Inkasso-Glossar: Außenverhältnis

Außenverhältnis

Das Außenverhältnis betrifft die Wirkungen eines Rechtsgeschäfts gegenüber dem Geschäftspartner. Der Begriff spielt eine Rolle im Rahmen von Dreiecksbeziehungen, bei denen zwischen miteinander verbundenen Personen ein Innenverhältnis besteht.

Das Außenverhältnis bezieht sich auf das Verhältnis zur dritten Person und beinhaltet den Umfang der Vertretungsmacht.

Im Inkassowesen bezeichnet das Außenverhältnis das Rechtsverhältnis zwischen  Gläubiger und  Schuldner. Die Bezeichnung wird deshalb so gewählt, weil das Inkassorecht in erster Linie von dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger (Mandant) und dem Inkassounternehmen, dem Innenverhältnis, ausgeht.

Der Begriff Außenverhältnis findet sich auch in anderen deutschen Rechtsgebieten. Im Gesellschaftsrecht wird das Außenverhältnis als Rechtsbeziehungen der Gesellschaft nach außen hin zu fremden Dritten verstanden. Im Unterschied zum Innenverhältnis, also den Rechtsbeziehungen der Gesellschafter oder Bevollmächtigten der Gesellschaft zueinander und gegenüber der Gesellschaft.