Darf ADF-Inkasso eine Schufameldung vornehmen?

Inkassounternehmen dürfen solche »Einmeldungen« von Inkassovorgängen vornehmen. Geregelt ist das im (Bundesdatenschutzgesetz), genauer im § 28a BDSG.

Demnach muss eine Forderung vor der Datenübermittlung trotz Fälligkeit unbezahlt sein. Die Datenübermittlung muss zudem zur Wahrung berechtigter Interessen des Inkassounternehmens oder eines Dritten erforderlich sein.

Hinzukommen muss, dass

  • die fällige Forderung durch ein rechtskräftiges oder ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder

  • die rückständige Forderung durch einen Schuldtitel nach§ 794 Zivilprozessordnung (ZPO) belegt ist, also zum Beispiel durch einen gerichtlichen Vergleich, einen Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung oder
  • die im Insolvenzverfahren angemeldete Forderung nach § 178 Insolvenzordnung (InsO) festgestellt und vom Schuldner mit Prüfungstermin nicht bestritten worden ist oder

  • der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder bei fälligen und unbestrittenen Forderungen mindestens zwei Mahnungen durch den Gläubiger und/oder das Inkassounternehmen erfolgt sind, und zwischen der ersten Mahnung und der Einmeldung der Daten mindestens vier Wochen liegen, und der Schuldner rechtzeitig, frühestens jedoch bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Einmeldung unterrichtet worden ist.

Eine Einmeldung ist auch dann möglich, wenn das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden könnte und der Gläubiger den säumigen Schuldner über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Dies betrifft primär Dauerschuldverhältnisse wie Miete oder Leasing.

In unseren Mahnschreiben weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir Daten über außergerichtliche bzw. gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen und erwirkte Vollstreckungstitel an die: SCHUFA HOLDING AG - 65201 Wiesbaden übermitteln.

Soweit nach Übermittlung dieser Information solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, können wir hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten.

Weitere Informationen zur SCHUFA, zur Schufameldung und zum Löschen von Negativmerkmalen finden Sie unter www.adf-inkasso.de/schufa_information.htm