Informationen zum Inkassoverfahren & Forderungseinzug in Montenegro
Die Beitreibung von Forderungen gegen Unternehmen im Ausland ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Im Verbund mit unseren Kooperationspartnern können wir Ihnen das Forderungsinkasso in Montenegro zu erfolgsorientierten Konditionen anbieten.
Crna Gora
Црна Гора
Republik Montenegro
Staatsform:
Grösse:
Einwohner:
Landessprachen:
Währung:
Zeitzone:
ISO-Code:
Ländervorwahl:
Coface Landesrating:
Geschäftsklima:
Parlamentarsche Republik
13.812 km²
0,6 Mio
Montenegrinisch;
regional Serbisch, Bosnisch,
Albanisch, Kroatisch
1 Euro (EUR) = 100 Cent
Unilateral als Fremdwährung
UTC + 1 MEZ
UTC + 2 MESZ März bis Oktober
MNE
+382
Inkasso-Schwierigkeitsgrad 69/100
Erfolgsprovision:
Auftragsgebühr:
Adressermittlung:
Bonitätsprüfung:
25%
Vertragskunden EUR 0,00
Sonstige Kunden EUR 50,00
Auf Anfrage (optional)
Auf Anfrage (optional)
Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir Ihnen nachfolgend unsere Länderinformationen zum Forderungseinzug in Montenegro – für mehr Rechtssicherheit und Erfolg bei Ihren Auslandsgeschäften.
- Die durchschnittliche Zahlungsfrist in Montenegro ist nach wie vor hoch und das Zahlungsverhalten inländischer Unternehmen schlecht. In Montenegro gilt weiterhin das (novellierte) ehemalige jugoslawische Bundesrecht. Es existiert kein eigenes Zivilgesetzbuch. Europäische Standards sowie Rechtssicherheiten sind nur teilweise gewährleistet.
- Montenegro hat mit der Durchführung von Rechtsvorschriften begonnen. Fortschritte wurden bei der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen und dem Abbau des Verfahrensrückstaus erzielt. Die Verfassungsreform zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz nach Maßgabe europäischer Standards ist noch nicht abgeschlossen.
- Nach dem montenegrinischen Insolvenzgesetz kann ein Insolvenzverfahren oder eine Reorganisation durchgeführt werden. Ein Insolvenzverfahren kann durch den Schuldner oder den/die Gläubiger eingeleitet werden.
Nach einem kräftigen Aufschwung im Jahr 2021, der auf eine Erholung des Tourismus zurückzuführen ist, wird die montenegrinische Wirtschaft im Jahr 2022 zu ihrer normalen Wachstumsrate zurückkehren. Der Aufschwung bleibt jedoch fragil, da die Pandemie den Tourismus und damit teilweise auch den privaten Verbrauch und die Investitionen stark beeinträchtigt hat. Die Touristenzahlen sind zwar seit dem zweiten Quartal 2021 gestiegen, bleiben aber deutlich unter dem Niveau von 2019. Die Ungewissheit im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise wird Reisende abschrecken, bis die Impfstoffe in ganz Europa eingeführt sind. Montenegro hinkt weiterhin hinterher; am 13. Januar waren 41,2 % der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft.
Im Jahr 2022 werden der private Verbrauch (73 % des BIP) und die Nettoexporte (-21 % des BIP) die wichtigsten Wachstumstreiber sein. Der private Verbrauch wird um 6 % steigen, insbesondere dank der Aufhebung der gesundheitlichen Beschränkungen, da der Großteil der Bevölkerung bis Mitte 2022 geimpft sein wird. Der Aufschwung im Tourismus wird einen Rückgang der Arbeitslosenquote begünstigen, die für 2022 auf 25,4 % prognostiziert wird, nachdem sie 2021 nach der Rücknahme der öffentlichen Hilfsmaßnahmen als Reaktion auf die Pandemie 29,6 % betragen hatte. Die Inflation, die in der zweiten Jahreshälfte 2021 aufgrund steigender Preise für Restaurants, Hotels, Transportmittel und Lebensmittel sowie höherer globaler Ölpreise wieder in den positiven Bereich zurückkehrte, dürfte sich 2022 abschwächen. Die Verbesserung der Gesundheitssituation und der Rückgang der Inflation werden das verfügbare Einkommen der Haushalte und damit ihre Konsumneigung erhöhen.
