Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Hünfeld
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Hünfeld effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Hünfeld für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Hünfeld
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für das Bundesland Hessen und Hünfeld ist dasAmtsgericht Hünfeld
Zentrales Mahngericht des Landes Hessen
Stiftstrasse 6
36088 Hünfeld
Großkunden-PLZ: 36084
Tel.: 06652 / 600 - 01, Fax: 06652 / 600 - 222
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Hünfeld elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Hünfeld
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Hünfeld mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist dasAmtsgericht Hünfeld
Hauptstraße 24
36088 Hünfeld
Postfach, 36084 Hünfeld