Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Bexbach
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Bexbach effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Bexbach für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Bexbach
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für das Saarland und Bexbach ist das
Amtsgericht Mayen
Gemeinsames Zentrales Mahngericht
der Länder Rheinland Pfalz und Saarland
Sankt-Veit-Str. 38
56727 Mayen
Großkunden-PLZ: 56723
Tel.: 02651 / 403 - 0, Fax: 02651 / 403 - 190
Email: amtsgericht.mayen@agmy.jm.rlp.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Hagen elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Bexbach durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Bexbach
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Homburg mit der Durchsetzung der Forderung in Bexbach beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das
Amtsgericht Homburg
Zweibrücker Straße 24
66424 Homburg
Postfach 10 53, 10 54, 66401 Homburg
Tel.: 06841 9228-0, Fax: 06841 9228-210
Email: poststelle@aghom.justiz.saarland.de