Inkasso und Forderungseinzug in Bad Hönningen

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Bad Hönningen

Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Bad Hönningen am Rhein effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.

Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich  über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Bad Hönningen für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.

Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Bad Hönningen

Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für  Rheinland Pfalz und Bad Hönningen ist das

Amtsgericht Mayen
Gemeinsames Zentrales Mahngericht
der Länder Rheinland Pfalz und Saarland
Sankt-Veit-Str. 38
56727 Mayen
Großkunden-PLZ: 56723
Tel.: 02651 / 403 - 0, Fax: 02651 / 403 - 190
Email: amtsgericht.mayen@agmy.jm.rlp.de

Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Mayen elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Bad Hönningen durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.

Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Bad Hönningen

Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Linz am Rhein mit der Durchsetzung der Forderung in Bad Hönningen beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das

Amtsgericht Linz am Rhein
Am Konvikt 10,
53545 Linz am Rhein
Postfach 77, 53542 Linz am Rhein
Tel.: 02644/947-0, Fax: 02644/947-191
E-mail: agps@zw.jm.rlp.de

Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!

Unser Full-Service-Forderungsinkasso bietet Ihnen umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.