Inkasso-Glossar: Kreditfähigkeit

Kreditfähigkeit

Unter Kreditfähigkeit versteht man die rechtliche Fähigkeit, gültige Kreditgeschäfte abzuschließen.

Hierzu gehören insbesondere die Rechtsfähigkeitl und die Geschäftsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht von natürlichen Personen im Auftrag bzw. die Vertretung von juristischen Personen.

Im Gegensatz hierzu werden bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht rechtliche, sondern persönliche und sachliche Aspekte des Kreditnehmers beleuchtet.