EuroScore® | Erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage

Erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA)

Mit der erweiterten EuroScore® | Einwohnermeldeamtsanfrage haben sie Zugriff auf sämtliche Melderegister der deutschlandweit rund 5.200 Einwohnermeldeämter bzw. Meldebehörden. Bei einer erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage werden deutlich mehr Angaben zu einer Person beauskunftet.

Dafür gelten besondere Voraussetzungen: Für das erweiterte Auskunftsersuchen gemäß § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) muß gegenüber der Meldebehörde zwingend das berechtigte Interesse (z. B. eine Forderung oder einen Schuldtitel) nachgewiesen werden.weisen. Private Gründe wie Klassentreffen,  Familienfeiern oder Ahnenforschung zur Stammbaumerstellung werden nicht akzeptiert.

Nutzen Sie die erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage, wenn Über eigene Recherchen bzw. eine einfache Melderegisterauskunft die gewünschten Informationen nicht ermittelt werden konnten oder Sie einen amtlichen Nachweis benötigen.

EuroScore® | Erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage

Möglicher Inhalt einer erweiterten Melderegisterauskunft:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland den Staat
  • Familienstand, mit der Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Meldeanschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Adresse des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Adresse des Ehepartners oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Kosten

  • Die Kosten variieren, abhängig von den Gebühren des Einwohnermeldeamtes, zwischen € 15,00 bis € 60,00. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von derzeit € 12,00 + Mwst. je Anfrage.
EuroScore® erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage ist die sinnvolle Ermittlungsart für notwendige amtliche Ermittlungsbedürfnisse. Die Ergebnisse sind gerichtsfähig, d.h. sie sind als Nachweis vor Gericht zu verwenden.

Zur Abfrage sind
  • Vor- und Nachname
  • zuletzt bekannte vollständige Adresse
  • falls vorhanden, das Geburtsdatum
  • Nachweis desvberechtigten Interesses
notwendig.
Abhängig vom behördlichen Workflow beträgt die Bearbeitungszeit einer erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage zwischen 2 bis 6 Wochen
Die Ergebnisse der erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage werden nicht mit Telefonnummern angereichert
  • Klicken Sie auf "Neu-Anmelden" und füllen Sie das Anmeldeformular aus, sofort erhalten Sie Ihre Kundennummer.
  • Mit dieser Kundennummer und einem selbst gewählten Passwort können Sie sich sofort in Ihren Kundenbereich einloggen
  • Wählen Sie nun die Ermittlungsart und den Ermittlungsgrund und hinterlegen Sie die alte Anschrift.
  • Der Auftrag geht uns online zu und wir nehmen umgehend die Ermittlung auf, über Ermittlungsstatus informieren wir Sie per E-Mail.
  • Ist die Adressermittlung abgeschlossen, erhalten Sie eine kurze E-Mail Benachrichtigung.
  • Sie können sich dann sofort in Ihren Kundenbereich einloggen.
  • In der Rubrik "Abgeschlossene Aufträge anzeigen" können Sie die Ermittlungsergebnisse einsehen.
  • Mit einem Klick auf die blaue Auftragsnummer können Sie nun das Ermittlungsergebnis ausdrucken.
  • Mit einem weiteren Mausklick legen Sie anschließend das Ermittlungsergebnis in Ihrem persönlichen Ermittlungsarchiv ab.
  • Ausführliche Nutzungsanleitung zur erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage.
Adressermittlungen dürfen ausschließlich für Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse getätigt werden. Privatpersonen, die sich für unsere Dienstleistungen interessieren, sollten sich an Ihren Rechtsanwalt wenden. Nach Prüfung des berechtigten Interesses kann uns Ihr Anwalt jederzeit mit einer erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage beauftragen.
Am Monatsende erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail oder falls gewünscht per Post. Für unser Dienstleistungsangebot ist grundsätzlich Lastschrifteinzug vorgesehen. Sofern Sie nicht am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an: euroscore@adf-inkasso.de
Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler mit berechtigtem Interesse.

Unser registriertes Inkassounternehmen ist auch eine Wirtschaftsauskunftei gemäß §38 GWO und nach §4d Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Register nach §38 Abs. 2 BDSG beim Hessischen Datenschutzbeauftragten in Wiesbaden gemeldet. Vollständige Informationen zum Datenschutz und der DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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