Inkasso-Glossar: Cash-flow

Cash-flow

Cash-flow, zu deutsch: Kapitalfluss, bezeichnet eine betriebliche Kenngröße, die den in einer Periode erwirtschafteten Zahlungsmittel- oder Finanzmittelüberschuß angibt. Er wird abgeleitet aus den Daten des Jahresüberschusses, insbesondere denen der Gewinn- und Verlustrechnung.

In der Literatur hat sich bislang noch kein einheitlicher Maßstab zur Errechnung des betrieblichen Cash-flows durchgesetzt. Generell werden jedoch zwei Methoden unterschieden: eine direkte und eine indirekte.

Bei der indirekten Berechnungsmethode des Cash-flow wird vom bereits ermittelten Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag ausgegangen, die versucht den Überschuss bzw. Fehlbetrag nachträglich durch Addition bzw. Subtraktion der nicht auszahlungswirksamen Aufwendungen bzw. der nicht einzahlungswirksamen Erträge zu "korrigieren", um den Cash-flow zu erhalten.

Bei der direkten Berechnungsmethode werden zunächst die einzelnen Konditionen der betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt. Dann werden sowohl die auszahlungswirksamen Aufwendungen als auch die einzahlungswirksamen Erträge erfasst, wobei der Cash-flow als Differenz dieser beiden Stromgrößen entsteht. Beide Berechnungsverfahren führen natürlich zum gleichen Ergebnis. Somit handelt es sich beim Cash-flow um den "Saldo aus den einzahlungswirksamen (baren) Erträgen und den auszahlungswirksamen (baren) Aufwendungen der Unternehmung. Der Cash-flow wird teilweise auch als Maßstab der Schuldentilgungskraft bezeichnet, da er als "Einzahlungs-Auszahlungssaldo" (Zahlungsüberschuss) dem Unternehmen zur weiteren Verwendung - dispositiv etwa zur Schuldentilgung - zur Verfügung steht.