berufung einzulegen.

3. Gerichtliches Klageverfahren
Das ordentliche Klageverfahren gilt für Fälle mit einem Wert von mehr als 1.000 Verfahrenseinheiten. Der Kläger schickt eine schriftliche Petition an das Gericht. Der Beklagte kann innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Schriftsatzes eine Verteidigung einreichen, in der er die Tatsachen darlegt, auf die er sich berufen will. Wenn die Klage vollständig ist (d.h. alle relevanten Informationen enthält), richtet der Richter eine Anhörung zur Schlichtung ein. Wenn die Parteien eine Einigung erzielen, hat sie die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Kommt es nicht zu einer Einigung, organisiert der Richter innerhalb von 50 Tagen nach der Schlichtung eine Anhörung. Das Verfahren endet mit der Entscheidung des Richters.

Die Dauer des Verfahrens hängt im Wesentlichen von der Art des Konflikts, der Anzahl der beteiligten Parteien, den auftretenden Beschwerden und der Anzahl der Fälle des für das Verfahren zuständigen Richters ab. Auf der Grundlage dieser Kriterien kann ein erstinstanzliches Urteil in einem typischen Rechtsstreit zwischen zwölf und achtzehn Monaten dauern.
Prozessführung vor peruanischen Gerichten ist in der Regel langwierig und rechtsanwaltspflichtig. Wechselrecht und Exekutionstitel sind wesentlich weniger streng bzw. weniger leicht durchsetzbar als in Deutschland. Rechtsanwaltskosten betragen 10% bis 25% des Forderungsbetrages, wobei normalerweise Spesenvorschuss und Erfolgshonorar verlangt werden.

Bei den Anwaltskosten ist ein Mindestdepot für Spesen von etwa USD 1.000 und ein festes Honorar von etwa USD 3.000 üblich oder 20 bis 25 % Erfolgshonorar ohne Prozess und mit Prozess bis zu einem Drittel des Streitwerts. Für über den normalen Rahmen hinausgehende Verhandlungen und Berichterstattungen werden zwischen USD 200 und USD 400 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Die Anwaltskosten trägt in Peru üblicherweise jede Partei selbst. Theoretisch kann der Richter diese Kosten der unterliegenden Partei zurechnen und die Höhe festlegen, jedoch geschieht dies in der Praxis kaum.
1. Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Ein innerstaatliches Urteil wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn alle Berufungsinstanzen ausgeschöpft sind. Der erstinstanzliche Richter ist für die Vollstreckung von Urteilen zuständig und wird eine Vollstreckungsbescheinigung ausstellen, die den Betroffenen auffordert, dem Urteil innerhalb von fünf Arbeitstagen nachzukommen. Wird die Verfügung während der fünftägigen Frist nicht befolgt, so hat der Richter die Beschlagnahme des Vermögens des Schuldners anzuordnen, um es in einer Auktion zu versteigern.

2. Durchsetzung ausländischer Urteile
Für ausländische Schiedssprüche müssen Gläubiger mit Sitz in Peru eine Klage vor dem Superior Court am Wohnsitz des Schuldners einreichen. Der Gerichtshof wird prüfen, ob das ausländische Urteil mit dem peruanischen Recht und etwaigen völkerrechtlichen Verträgen zwischen den beiden Ländern vereinbar ist. Wenn sich herausstellt, dass das Urteil konform ist, genehmigt der Richter die Vollstreckung des Urteils in der peruanischen Judikative.
Im peruanischen Handelsrecht beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre ab Fälligkeitsdatum, die nur durch Klageerhebung unterbrochen wird, so dass normalerweise genügend Zeit für eine außergerichtliche Einigung bleibt.

Für Vollstreckungsverfahren aufgrund vollstreckbarer Titel (z.B. Registerpfandrecht, wie oben beschrieben) gilt eine Frist von drei Jahren ab Fälligkeitsdatum, danach kann die Forderung nur durch ein ordentliches Gerichtsverfahren geltend gemacht werden.

Gemäß Artikel 2001 des peruanischen Código Civil verjährt das Pfandrecht nach zehn Jahren.
EinzelfirmaEmpresa Unipersonal) / Einzelfirma
Dies ist die grundlegendste Form einer Unternehmung. Vergleichbar mit dem deutschen Einzelunternehmer gibt es prinzipiell keinen Unterschied zwischen der Person und dem Unternehmen. Die Haftung des Unternehmers ist unbeschränkt.
BGB GesellschaftPartnerships / BGB Gesellschaft
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Sociedad Civil, die als normale Zivilgesellschaft (Sociedad
Civil Ordinaria) oder als Zivilgesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Civil de Responsabilidad Limitada) möglich ist.
KommanditgesellschaftSociedad en Comandita / KG
Kommanditgesellschaft, zwei Modalitäten: Einfache Kommanditgesellschaft (Sociedad en Comandita Simple), Kommanditgesellschaft auf Aktien (Sociedad en Comandita por Acciones) Sie ist in Peru kaum verbreitet.
Gesellschft mit
beschränkter Haftung
Sociedad Comercial de Responsabilidad Limitada - S.R.L. / GmbH
Die Sociedad Comercial de Responsabilidad Limitada - S.R.L. entspricht in etwa der deutschen GmbH. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und die Haftung ist auf die Höhe der Einlage beschränkt.
Aktiengesellschaft Sociedad Anónima / AG
Aktiengesellschaft, drei Modalitäten: Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima - S.A.), Geschlossene Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima Ceada – S.A.C.), Offene Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima Abierta – S.A.A.)
Das peruanische Insolvenzrecht erlaubt unfreiwillige oder freiwillige Liquidationsverfahren sowie Sanierungen. Das Instituto Nacional de Defensa de la Competencia y de la Proteccion de la Propriedad Intelectual (INDECOPI) ist die spezialisierte Verwaltungsbehörde für Insolvenzverfahren.

