ADF-NewsTicker Januar 2014

Schadensersatz bei unberechtigter Schufa-Meldung

Nach § 28a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien u.a. nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen gerichtlichen Vergleich bestätigt, in einem Insolvenzverfahren festgestellt oder vom Schuldner anerkannt wurde.

Wer eine angeblich fällige Forderung gegen seinen Vertragspartner bei der SCHUFA meldet, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung erfüllt sind, ist seinem Vertragspartner zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.

AG Halle (Saale), AZ: 93 C 3289/12
Selbstbedienungstanken ohne Bezahlung nicht immer vollendeter Betrug

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der strafrechtlichen Beurteilung des Selbstbedienungstankens ohne nachfolgende Bezahlung befasst. Danach liegt nicht in jedem Fall ein vollendeter Betrug vor. War in einem Fall des Selbstbedienungstankens das Bestreben des Täters von Anfang an darauf gerichtet, den Kraftstoff unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, so ist nur dann vom Tatbestand des vollendeten Betrugs auszugehen, wenn das Betanken des Fahrzeugs vom Kassenpersonal bemerkt wurde. Anderenfalls liegt nur ein versuchter Betrug vor, was sich nicht unerheblich auf das Strafmaß auswirken kann.

BGH, AZ: 4 StR 497/12
Zahlungsverpflichtung eines Ehegatten aus vor der Trennung geschlossenen Energielieferungsvertrag

Schließen Eheleute während der Ehezeit einen Energielieferungsvertrag für die Ehewohnung, enden die Zahlungsverpflichtungen nicht ohne Weiteres schon mit der Trennung oder mit dem Auszug des mit verpflichteten Ehegatten aus der Ehewohnung. Das gilt auch für die nach Trennung oder Auszug verbrauchte Energie. Dies leitet der Bundesgerichtshof aus § 1357 Abs. 1 BGB ab, wonach jeder Ehegatte berechtigt ist, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt. Zwar gilt diese Regelung nach § 1357 Abs. 3 BGB nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben. Diese Vorschrift hielten die Karlsruher Richter hier aber nicht für anwendbar, weil es sich bei einem Energielieferungsvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt, das überdies noch während des Zusammenlebens abgeschlossen wurde. Da es die Ehefrau versäumt hatte, den abgeschlossenen Vertrag zu kündigen, musste sie auch für die nach ihrem Auszug entstandenen Zahlungsrückstände aufkommen.

BGH, AZ: XII ZR 159/12
Bewertung von gepfändeten Naturalleistungen

Auch Naturalleistungen (z.B. private Nutzung eines Dienstwagens) des Arbeitgebers stellen pfändbares Einkommen des Arbeitnehmers dar. Hat der Arbeitgeber bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, kann der Schuldner, also der Arbeitnehmer, eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der Klage vor dem Prozessgericht erreichen. Ein beim Insolvenzgericht eingereichter Festsetzungsantrag gegen den im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens bestellten Treuhänder ist unzulässig.

BGH, AZ: IX ZB 7/12
Unzulässige Kontokündigung aus Kostengründen

Anders als Privat- oder Genossenschaftsbanken dürfen Sparkassen die Eröffnung eines Girokontos nicht grundlos ablehnen oder ein bestehendes Konto nicht ohne wichtigen Grund kündigen. Dass eine Kontoführung außergewöhnlich hohen Arbeitsaufwand verursacht (z.B. durch Kontopfändungen), ist für das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt kein Kündigungsgrund. Die Fortführung eines solchen Kontos darf daher nicht von der Zahlung einer erhöhten Kontoführungsgebühr abhängig gemacht werden.

OLG Naumburg, AZ: 9 U 128/11