Die Waren- und Dienstleistungsexporte werden das Wachstum stärker als in den Vorjahren stützen. Sie werden von einer Erholung der Rohstoffpreise (Aluminium) und einer Verbesserung des Tourismus profitieren. Die Importe werden jedoch aufgrund des Bedarfs an Infrastrukturprojekten schneller ansteigen. Die Handelsbilanz wird daher einen negativen Beitrag zum Wachstum leisten, allerdings weniger als bisher.
Die Regierung war gezwungen, Sparmaßnahmen zu ergreifen, um den Auswirkungen von COVID-19 auf die öffentlichen Finanzen zu begegnen. Im Juli 2020 verabschiedete sie ein Konjunkturpaket im Wert von 1,2 Mrd. EUR (26,6 % des BIP), wodurch das Haushaltsdefizit explodierte. Seitdem hat sich die Konjunktur erholt und die Staatseinnahmen sind gestiegen, was in Verbindung mit einer umsichtigen Haushaltsführung zu einem Rückgang des Defizits führen wird. Die Sparmaßnahmen werden die öffentlichen Ausgaben relativ niedrig halten, was zu einer Verlangsamung der Anlageinvestitionen (27 % des BIP im Jahr 2021) führt, die im Jahr 2022 voraussichtlich 1,4 Prozentpunkte zum Wachstum beitragen werden, gegenüber einem Durchschnitt von 3,6 Punkten im Zeitraum 2015-2020. Zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte hat der Finanzminister eine Steuerreform für die Jahre 2022 bis 2023 angekündigt. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Einführung einer Einkommenssteuer für juristische Personen und einer progressiven Einkommenssteuer für natürliche Personen sowie die Anhebung des monatlichen steuerfreien Bruttogehalts auf 700 EUR. Die Krankenversicherungsbeiträge sollen schrittweise abgeschafft werden, während die Verbrauchssteuern erhöht werden sollen. Die Regierung plant außerdem die Einführung einer Sonderabgabe auf Bargeldabhebungen, um die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Das Land hat EU-Hilfe für die Rückzahlung eines Darlehens der chinesischen Eximbank aus dem Jahr 2014 erhalten, das für den Bau des ersten 41 km langen Abschnitts der Bar-Boljare-Autobahn (insgesamt 171 km) zur Verbindung der Küste mit der serbischen Grenze bestimmt war. Die erste Rückzahlung in Höhe von 33 Mio. USD erfolgte im Juli 2021, bei einem Gesamtbetrag von 944 Mio. USD. Die EU hat ihre Absicht bekundet, auch den Rest der Autobahn zu finanzieren. Außerdem hat das Land im Dezember 2020 eine Eurobond-Anleihe in Höhe von 750 Mio. EUR begeben, um das Kapital der 2021 fälligen Darlehen zurückzuzahlen und das Haushaltsdefizit zu finanzieren. Das Land wird sich um finanzielle Unterstützung durch seine europäischen Partner bemühen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Montenegro produziert und exportiert relativ wenige Waren und weist ein strukturelles Handelsdefizit auf. Ein Wiederanstieg des Dienstleistungsüberschusses (20 % des BIP), der dem Tourismus und in geringerem Maße den Auslandsüberweisungen zu verdanken ist, wird zum Abbau des Leistungsbilanzdefizits beitragen.
