Inkasso-Glossar: Streitwert

Streitwert

Der Streitwert ist immer so hoch, wie das wirtschaftliche Interesse an dem Streit. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Bei Streit um eine Zahlungsforderung umfasst der Streitwert die Höhe des vom Betroffenen zu zahlenden Geldbetrages ohne Zinsen und Mahnkosten.

  • Bei der Herausgabe von Sachen, umfasst der Streitwert also den Wert der jeweiligen Sache, bei Zahlungsforderungen, deren Höhe.

  • Bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht wird das dreifache monatliches Bruttogehalt zu Grunde gelegt. Zu beachten ist, dass in allen erstinstanzlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten jede Partei - anders als im normalen Zivilprozess - ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst zu tragen hat.

  • Bei mietrechtlichen Räumungsklagen bildet der verbleibende Mietzins für die restliche Laufzeit des Mietverhältnisses maximal bis zur Höhe einer Jahresmiete den Streitwert.

  • Bei allen anderen Streitigkeiten stellt man darauf ab, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil aus dem Gewinn des Streits ist.

Das  Gericht hat aber auch die Möglichkeit, den „Wert“ einer Sache bzw. Angelegenheit nach freiem Ermessen festzulegen, vgl. § 3 Zivilprozessordnung, wobei das Gericht auch einen Sachverständigen zu Rate ziehen kann.