Inkasso-Glossar: Fernabsatzgesetz

Fernabsatzgesetz

Das Fernabsatzgesetz ist ursprünglich am 30.06.2000 in Kraft getreten und dient damit der Umsetzung der EU-Richtlinien 97/7/EG vom 20.05.1997 und 98/27/EG vom 19.05.1998.

Geregelt sind Informationspflichten und Widerrufsrechte zum Schutz von Verbrauchern bei Verträgen über Waren und Dienstleistungen mit Verbrauchern, bei dem der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt. Hierzu gehört vor allem auch das Internet.

Das Fernabsatzrecht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Regelungen zu Fernabsatzverträgen dienen dem Verbraucherschutz und sind daher für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher anwendbar.

Fernkommunikationsmittel sind insbesondere:

  • Briefe,
  • Kataloge,
  • Telefon,
  • E-Mails,
  • Radio,
  • Fax,
  • Fernseher
  • und Internet.

Das Fernabsatzrecht findet keine Anwendung auf:

  • Fernunterrichtsverträge,
  • Teilzeit-Wohnrechte,
  • Finanzgeschäfte,
  • Veräußerungen von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten,
  • Lieferung von Lebensmitteln,
  • Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden, sowie
  • bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung.

Nach dem Fernabsatzrecht ist ein Unternehmer verpflichtet, vor Abschluss eines Vertrages unter anderem über folgende Punkte zu informieren:

  • Identität und ladungsfähige Anschrift,
  • Preis (incl. aller Steuern),
  • alle eventuell anfallenden zusätzlichen Liefer- und Versandkosten,
  • wesentliche Merkmale der Ware oder der Dienstleistung,
  • sofern es sich um wiederkehrende Leistungen handelt (z.B. pay-TV) die Mindestlaufzeit,
  • Widerrufs- und Rückgaberecht.

Nach Vertragsabschluss hat der Unternehmer dem Empfänger die oben aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich zu machen.

Der Verbraucher kann seine Bestellung, die über Fernkommunikationsmittel erfolgte, innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf hat in Textform oder durch fristgerechte Rücksendung der Sache zu erfolgen. Es ist ausreichend, wenn der Verbraucher den Widerruf am letzten Tag der Frist absendet. Nach erklärtem Widerruf ist der Verbraucher verpflichtet die Waren zurückzusenden.

Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung sind grundsätzlich vom Unternehmer zu tragen. Dieser kann aber die Kosten der Rücksendung bei einer Bestellung von bis zu 40 € vertraglich auf den Verbraucher übertragen.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen bezüglich Lieferungen von: kundenspezifischen Waren, Waren, die schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.