Inkasso und Forderungseinzug in Bad Frankenhausen

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Bad Frankenhausen

Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Bad Frankenhausen effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.

Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich  über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Bad Frankenhausen für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.

Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Bad Frankenhausen

Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für  Bad Frankenhausen im Bundesland Thüringen ist das

Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Zentrales Mahngericht
der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Zweigstelle Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 / 876 - 0, Fax: 03925 / 876 - 252
Email: mahngericht@justiz.sachsen-anhalt.de

Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Aschersleben elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Bad Frankenhausen durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.

Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Bad Frankenhausen

Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Sondershausen mit der Durchsetzung der Forderung in Bad Frankenhausen beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das

Amtsgericht Sondershausen
Ulrich-von-Hutten-Str. 2
99706 Sondershausen
Postfach 1251, 99702 Sondershausen
Tel.: 03632/70660, Fax: 03632/706699
Email: poststelle@agsdh.thueringen.de

Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!

Unser Full-Service-Forderungsinkasso bietet Ihnen umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.