Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Dingolfing
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Dingolfing effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Dingolfing für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Dingolfing
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für den Freistaat Bayern und Dingolfing ist dasAmtsgericht Coburg
Zentrales Mahngericht des Landes Bayern
Heiligkreuzstr. 22
96441 Coburg
Großkundenanschrift: 96441 Coburg
Telefon: 09561 / 878 - 5, Telefax: 09561 / 878 - 6665
Email: poststelle.zentrales.mahngericht@ag-co.bayern.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Coburg elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Dingolfing durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Dingolfing
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Landau a.d. Isar mit der Durchsetzung der Forderung in Dingolfing beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist dasAmtsgericht Landau a. d. Isar
Hochstr. 17
94405 Landau
Postfach 29, 94401 Landau
Tel.: 09951/945-0, Fax: 09951/945-109