Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Hattersheim / Main
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Hattersheim / Main effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Hattersheim für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Hattersheim / Main
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für das Bundesland Hessen und Hattersheim ist dasAmtsgericht Hünfeld
Zentrales Mahngericht des Landes Hessen
Stiftstrasse 6
36088 Hünfeld
Großkunden-PLZ: 36084
Tel.: 06652 / 600 - 01, Fax: 06652 / 600 - 222
Email: poststelle@ag-huenfeld.justiz.hessen.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Hünfeld elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Hattersheim durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Hattersheim / Main
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Frankfurt / Main mit der Durchsetzung der Forderung in Hattersheim beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist dasAmtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069 - 1367 - 01, Fax: 069 - 1367 - 2030
Email: verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de