Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Neustadt an der Waldnaab
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Neustadt an der Waldnaab effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Neustadt an der Waldnaab für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Neustadt an der Waldnaab
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für Bayern und Neustadt an der Waldnaab ist dasAmtsgericht Coburg
Zentrales Mahngericht des Landes Bayern
Heiligkreuzstr. 22
96441 Coburg
Großkundenanschrift: 96441 Coburg
Telefon: 09561 / 878 - 5, Telefax: 09561 / 878 - 6665
Email: poststelle.zentrales.mahngericht@ag-co.bayern.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Stuttgart elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung in Neustadt an der Waldnaab durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Neustadt an der Waldnaab
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Weiden mit der Durchsetzung der Forderung in Neustadt an der Waldnaab beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist dasAmtsgericht Weiden i. d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden
Postfach 40, 92619 Weiden
Tel.: 0961/3000-0, Fax: 0961/3000-258
E-Mail: poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de