Inkasso-Glossar: SCHUFA

SCHUFA

SCHUFA ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.

Die SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft von Unternehmen und Kreditinstituten zur Kreditsicherung in Deutschland. Der Sitz der Schufa Holding ist Wiesbaden.

Dr. Walter Meyer, Prokurist beim Stromanbieter BEWAG in Berlin, sein Bruder, der Rechtsanwalt Dr. Kurt Meyer und Dr. Robert Kauffmann gründen 1927 die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung und Kreditsicherung in Berlin. In der Folge entstehen 13 weitere regionale SCHUFAGesellschaften in ganz Deutschland. 1952 wird die BUNDES-SCHUFA e.V. von den 13 nach dem Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland wiedererstandenen Regionalgesellschaften gegründet.

In den 1970ern wird die Schufa-Kartei auf EDV umgestellt und fällt unter das 1977 beschlossene Bundesdatenschutzgesetz. Auf Initiative des Berliner Verbraucherschutzvereins erlässt der Bundesgerichtshof 1985 das "SCHUFA-Urteil", wonach sich die Kunden mit der Übermittlung ihrer Daten an die SCHUFA einverstanden erklären müssen (SCHUFA-Klausel).

Im Jahr 2000 wird die Bundes-Schufa e.V. umgewandelt in die SCHUFA-HOLDING AG, und 2002 werden die Anteile der acht Regionalgesellschaften auf die SCHUFA HOLDING AG übertragen. Die SCHUFA ermittelt nicht selbst Daten. Vertragspartner der SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die Schufa liefern. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte).

Neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften speichert die SCHUFA Positivmerkmale (Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen) und Negativmerkmale (Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen). Positivmerkmale dürfen der Schufa nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden (SCHUFA-Klausel). Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt werden.

  • Der Datenbestand der SCHUFA umfasst 797 Millionen Informationen zu 66,4 Millionen Privatpersonen und 5,2 Millionen Unternehmen.
  • 9.000 Firmenkunden aus Kreditwirtschaft, Handel und Dienstleistungen sind als Vertragspartner angeschlossen.
  • Pro Tag erteilt die SCHUFA rund 350.000 Auskünfte an Vertragspartnerunternehmen und Verbraucher.
  • 2 Millionen Privatkunden nutzen das Online-Portal www.meineschufa.de
  • Zu 90,7 Prozent der Verbarucher liegen ausschließlich positive Informationen vor.
  • 97,7 Prozent aller Konsumentenkredite werden vereinbarungsgemäß zurückgezahlt.

Umfangreiches Register: Die Liste der SCHUFA umfasst 66,4 Millionen Deutsche mit 797 Millionen gespeicherten Kreditinformationen. Aufgeführt sind Besitzer von Girokonten, Vertragshandys, Leasingverträgen, Krediten, Kreditkarten.

Gefürchtete Minuspunkte: Drei Jahre lang ungelöscht bleiben geplatzte Kredite, Offenbarungseide und Privatinsolvenzen. Nicht gespeichert werden dagegen Kontostand, Einkommen, Geldanlagen oder Arbeitgeber.

Ungünstige Konstellationen: Seit 1996 bezieht die Schufa zudem bis zu 90 weitere Kundendaten in ihre Bonitätsprüfung ein, darunter das Alter des Kunden, die Zahl seiner Kreditkarten und zurückgezogene Kreditanträge. Aus der Konstellation der Daten erstellt die Schufa ein Rating, das von der Topnote A bis M reicht.

Als Kooperationspartner der SCHUFA werden relevante Forderungs- und Schuldnerdaten von ADF kontinuierlich an die SCHUFA gemeldet. Auf diesen Umstand werden die Schuldner ausdrücklich hingewiesen.

Das diese Meldung unmittelbar zu einer Verschlechterung der Bonität und Kreditwürdigkeit führt ist allgemein bekannt und veranlasst viele Schuldner sofort auf unsere Zahlungsaufforderung zu reagieren.

vgl. Schuldnerservice » Schuldner-Information