Inkasso und Forderungseinzug in Schwäbisch-Hall

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Schwäbisch-Hall

Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen  in Schwäbisch-Hall effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.

Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich  über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Schwäbisch-Hall für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.

Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Schwäbisch-Hall

Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für das Bundesland Baden-Württemberg und Schwäbisch-Hall ist das

Amtsgericht Stuttgart
Zentrales Mahngericht des Landes Baden-Württemberg
Hauffstr. 5
70190 Stuttgart
Großkunden-PLZ: 70154
Tel.: 0711 / 921 - 3567, Fax: 0711 / 921 - 3400
Email: poststelle@mahngstuttgart.justiz.bwl.de

Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Stuttgart elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
 

Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Schwäbisch-Hall

Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Schwäbisch-Hall mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das

Amtsgericht Schwäbisch-Hall
Unterlimpurger Str. 8
74523 Schwäbisch-Hall
Postfach 100120, 74501 Schwäbisch-Hall
Tel.: 0791/946335-0, Fax: 0791/946335-215
Email: poststelle@agschwaebischhall.justiz.bwl.de
 

Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!

Unser Full-Service-Forderungsinkasso bietet Ihnen umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.