BDIU - Neuregelung der Inkassokosten unnötig

Das Bundesjustizministerium plant die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten neu zu regeln. Dazu sollen Regelsätze eingeführt werden, über deren Höhe allerdings nicht die Mehrheit der gewählten Abgeordneten im Parlament, sondern eine Abteilung im Bundesjustizministerium entscheiden soll. Dieser Vorschlag erstaunt Bundesverband Inkasso sehr, ist doch die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bereits transparent und nachvollziehbar geregelt, worauf erst vor wenigen Monaten sogar das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich hingewiesen hat.

In seinem Beschluss vom 7. September 2011 (1 BvR 1012/11) hatte das oberste deutsche Gericht festgestellt, dass Gläubiger die Kosten für die Einschaltung von Inkassounternehmen "grundsätzlich als Verzugsschaden geltend machen“ können. Zur Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten stellt das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf die herrschende Meinung weiterhin fest, dass diese "die alternativ bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten nicht übersteigen dürfen“.
 
Erste Auswertungen aus der Inkassobranchenstudie legen nahe, dass die von den Unternehmen angesetzten Inkassokosten klar unterhalb der vergleichbaren Anwaltsgebühren liegen, den möglichen Rahmen also nicht ausschöpfen. Für den  BDIU gibt es daher für den Gesetzgeber keinen erkennbaren Handlungsbedarf bei den Inkassokosten.
 
Laut BDIU wären Inkassoregelsätze zudem völlig ungeeignet gegen unseriöse Geschäftemacher oder beispielsweise das Inkasso von sogenannten Abofallen im Internet. "Leider ist es so, dass selbst die Inkasso-Abzocker sehr häufig die in dem Gesetzentwurf geforderten Darlegungs- und Informationspflichten schon heute erfüllen, und sie können selbstverständlich problemlos Inkassoregelsätze zur Grundlage für ihre unberechtigten Zahlungsaufforderungen nehmen.
 
Hier liegt gar nicht das eigentliche Problem, das es im Sinne des Verbraucherschutzes zu lösen gilt. Seriöses Inkasso und unseriöses Inkasso unterscheiden sich vielmehr an der Fragestellung: Ist die angemahnte Forderung berechtigt oder ist sie es nicht?“ Hier muss der Gesetzgeber ansetzen, fordert Spitz. "Seriöse Inkassounternehmen prüfen selbstverständlich Forderungen, bevor sie diese geltend machen. Die Mitgliedsunternehmen des BDIU sind sogar dazu verpflichtet, Forderungen, die nicht schlüssig sind, wieder an ihre Auftraggeber zurückzugeben. Diese Verpflichtung überwachen wir im Übrigen als Verband konsequent bis hin zum Ausschluss aus dem BDIU bei Zuwiderhandeln.“
 
Steuerungswirkung der Buttonlösung abwarten
Der Verbandspräsident verweist zudem auf die sogenannte Buttonlösung, die Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen soll. Sie tritt zum 1. August in Kraft. Ab dann müssen Verbraucher mit einem "Bestell-Button“ unmissverständlich darüber informiert werden, dass sie für die Nutzung eines Angebotes im Internet oder eine online getätigte Bestellung etwas bezahlen müssen. "Dies ist ein gutes Instrument gegen Abzocker und Abofallen", lobt Spitz. Der Gesetzgeber wäre besser dazu angehalten, zunächst die Ergebnisse dieser Maßnahme abzuwarten, bevor er weitere Schritte geht. 
 
Quelle: BDIU