Inkasso-Glossar: Kreditwürdigkeit

Kreditwürdigkeit

Als Kreditwürdigkeit wird im Gegensatz zur rechtlichen Kreditfähigkeit die Möglichkeit, unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten einen Kredit zu erhalten, bezeichnet.

Im Rahmen einer Kreditprüfung wird meist zwischen persönlicher und wirtschaftlicher bzw. sachlicher Kreditwürdigkeit unterschieden. Die Prüfung der Zahlungs- und Geschäftsmoral, persönlichen Qualifikation und bisheriger Zuverlässigkeit ist Teil der persönlichen Kreditwürdigkeit.

Zur Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit ist auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreditnehmers einzugehen. Dies kann durch eine Analyse vorgelegter Jahresabschlüsse sowie einer Beurteilung der Unternehmensentwicklung aufgrund vorgelegter Finanzpläne, strategischer Pläne oder eingereichter Patente und Lizenzen erfolgen.

Strittig bei der Kreditwürdigkeitsprüfung allgemein ist stets die Frage nach der mangelnden Beurteilungsmöglichkeit künftiger Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers. In der Regel kann aus den vergangenen Erfahrungen nur unzureichend eine Vorhersage über die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hergeleitet werden.

Negativeinträge der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder im Schuldnerregister können zum Verlust der Kreditwürdigkeit führen.

Als Kooperationspartner der SCHUFA werden relevante Forderungs- und Schuldnerdaten durch die ADF kontinuierlich übermittelt und abgefragt.