Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Gelsenkirchen
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Gelsenkirchen effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Gelsenkirchen für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Gelsenkirchen
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm mit den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn, Siegen und Gelsenkirchen (im Landgerichtsbezirk Essen) ist dasAmtsgericht Hagen
Zentrales Mahngericht (ZEMA I) des Landes Nordrhein Westfalen
zuständig für die OLG Bezirke Hamm und Düsseldorf
Hagener Str. 145
58099 Hagen
Großkunden-PLZ: 58081
Tel.: 02331 / 967 - 5, Fax: 02331 / 967 - 700
Email: poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Hagen elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Gelsenkirchen
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Gelsenkirchen mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist dasAmtsgericht Gelsenkirchen
Overwegstraße 35
45879 Gelsenkirchen
Tel.: (02 09) 17 91-0, Fax: (02 09) 17 91-188
Email: poststelle@ag-gelsenkirchen.nrw.de