Adressermittlung & Anschriftenrecherche
EuroScore® | Adressermittlung Privatpersonen & Schuldner Deutschland (in 4 Stufen)
Unsere Adressermittlung erfolgt in 4 kaskadierenden Stufen. Kann eine Anfrage in einer Stufe nicht beantwortet werden erfolgt die kostenfreie Überleitung in die nächst höhere Stufe.
Durch diverse vor geschaltete Adressdatenbanken (Telekommunikation-, Versandhandel- und Abonnentendatenbanken) werden kostenträchtige Einwohnermeldeamtsanfragen überwiegend vermieden und oft auch diejenigen Personen oder Schuldner ermittelt, die Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen.
Leistungsumfang:
Kosten
1. Abgleich über die EuroScore® Adressdatenbank
€ 4,90 + Mwst.
(nur bei Erfolg)
(nur bei Erfolg)
- Eingangsprüfung auf postalische Gültigkeit, Korrektur von Schreibfehlern
- Ausfilterung temporärer Adressen
- Abgleich über Negativadressenpool
- Abgleich über EuroScore Umzugsdatenbank (7 Mio. Personen)
- Abgleich über EuroScore Sterbedatenbank
- Ermittlungszeit: 2- 8 Werktage, Erfolgsquote: 10-25%
- Zustellbarkeit geprüft
Erst nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung wird die neue Adresse an Sie geliefert. In diesem Fall entstehen für Sie die Kosten der Ermittlungstufe 1.
Ein rein erfolgsorientierter Abgleich über die EuroScore Adress- und Umzugsdatenbank sowie externe Adressdatenbanken ohne Einholung einer Einwohnermeldeamtsanfrage ist mit einer isolierten Beauftragung der Ermittlungsstufen 1, 2 und 3 möglich. Kosten entstehen dabei nur im Erfolgsfall.
2. Abgleich über tagesaktuelle externe Adress- und Umzugsdatenbanken
€ 6,90 + Mwst.
(nur bei Erfolg)
(nur bei Erfolg)
- Kostenfreie Übernahme aus Ermittlungsstufe 1
- Adressabgleich über externe Adress- und Umzugsdatenbanken (40 Mio. Personen)
- Ermittlungszeit: 2- 8 Werktage, Erfolgsquote: 25-50%
- Zustellbarkeit geprüft
War die Stufe I nicht erfolgreich, wird die Adressermittlung kostenfrei in die Ermittlungsstufe 2 übernommen. Hier wird gegen externe Konsumenten- und Auskunfteidatenbanken (40 Mio. Personen) abgeglichen.
Konnte hier eine neue Adresse ermittelt werden, wird die Zustellbarkeit der ermittelten Adresse gesondert (i.d.R. per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) geprüft.
Erst nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung wird die neue Adresse an Sie geliefert. In diesem Fall entstehen für Sie die Kosten der Ermittlungsstufe 2.
3. Abgleich über tagesaktuelle externe Auskunfteidatenbanken
€ 7,90 + Mwst.
(nur bei Erfolg)
(nur bei Erfolg)
- Kostenfreie Übernahme aus Ermittlungsstufe 2
- Adressabgleich über Auskunfteidatenbanken (10 Mio. Personen)
- Ermittlungszeit: 1- 8 Werktage Erfolgsquote: 30-60%
- Zustellbarkeit geprüft
Ist die Stufe 2 nicht erfolgreich, wird die Adressermittlung kostenfrei in die Ermittlungsstufe 3 (2+) übernommen. Hier findet ein weiterer Abgleich gegen weitere hochwertige, teilweise exklusive Auskunftei-, Adress- und Umzugsdatenbanken statt.
Konnte hier eine neue Adresse ermittelt werden, wird die Zustellbarkeit der ermittelten Adresse gesondert (i.d.R. per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) geprüft.
Erst nach erfolgreicher Zustellbarkeitsprüfung wird die neue Adresse an Sie geliefert. In diesem Fall entstehen für Sie die Kosten der Ermittlungsstufe 3.
4. Melderegisterauskunft (Kosten € 11,00 je Ermittlung inklusive EMA Gebühr)
€ 13,00 + Mwst.
(je Auftrag)
(je Auftrag)
- Kostenfreie Übernahme aus Ermittlungsstufe 3
- Durchführung der Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA / deutschlandweit - 5.200 Ämter)
- Korrektur und Nachbearbeitung von Fehlauskünften
- Identitätsprüfungen bei Namensänderungen
- Falls notwendig, Durchführung von Mehrfachanfragen (€ 13,00 je weiterer EMA) Vorausverfügungen sind möglich!
- Ermittlungszeit: 2- 12 Werktage Erfolgsquote: 70-80%
- Zustellbarkeit geprüft
Die Ermittlungsergebnisse der Einwohnermeldeämter werden (i.d.R. per vorausverfügtem Brief gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG) ebenfalls auf ihre Zustellbarkeit geprüft, da viele Schuldner zwar gemeldet, jedoch nicht mehr wohnhaft sind.
Die Kosten der Stufe 3 (EMA) werden pro Beauftragung berechnet und verstehen sich inklusive der Einwohnermeldeamtsgebühr und eventueller Kosten für Nachbearbeitungen bei elektronisch erschlossenen Melderegistern.
Eine isolierte Beauftragung der Stufe 4 durch ausschließliche Einholung von Einwohnermeldeamtsanfragen ohne vorherigen Datenbankabgleich ist möglich. Die maximale Anzahl der EMA-Anfragen können vorab festgelegt werden.
Auf Wunsch übernehmen wir die negativ ermittelten Aufträge automatisiert in unser Monitoring in die Langzeitüberwachung.
Ihre Vorteile im Überblick:
Keine Mindestmengen, Mitgliedsgebühren oder Mindestlaufzeiten. Einmalige Einrichtgebühr: 20 Euro.Je nach monatlicher Abnahmemenge sind Sonderkonditionen möglich. Rufen Sie uns an nutzen Sie unser Kontaktformular oder senden Sie eine E-Mail euroscore@adf-inkasso.de