1. Außergerichtliche Verfahren: Präventivverfahren
Das Präventivverfahren soll den Schuldnern ein Forum bieten, um mit ihren Gläubigern eine einvernehmliche Sanierungsvereinbarung zu treffen. Es soll ein beschleunigter Prozess sein, den nur Schuldner initiieren können.

2. Sanierungsverfahren
Wenn Gläubiger beschließen, ihren Schuldnern die Umstrukturierung zu gestatten, werden sie aufgefordert, einen Sanierungsplan innerhalb von 60 Tagen nach der Entscheidung, mit der Reorganisation fortzufahren, zu genehmigen. Sowohl der Sanierungsbeschluss als auch der Organisationsplan müssen von mehr als 66,6% der zulässigen Gläubigerforderungen genehmigt werden. Während des Prozesses entscheiden die Gläubiger, ob sie dem Management des Schuldners gestatten, das Geschäft weiterführen oder das Management des Schuldners ersetzen wollen. Sobald der Reorganisationsplan genehmigt ist und alle Vorveröffentlichungsansprüche gemäß ihren Bedingungen bezahlt sind, erteilt INDECOPI eine Entscheidung, mit der der formelle Abschluss des Reorganisationsverfahrens erklärt wird.

3. Liquidation
Entscheiden sich die Gläubiger für die Liquidation, so wird in der Gläubigerversammlung aus der bei INDECOPI registrierten Liste ein Liquidator ernannt. Sie werden gebeten, einen Liquidationsplan für den Schuldner zu genehmigen und zu entscheiden, ob der Schuldner befugt sein soll, seine Geschäfte während der Liquidation fortzuführen. Ob freiwillig oder unfreiwillig, der Liquidator muss in den Zahlungsansprüchen einer verbindlichen Anordnung folgen. Zum Abschluss des Liquidationsprozesses reicht der Liquidator einen Antrag beim Öffentlichkeitsregister ein, um die Löschung der Gesellschaft zu registrieren. Wenn die Gläubiger jedoch unbezahlt bleiben, muss der Liquidator einen Antrag bei einem Zivilrichter stellen, um eine gerichtliche Konkurserklärung zu erhalten.
Präventivmaßnahmen
Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist es in Australien insbesondere bei Neukunden oder Geschäftsanbahnung üblich, vor Lieferung oder Vertragsabschluss eine Kreditauskunft über das betreffende Unternehmen einzuholen. Mit einer umfassenden EuroScore®  Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden. Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen.

Zahlungskonditionen
Insbesondere bei Neukunden ist ein unwiderrufliches bestätigtes Akkreditiv zu empfehlen. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Kosten eines Akkreditivs wird bei längerer Partnerschaft häufig auf andere Zahlungsformen übergegangen. Bei kleineren Beträgen kann auch eine Zahlung gegen Dokumente erfolgen. Zahlungsziele werden üblicherweise, vor allem bei Investitionsgütern und Lieferungen an staatliche oder autonome Organisationen, ab einem Auftragswert von USD 15.000 gewährt. Diese sollten jedoch immer mit einer Garantie verbunden sein.

Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen, Schiedsgerichtsverweinbarungen usw. benötigt.
Deutsch-Peruanische Industrie- und Handelskammer
Av. Camino Real 348, of. 1502
San Isidro - Lima 27 / PERU
Tel.: +51-1-441–8616
Fax: +51-1-442–6014
info@camara-alemana.org.pe
www.peru.ahk.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embajada de la República Federal de Alemania

Av. Dionisio Derteano 144
Edificio Alto Caral - Pisos 7/8
San Isidro - Lima 27
Tel.: +51-1- 203 59 40
Fax: +51-1- 422 48 13
info@lima.diplo.de
www.lima.diplo.de
 
ANECOP - La Asociación Nacional de Empresas de Cobranzas del Perù
Av. Mariscal Cáceres 154
Miraflores - Lima 18
Tel.: +51-1-480-8217
lboza@anecop.org
https://www.anecop.org/

 

Links:

Quellenhinweis:
BIHK Außenwirtschaftsportal, Bayern www.auwi-bayern.de - Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, www.lima.diplo.de - Coface Country Risks, www.coface.com - Deutsch - Peruanische Industrie- und Handelskammer, www.peru.ahk.de - Enzyklopädie Wikipedia, www.wikipedia.de - Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, www.ec.europa.eu - IHK Stuttgart, www.stuttgart.ihk24.de - Jurawiki, www.jurawiki.de - Germany Trade & Invest, www.gtai.de

Die Ausführungen auf dieser Webseite wurden mit Sorgfalt erstellt erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen. Jegliche Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Webseite ist ausgeschlossen.