Inkasso und Forderungseinzug in Waldbröl

Außergerichtliches Inkasso und Forderungsmanagement in Waldbröl

Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADF Inkasso Ihre Forderungen  in Waldbröl effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen Bereich.

Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich  über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Waldbröl für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.

Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug in Waldbröl

Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert. Zuständiges Zentrales Mahngericht für  den Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn und Köln und  Waldbröl (im Landgerichtsbezirk Bonn) ist das

Amtsgericht Euskirchen
Zentrales Mahngericht
(ZEMA II) des Landes Nordrhein Westfalen
Kölner Straße 40 - 42
53879 Euskirchen
Großkunden-PLZ: 53878
Tel.: 02251 / 951 - 0, Fax: 02251 / 951 - 2900
Email: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de

Die gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheidsanträge werden über vorhandene EGVP Schnittstellen dem Zentralen Mahngericht Euskirchen elektronisch übermittelt. Im automatisierten Mahnverfahren wird online ein Schuldtitel erwirkt, aus dem die Zwangsvollstreckung durch unsere Inkasso-Experten betrieben werden kann.
 

Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen in Waldbröl

Unverzüglich werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Waldbröl mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst. Das für Zwangsvollstreckungsanträge zuständige Vollstreckungsgericht ist das

Amtsgericht Waldbröl
Gerichtsstraße 1
51545 Waldbröl
Tel.: (02291) 795-0, Fax: (02291) 795-200
Email: poststelle@ag-waldbroel.nrw.de
 

Inkasso- und Informationsmanagement online - alles aus einer Hand!

Unser Full-Service-Forderungsinkasso bietet Ihnen umfassende Informations- und Rechtsdienstleistungen: Forderungsinkasso, Wirtschaftsauskünfte, Bonitätsprüfung und Anschriftenermittlung.