Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Quedlinburg
Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen in Quedlinburg effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.
Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Quedlinburg für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Quedlinburg
Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für Quedlinburg im Bundesland Sachsen-Anhalt ist das
Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Zentrales Mahngericht
der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Zweigstelle Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Tel.: 03925 / 876 - 0, Fax: 03925 / 876 - 252
Email: mahngericht@justiz.sachsen-anhalt.de
Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Aschersleben elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Quedlinburg
Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Quedlinburg mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das
Amtsgericht Quedlinburg
Halberstädter Str. 45
06484 Quedlinburg
Postfach 1251, 06473 Quedlinburg
Tel.: (0 39 46) 7 10, Fax: (0 39 46) 7 11 68
Email: ag-qlb@justiz.sachsen-anhalt.de