ADF-NewsTicker Juli 2013

"Benzinklau": Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug?

Hatte der Täter beim Tanken von Anfang vor, das Benzin an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten, so macht er sich grundsätzlich nicht des Diebstahls oder der Unterschlagung, sondern des (versuchten) Betruges schuldig. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß haben. Das Gesetz sieht für eine Unterschlagung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Beim Betrug reicht das Strafmaß hingegen bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

BGH, AZ: 4 StR 632/11
Strafbarkeit wahrheitswidriger Behauptung gegenüber Insolvenzgericht

Wer wider besseres Wissen die Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners, hier einer GmbH, behauptet und wenn deswegen ein Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet wird, macht sich nicht nur schadensersatzpflichtig, sondern kann sich - so das Oberlandesgericht Koblenz - auch der falschen Verdächtigung strafbar machen.

Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen ein Unternehmen kann - über die genannten Eingriffe in dessen Vermögensverwaltung hinaus - mit erheblichen, wirtschaftlich nachteiligen Auswirkungen verbunden sein. Möglicherweise werden potenzielle Vertragspartner, insbesondere Banken, von Geschäften mit dem vermeintlichen Insolvenzschuldner abgehalten, was gegebenenfalls den Ruin des Unternehmens bedeuten kann. Derjenige, der solche wirtschaftlichen Folgen wider besseres Wissen in Schädigungsabsicht verfolgt, hat sich daher nach § 164 Abs. 2 StGB strafrechtlich zu verantworten.

OLG Koblenz, AZ: 2 Ss 68/12
 
Keine Zusatzgebühren für Pfändungsschutzkonto

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 ist der Pfändungsschutz für Kontoguthaben neu geregelt worden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll nur noch das Pfändungsschutzkonto als alternativlose Form des Kontopfändungsschutzes bestehen. Mit der Einrichtung des Pfändungsschutzkontos besteht automatischer Pfändungsschutz in Höhe des monatlichen Freibetrages von derzeit 1.028,89 Euro. Nun hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entschieden, dass Banken und Sparkassen keine Zusatzgebühren für die Umwandlung und Führung eines Pfändungsschutzkontos verlangen dürfen. Dies wird damit begründet, dass es sich bei einem Pfändungsschutzkonto nicht um eine vertragliche Zusatzleistung handelt, sondern um die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung des Pfändungsschutzes.

BGH , AZ: XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12
 
Impressum: fehlende Angaben zu Vertretungsorgan einer Kapitalgesellschaft

Ein Unternehmen muss auf seiner Homepage insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer, das Handelsregistergericht, die korrekte ladungsfähige Anschrift sowie die Telefon- und ggf. Faxnummer angeben (Impressum). Nicht jede Nichtbefolgung der Impressumspflicht stellt jedoch einen sanktionierbaren Wettbewerbsverstoß dar.

So wird die Angabe des Namens eines Vertretungsberechtigten einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) weder von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr noch von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz gefordert. Hieraus schließt das Kammergericht Berlin, dass die Nichtangabe des Vertretungsorgans keine wesentliche Information nach § 5a Abs. 4 UWG ist, sondern lediglich einen Bagatellverstoß darstellt, der keine strafbewehrte wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtfertigt.

KG Berlin, AZ: 5 W 204/12
 
Kontobereitstellung für betrügerische Internetgeschäfte

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige, der sein Bankkonto leichtfertig für die Abwicklung betrügerischer Internetgeschäfte eines anderen zur Verfügung stellt, den durch den Betrug geschädigten Personen zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dies ergibt sich aus dem Straftatbestand der Geldwäsche, der auch den Schutz des Vermögens der durch die Vortat Geschädigten bezweckt.

BGH, AZ: VIII ZR 302/11