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Adressermittlung & Anschriftenrecherche

EuroScore® | Adressermittlung Privatpersonen & Schuldner Deutschland (in 4 Stufen)

Unsere Adressermittlung erfolgt in 4 kaskadierenden Stufen. Kann eine Anfrage in einer Stufe nicht beantwortet werden erfolgt die kostenfreie Überleitung in die nächst höhere Stufe.

Durch diverse vor geschaltete Adressdatenbanken (Telekommunikation-, Versandhandel- und Abonnentendatenbanken) werden kostenträchtige Einwohnermeldeamtsanfragen überwiegend vermieden und oft auch diejenigen Personen oder Schuldner ermittelt, die Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen.

Leistungsumfang:

Kosten
1. Abgleich über die EuroScore® Adressdatenbank
€ 4,90 + Mwst.
(nur bei Erfolg)
  • Eingangsprüfung auf postalische Gültigkeit, Korrektur von Schreibfehlern
  • Ausfilterung temporärer Adressen
  • Abgleich über Negativadressenpool
  • Abgleich über EuroScore Umzugsdatenbank (7 Mio. Personen)
  • Abgleich über EuroScore Sterbedatenbank
  • Ermittlungszeit: 2- 8 Werktage, Erfolgsquote: 10-25%
  • Zustellbarkeit geprüft
Wir prüfen in der Ermittlungsstufe 1 zunächst im Eigenbestand (ca. 7 Mio. Personen), ob hier eine neue Adresse erhoben bzw. ermittelt werden kann. Falls dies der Fall ist, wird die Zustellbarkeit der ermittelten Adresse gesondert (i.d.R per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) geprüft.

Erst nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung wird die neue Adresse an Sie geliefert. In diesem Fall entstehen für Sie die Kosten der Ermittlungstufe 1.

Ein rein erfolgsorientierter Abgleich über die EuroScore Adress- und Umzugsdatenbank sowie externe Adressdatenbanken ohne Einholung einer Einwohnermeldeamtsanfrage ist mit einer isolierten Beauftragung der Ermittlungsstufen 1, 2 und 3 möglich. Kosten entstehen dabei nur im Erfolgsfall.
2. Abgleich über tagesaktuelle externe Adress- und Umzugsdatenbanken
€ 6,90 + Mwst.
(nur bei Erfolg)
  • Kostenfreie Übernahme aus Ermittlungsstufe 1
  • Adressabgleich über externe Adress- und Umzugsdatenbanken (40 Mio. Personen)
  • Ermittlungszeit: 2- 8 Werktage, Erfolgsquote: 25-50%
  • Zustellbarkeit geprüft

War die Stufe I nicht erfolgreich, wird die Adressermittlung kostenfrei in die Ermittlungsstufe 2 übernommen. Hier wird gegen externe Konsumenten- und Auskunfteidatenbanken (40 Mio. Personen) abgeglichen.

Konnte hier eine neue Adresse ermittelt werden, wird die Zustellbarkeit der ermittelten Adresse gesondert (i.d.R. per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) geprüft.

Erst nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung wird die neue Adresse an Sie geliefert. In diesem Fall entstehen für Sie die Kosten der Ermittlungsstufe 2.
3. Abgleich über tagesaktuelle externe Auskunfteidatenbanken
€ 7,90 + Mwst.
(nur bei Erfolg)
  • Kostenfreie Übernahme aus Ermittlungsstufe 2
  • Adressabgleich über Auskunfteidatenbanken (10 Mio. Personen)
  • Ermittlungszeit: 1- 8 Werktage Erfolgsquote: 30-60%
  • Zustellbarkeit geprüft

Ist die Stufe 2 nicht erfolgreich, wird die Adressermittlung kostenfrei in die Ermittlungsstufe 3 (2+) übernommen. Hier findet ein weiterer Abgleich gegen weitere hochwertige, teilweise exklusive Auskunftei-, Adress- und Umzugsdatenbanken statt.

Konnte hier eine neue Adresse ermittelt werden, wird die Zustellbarkeit der ermittelten Adresse gesondert (i.d.R. per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) geprüft.

Erst nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung wird die neue Adresse an Sie geliefert. In diesem Fall entstehen für Sie die Kosten der Ermittlungsstufe 3.
4. Melderegisterauskunft (Kosten € 11,00 je Ermittlung inklusive EMA Gebühr)
€ 13,00 + Mwst.
(je Auftrag)
  • Kostenfreie Übernahme aus Ermittlungsstufe 3
  • Durchführung der Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA / deutschlandweit - 5.200 Ämter)
  • Korrektur und Nachbearbeitung von Fehlauskünften
  • Identitätsprüfungen bei Namensänderungen
  • Falls notwendig, Durchführung von Mehrfachanfragen (€ 13,00 je weiterer EMA) Vorausverfügungen sind möglich!
  • Ermittlungszeit: 2- 12 Werktage Erfolgsquote: 70-80%
  • Zustellbarkeit geprüft

Die Ermittlungsergebnisse der Einwohnermeldeämter werden (i.d.R. per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) ebenfalls auf ihre Zustellbarkeit geprüft, da viele Schuldner zwar gemeldet, jedoch nicht mehr wohnhaft sind.

Die Kosten der Stufe 3 (EMA) werden pro Beauftragung berechnet und verstehen sich inklusive der Einwohnermeldeamtsgebühr und eventueller Kosten für Nachbearbeitungen bei elektronisch erschlossenen Melderegistern.

Eine isolierte Beauftragung der Stufe 4 durch ausschließliche Einholung von Einwohnermeldeamtsanfragen ohne vorherigen Datenbankabgleich ist möglich. Die maximale Anzahl der EMA-Anfragen können vorab festgelegt werden.

Auf Wunsch übernehmen wir die negativ ermittelten Aufträge automatisiert in unser Monitoring in die Langzeitüberwachung.

Ihre Vorteile im Überblick:

Keine Mindestmengen, Mitgliedsgebühren oder Mindestlaufzeiten. Einmalige Einrichtgebühr: 20 Euro.

Je nach monatlicher Abnahmemenge sind Sonderkonditionen möglich. Rufen Sie uns an nutzen Sie unser Kontaktformular oder senden Sie eine E-Mail euroscore@adf-inkasso.de

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