Inkasso-Glossar: Schuldanerkenntnis

Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird.

Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn eine bereits bestehende Schuld bestätigt wird, um sie dem Streit der Parteien zu entziehen oder um eine Beweiserleichterung zu erreichen.

Durch ein konstitutives Schuldanerkenntnis soll unabhängig von einem bereits bestehenden Schuldgrund eine neue, selbständige Schuld geschaffen werden.

Um Rechtsicherheit zu erlangen, kann der Gläubiger dieses Schuldanerkenntnis in einer notariellen vollstreckbaren Urkunde festhalten lassen. Dies hat den Vorteil, dass für den Fall, dass der Schuldner seine Verpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen) nicht einhält, sofort ein vollstreckbarer Titel vorliegt.

Vorteilhaft ist auch, dass die finanziellen Aufwendungen für ein freiwilliges notarielles Schuldanerkenntnis geringer sind als für einen Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren.