Natürliche Person
Natürliche Personen sind in unserer Rechtsordnung Menschen, die Träger von Rechten und Pflichten sein können, also eine Rechtsfähigkeit besitzen.
Nach § 1 BGB ist ein Mensch mit Vollendung der Geburt rechtsfähig.
Das Gegenstück sind juristische Personen, also rechtfähige Gesellschaften oder Körperschaften.