Inkasso und Forderungseinzug in Kröpelin

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Kröpelin

Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Kröpelin effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.

Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich  über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Kröpelin für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.

Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Kröpelin

Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und Kröpelin ist das

Amtsgericht Hamburg
Gemeinsames Mahngericht der Länder
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
Max-Brauer-Allee 89
22765 Hamburg
Großkunden-PLZ: 20348
Telefon: 040 / 42811-0, Telefax: 040 / 42811 -2758
Email: poststelle@justiz.hamburg.de

Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Hamburg elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Kröpelin durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
 

Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Kröpelin

Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Rostock mit der Durchsetzung der Forderung in Kröpelin beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das

Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
Tel.: (03 81) 4 95 70, Fax: (03 81) 4 95 71 40
E-Mail: verwaltung@ag-rostock.mv-justiz.de
 

Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand! 

Unser Full-Service-Forderungsinkasso bietet Ihnen umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.