Inkasso-Glossar: Orderscheck

Orderscheck

Der Orderscheck ist eine Scheckart mit der schriftlichen Anweisung eines Kontoinhabers (Scheckaussteller) an sein Kreditinstitut (Bezogene Bank), gegen Vorlage des Schecks durch eine bestimmte, auf dem Scheck namentlich bezeichnete Person (Scheckeinreicher und Order) einen festgelegten Geldbetrag zu Lasten seines Girokontos zu zahlen.

Orderschecks tragen im Empfängerfeld statt des Zusatzes "oder Überbringer" den Hinweis "oder Order" und sind zusätzlich am rechten Rand durch einen senkrechten roten Strich mit dem Text "Orderscheck" gekennzeichnet.

Der Orderscheck findet häufig aus Sicherheitsgründen beim Postversand Verwendung.

Ein Orderscheck lautet auf einen bestimmten Empfänger "oder Order" und kann nur per Einigung, Übergabe und Indossament übertragen werden. Das Indossament wird auf der Scheckrückseite quer angebracht und kann entweder als Vollindossament oder Blankoindossament ausgeführt sein.