ADF-NewsTicker Juni 2012

Schufa darf titulierte Kreditforderung speichern

Die Speicherung und Übermittlung von Daten über eine rechtskräftig titulierte Forderung aus einem Kreditvertrag durch die Schufa ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden.

Quelle: OLG Frankfurt, AZ: 19 W 33/10

Gläubigerschutz kontra Glaubensschutz

Schuldnerverzeichnisse dienen sowohl den Gläubigerinteressen als auch dem Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs. Durch sie soll sichergestellt werden, dass sich jeder rechtzeitig und mit vertretbarem Aufwand über die Kreditwürdigkeit von (potenziellen) Geschäftspartnern vergewissern kann. Dies ist dann nicht mehr gewährleistet, wenn ein im Register eingetragener Schuldner seinen Vornamen ändern lassen will.

Mit diesem Argument lehnte das Verwaltungsgericht Berlin den Antrag einer Frau ab, ihren Vornamen "Christel" abzuändern, da ihr als inzwischen überzeugte Buddhistin ein eindeutig auf christliche Wurzeln hindeutender Vorname nicht zumutbar sei. Für das Gericht hatte hier der Gläubigerschutz Vorrang vor den religiösen Belangen der Antragstellerin.

Quelle: VG Berlin, AZ: VG 3 K 11.09

Auskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei über Bonität

Eine Bank holte anlässlich einer Kreditanfrage über eine Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über einen Kunden, eine GmbH, ein. Die Auskunft enthielt u. a. den Hinweis, dass der Gesellschafter und Geschäftsführer an fünf anderen GmbHs beteiligt war bzw. ist, von denen zwei Konkurs anmelden mussten. Das Kreditinstitut sah sich durch die Auskunft zu einer genaueren Bonitätsprüfung veranlasst und lehnte schließlich die Kreditzusage ab. Der Bankkunde ging daraufhin gerichtlich gegen den Betreiber der Wirtschaftsauskunftsdatei vor und verlangte die Löschung der Angaben über die früheren Konkursfälle. Der Bundesgerichtshof erachtete die Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten über den Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH im Zusammenhang mit einer Auskunft über die GmbH jedoch für zulässig, da diese im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Kreditwürdigkeit der Gesellschaft nicht ohne Gewicht waren. Auskünfte, die geeignet sind, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen, sind für das Kreditgewerbe erforderlich und müssen, wenn sie - wie hier - zutreffen und nicht den persönlichen Bereich berühren, in der Regel vom betroffenen Geschäftsführer und Gesellschafter hingenommen werden. Die Klage gegen die Auskunftsdatei war somit ohne Erfolg.

 Quelle: BGH, AZ: VI ZR 3/03

Eidesstattliche Versicherung durch Wohnungsverwalter

Hat ein Gläubiger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) gestellt, ist der Verwalter berechtigt und auch verpflichtet, die eidesstattliche Versicherung für die Eigentümergemeinschaft abzugeben.

Quelle: BGH, AZ: I ZB 61/10

Keine Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis trotz Gläubigerbefriedigung

 Der Umstand, dass ein Insolvenzeröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wurde, führt zu einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis. Befriedigt der Schuldner die dem Insolvenzantrag zu Grunde liegende Forderung, kommt eine vorzeitige Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis dennoch nicht in Betracht. Das Amtsgericht Köln misst der Schutzfunktion der Eintragung, nämlich dem Gläubigerschutz, eine höhere Bedeutung zu als dem Löschungsinteresse des Schuldners.

Quelle: AG Köln, 71 IK 45/00