Die Parlamentswahlen im August 2020 markierten eine große Veränderung, da die Demokratische Partei der Sozialisten (DPS), die seit 1991 an der Macht war, gegen eine ungleiche Koalition verlor (41 von 81 Sitzen). Sobald jedoch der Wunsch, die DPS loszuwerden, der Kampf gegen die Korruption und die Krise als einigende Faktoren nachlassen, könnte die Koalition noch vor den Wahlen im August 2024 zerbrechen, da sie sich aus drei sehr unterschiedlichen Bündnissen zusammensetzt: Für die Zukunft Montenegros (ZBCG - populistisch und konservativ), angeführt von Premierminister Zdravko Krivokapic, Frieden ist unsere Nation (zentristisch) und Vereinigte Reformaktion (progressiv und grün). Die DPS und ihr Vorsitzender, der im April 2018 gewählte Präsident Milo Djukanovic, könnten versuchen, diese Schwächen auszunutzen. Am 5. September 2021, nach der Verabschiedung eines Gesetzes, mit dem das Eigentum an einigen religiösen Gebäuden auf den Staat übertragen wurde, versuchten gewalttätige Proteste, die Amtseinführung des neuen Leiters des örtlichen Zweigs der serbisch-orthodoxen Kirche, der größten Konfession im Land, in Anwesenheit des serbischen Patriarchen zu verhindern. Die ZBCG, die Menschen vertritt, die sich zu Serbien und seiner Kirche bekennen, ist zwar pro-serbisch und pro-russisch eingestellt, setzt sich aber für den Verbleib in der NATO und den Weg zur EU-Mitgliedschaft ein. Engere Beziehungen zu Russland und Serbien sind jedoch nicht ausgeschlossen.
Das Inkasso durch Inkassounternehmen ist in Montenegro gesetzlich nicht geregelt.
2. Inkassokosten
Inkassokosten können in Montenegro den Schuldnern nicht auferlegt werden. Die Vergütung der Inkassoleistung erfolgt ausschließlich über Provbisionen.
3. Forderungseinzug
Handelsverträge sind in Montenegro schwer durchzusetzen. Der hohe Zeitaufwand von bis zu 18 Monaten und die sich auf 15% des ausständigen Betrages belaufenden Kosten halten Unternehmen von der gerichtlichen Betreibung ab.
Eine rasche Übergabe von offenen Forderungen an ein Inkassobüro ist dringend anzuraten. ADF Inkasso verfügt über ein dichtes europäisches Netzwerk und kooperiert mit Partnern weltweit.
Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 findet nur in den Mitgliedländern der EU Anwendung.
2. Mahnverfahren nach montenegrinischem Recht
Es gibt in Montenegro kein gerichtliches Mahnverfahren, Forderungen müssen daher in einem ordentlichen Gerichtsverfahren betrieben werden.
Zur Zeit noch keine Information
2. Zwangsvollstreckung
Zur Zeit noch keine Information.
Einzelfirma | Privatna Firma - приватна компанија Die Gründung eines Einzelunternehmens ist möglich, zur Zeit keine weiteren Informationen. |
Offene Handelsgesellschaft | Ortačko Društvo (OD) - Бизнис партнерство (OD) Eine OHG kann von zwei oder mehreren Personen gegründet werden. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Eine OHG besteht aus zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, die solidarisch und unbeschränkt gegenüber den Gläubigern haften. |
Kommanditgesellschaft | Komanditno Društvo (KD) - Командитно Друство (КД) Eine KG kann von zwei oder mehreren Personen gegründet werden. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Einer von mindestens zwei Gesellschaftern (Komplementär) haftet mit seinem ganzen Vermögen. Der Kommanditist haftet nur mit dem eingesetzten Kapital. Bei der Gründung einer KG gibt es keine Staatsbürgerschaftserfordernisse. |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Društvo so ograničenom odgovorno(DOO) - Компанија со ограничена одговорност (ДОО) Eine GmbH kann in Montenegro von einer oder mehreren Personen innerhalb von drei Werktagen gegründet werden. Das Mindestkapital beträgt 1,- EUR. |
Aktiengesellschaft | Akcionersko Drušhtvo (AD) - Акционерско Друштво (АД) Eine AG kann in Montenegro von mindestens zwei Personen gegründet werden. Das Mindestkapital beträgt 25.000,- EUR. Die Namen und Sozialversicherungsnummern aller Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer müssen bekannt gegeben werden. |
Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung | Podruzhnica, Filiјala - Подружница, Филијала Die Gründung einer Zweigniederlassung ist für alle Aktivitäten zulässig, die mit der Marktforschung, Werbung und Geschäftsanbahnung für die Mutterfirma in Verbindung stehen, ohne jedoch konkretes Einkommen zu erwirtschaften. Zweigniederlassungen dürfen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfalten oder für andere als ihre Mutterfirma tätig werden. Sie sind auch keine juristischen Personen. |
- das Unternehmen ist dauerhaft nicht in der Lage seine Schulden innerhalb von 45 Tagen ab Fälligkeitsdatum zu begleichen (Zahlungsverzug von 45 Tagen),
- das Unternehmen hat seine Zahungen eingestellt,
- das Unternehmen ist überschuldet (die Schulden übersteigen den Wert des Vermögens).
