Inkasso und Forderungseinzug in Lauchhammer

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Lauchhammer

Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Lauchhammer effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.

Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich  über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Lauchhammer für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.

Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Lauchhammer

Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für das Bundesland Brandenburg und Lauchhammer ist das

Amtsgericht Wedding
Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg
Brunnenplatz 1
13357 Berlin
Großkundenanschrift: 13343 Berlin
Telefon: 030 / 90156 - 0, Telefax: 030 / 90156 - 203/233/402
Email: poststelle@aumav.berlin.de

Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Berlin-Wedding elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Lauchhammer durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
 

Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Lauchhammer

Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Senftenberg mit der Durchsetzung der Forderung in Lauchhammer beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das

Amtsgericht Senftenberg
Steindamm 8
01968 Senftenberg
Tel.: 0 35 73/7 04-0, Fax: 0 35 73/7 04 354
Email: verwaltung@agsfb.brandenburg.de
 

Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!

Unser Full-Service-Forderungsinkasso bietet Ihnen umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.