Öffentliche Aufsicht und Entzug der Erlaubnis bei unserösem Inkasso

Um unseriöses Inkasso wirkungsvoll zu bekämpfen fordert der BDIU eine Stärkung der öffentlichen Aufsicht  durch den Gesetzgeber.

Ein hartes Sanktionsinstrumentarium von empfindlichen Geldbußen bis hin zum Entzug der Inkassoregistrierung sei das richtige Mittel. Das wäre auch praktizierter, wirkungsvoller Verbraucherschutz und würde darüber hinaus die Rechtssicherheit in im Land stärken. Denn seriöse Inkassotätigkeit ist auch für die Justiz unverzichtbar, entlastet sie die Gerichte doch millionenfach von Forderungsstreitfällen.“
 
Aktuell über 15 Millionen Fälle im außergerichtlichen Inkasso
Die vom BDIU beauftragte Branchenstudie belegt, dass Inkassounternehmen insbesondere außer- und vorgerichtlich zu einer Beilegung von Forderungsstreitigkeiten beitragen – und damit verhindern, dass sich Gerichte um diese Fälle kümmern müssen. Aktuell bearbeiten Inkassounternehmen über 15 Millionen Fälle im vor- beziehungsweise außergerichtlichen Bereich. Rund 80 Prozent, also gut 12 Millionen dieser Fälle erledigen die Unternehmen, ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Zum Vergleich: Die Zahl der von Gerichten verschickten Mahnbescheide liegt bei etwa 9 Millionen pro Jahr.
 
"Fiele die außergerichtliche Tätigkeit von Inkassounternehmen weg, käme auf die Gerichte eine Flut von Mahnverfahren und anschließend auf die Gerichtsvollzieher eine Lawine von Zwangsvollstreckungen zu, die diese mit ihrer derzeitigen personellen und finanziellen Ausstattung überhaupt nicht bearbeiten könnten“, so Spitz.
 
"Auch für die Gläubiger wäre der Wegfall des außergerichtlichen Inkassos fatal, tragen doch Inkassounternehmen dazu bei, unstrittige Fälle zügig zu klären. Der Forderungseinzug ausschließlich über das gerichtliche Mahnverfahren würde die Beitreibung insgesamt erheblich verlangsamen“, stellt der Inkassopräsident fest.
 
Spitz warnt: "Gläubiger müssten erheblich mehr von dem Geld, das ihnen rechtmäßig zusteht, abschreiben, also auf die Entlohnung für eine erbrachte Dienstleistung oder gelieferte Ware schlichtweg verzichten. Bei einer Forderungssumme von über 50 Milliarden Euro, die Inkassounternehmen im Auftrag von Gläubigern halten, werden die Dimensionen deutlich. Ein Gesetz, das Gläubigern die außergerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche in erheblichem Umfang erschweren würde, wäre gesamtwirtschaftlich schädlich und würde zu Preissteigerungen bei Waren und Dienstleistungen führen. Dem Verbraucherschutz wäre damit ein Bärendienst erwiesen.“
 
"Runder Tisch“ gegen Verbraucherabzocke
Um unseriöses Inkasso zu unterbinden, fordert Spitz stattdessen einen "Runden Tisch“ von Bundesjustizministerium, Landesjustizministerien, Verbraucherschützern, Wirtschaftsverbänden und BDIU. Dieses Gremium soll gemeinsam den Kampf gegen Verbraucherabzocke führen.
 
BDIU Mitgliedsunternehmen hätten sich zwar bereits der verbandsinternen Aufsicht unterworfen. Eine strenge behördliche Aufsicht über alle Inkassounternehmen, auch für die BDIU Nichtmitglieder. Um diese Aufsicht zu gewährleisten regt der Inkassoverband eine Beteiligung der Bundesländer an und verweist in diesem Zusammenhang auf Äußerungen von Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk. Diese hatte  eine effektivere staatliche Aufsicht über Inkassounternehmen gefordert. Behörden müssten "wirksame Mittel an die Hand gegeben werden, gegen schwarze Schafe vorzugehen“.
 
"Unseriöses Inkasso muss bekämpft werden“, bekräftigt der Branchenpräsident. "Dabei muss die wichtige seriöse Inkassotätigkeit weiter gesichert bleiben, um die Wirtschaft vor den Folgen schlechter Zahlungsmoral zu schützen. Der Gesetzgeber läuft sonst Gefahr, das Kind mit dem Bade auszuschütten.“

Quelle: BDIU