Titel, vollstreckbarer
Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. In ihm sind die Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Zwangsvollstreckung enthalten.
Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind:
- Vollstreckungsbescheide
- Urteile (Prozessurteile, Versäumnisurteile, Anerkenntnisurteile)
- Prozessvergleiche
- vollstreckbare Urkunden
Der Vollstreckungsbescheid wird im Mahnverfahren erwirkt. Dieses bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, relativ schnell, kostengünstig und ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel zu kommen.