Gesetze

Gesetze und Verordnungen zum Forderungsmanagement und Inkasso

Vom Bundesministerium der Justiz ist uns gestattet, auf folgende Links zu verweisen

http://gesetze-im-internet.de/

Mit den nachfolgenden Links verschaffen wir Ihnen die Möglichkeit, sich über Gesetze im Bereich Forderungsmanagement zu informieren. Die Daten können für den ausschließlich privaten Gebrauch eingesehen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.

Hinweis:
Die im Internet, durch die hier aufgeführten Links, abrufbaren Gesetzes- und Verordnungstexte stellen nicht die amtliche Fassung dar. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.

Zum 01.07.2008 wurde das bis dahin gültige Rechtsberatungsgesetz (RBerG) durch das neugeschaffene Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ersetzt. Das RDG regelt nunmehr alle Bereiche in Deutschland, die sich ausschließlich mit der Erlaubnis zur Erbringung einer außergerichtlichen Dienstleistung beschäftigen. Das Erbringen gerichtlicher Rechtsdienstleistungen - wie Forderungseinzug durch Inkassodienste - wird fortan in entsprechenden Verfahrensordnungen festgelegt.