Das Gesetz über Unternehmensinsolvenzen wurde 2007 novelliert. Die Voraussetzungen einer Insolvenz wurden vereinfacht und die Entschädigung für den Masseverwalter wurde mit 25.000,- EUR begrenzt.
Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist es in Montenegro insbesondere bei Neukunden oder Geschäftsanbahnung üblich, vor Lieferung oder Vertragsabschluss eine Kreditauskunft über das betreffende Unternehmen einzuholen. Auch die Vereinbarung von Lieferung und Leistung nur gegen Vorkasse ist in Montenegro gängig. Mit einer umfassenden EuroScore® Wirtschaftsauskunft kann bereits im Vorfeld die wirtschaftliche und finanzielle Situation Ihres Vertragspartners überprüft werden. Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen. Es ist ratsam, Zahlungen auf gesicherter Basis zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines unwiderruflichen bestätigten Akkreditivs, einer Bankgarantie von westlichen Banken oder einer Vorauszahlung wird empfohlen.
Eigentumsvorbehalt
Die gesetzliche Regelung über den Eigentumsvorbehalt findet sich im Gesetz über Schuldverhältnisse. Der Eigentumsvorbehalt muss bereits im Vertrag vereinbart werden. Empfehlenswert ist, den Eigentumsvorbehalt im Zollverfahren ausdrücklich vermerken zu lassen, da die montenegrinische Gesetzesordnung keine Möglichkeit vorsieht, bereits für den Import verzollte Ware mittels Re-Export wieder an den ausländischen Lieferanten zurückzugeben. Nur durch eine Genehmigung des Bundesministeriums für Außenhandel wäre dies möglich. Diese wird allerdings nur in seltenen Fällen erteilt. Es ist daher empfehlenswert, eine Lieferung unter Eigentumsvorbehalt zu vermeiden.
Notwendige Unterlagen
Für die Beitreibung der Forderungen werden die üblichen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Auftragsunterlagen, Abliefernachweise, Schuldanerkennungen usw. benötigt.
Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Serbien Delegacija nemačke privrede u Srbiji Toplicin venac 19-21 11000 Belgrad SERBIEN Tel.: +381 112028010 Fax: +381 113034780 E-Mail: mailto:info@ahk.rs Internet: www.serbien.ahk.de | Deutsche Botschaft Podgorica Njemačka ambasada Podgorica Hercegovacka 10 81000 Podgorica MONTENEGRO Tel.: +382 20441000 Fax: ++382 20441000 Internet: www.podgorica.diplo.de/ | Justizministerium Monténégro Ministarstvo pravde Vuka Karadžića 3 81000 Podgorica MONTENEGRO Tel.: +382 20407-501 Fax: +382 20407-515 E-Mail: kabinet@mpa.gov.me Internet: www.gov.me |
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