Inkasso-Glossar: Schuldner

Schuldner

Ein Schuldner (Anspruchsgegner) ist, der aus einem gesetzlich oder rechtsgeschäftlich begründeten Schuldverhältnis dem Gläubiger gegenüber zu einer Leistung Verpflichtete.

Schulden mehrere Schuldner gemeinschaftlich eine Leistung, spricht man von einer Gesamtschuld.

Durch die Begründung des Schuldverhältnisses entsteht die Leistungspflicht (Primäranspruch).

Verletzt der Schuldner diese Pflicht, können daneben oder anstelle des Primäranspruchs Sekundäransprüche entstehen (z. B. Schadensersatz, Rückgewähr).

Der Schuldner ist der Ausgangspunkt für Inkassofragen, da er im Außenverhältnis zum Gläubiger seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat. In Inkassovorgängen ergibt sich diese Verpflichtung in der Regel aus einem schuldrechtlichen Vertrag mit dem Gläubiger.

In der Zwangsvollstreckung wird derjenige, gegen den der vollstreckbare Anspruch geltend gemacht wird, ebenfalls Schuldner genannt.