Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Höhr-Grenshausen
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Höhr-Grenshausen effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Höhr-Grenshausen für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Höhr-Grenshausen
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für Rheinland Pfalz und Höhr-Grenshausen ist das
Amtsgericht Mayen
Gemeinsames Zentrales Mahngericht
der Länder Rheinland Pfalz und Saarland
Sankt-Veit-Str. 38
56727 Mayen
Großkunden-PLZ: 56723
Tel.: 02651 / 403 - 0, Fax: 02651 / 403 - 190
Email: amtsgericht.mayen@agmy.jm.rlp.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Mayen elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Höhr-Grenshausen durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Höhr-Grenshausen
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Montabaur mit der Durchsetzung der Forderung in Höhr-Grenshausen beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das
Amtsgericht Montabaur
Bahnhofstraße 47,
56410 Montabaur
Postfach 1365, 56403 Montabaur
Tel.: 02602/151-0, Fax: 02602/151-151
Email: agmon@ko.jm.rlp.de