Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens senkt die Hemmschwelle fürs Schuldenmachen

Nach der Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens können Überschuldete unter bestimmten Voraussetzungen künftig schon nach drei statt wie bisher sechs Jahren von ihren Schulden befreit werden. Der Bundesverband Inkasso BDIU  befürchtet hieraus negative Folgen für die Zahlungsmoral von Verbrauchern.
 

Unter bestimmten Bedingungen soll dadurch die Zeit bis zu einer möglichen Restschuldbefreiung von aktuell sechs auf künftig fünf Jahre (wenn der Schuldner in dieser Zeit zumindest für die Kosten von rund 3.000 Euro des gerichtlichen Verfahrens aufkommen kann) beziehungsweise drei Jahre (bei zusätzlichem Erreichen einer Mindestbefriedigungsquote von 25 Prozent für die Gläubiger) verkürzt werden.
 
Der Inkassoverband als Gläubigervertreter lehnt diese Verkürzung ab. Dies sende die falschen Signale. Schuldner könnten den Eindruck erhalten, dass es künftig leichter ist, sich von seinen Schulden über den Gerichtsweg befreien zu lassen.
 
Kleinere Hürden bei der Verbraucherinsolvenz würden bei manchem Verbraucher auch die  Hemmschwelle senken, Schulden aufzunehmen. Der Inkassoverband befürchtet negative Folgen für die Zahlungsmoral.
 
Bei Inkrafttreten der Reform ist auch mit einem erneuten Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren zu rechnen.   Viele insolvenzreif verschuldete Betroffene würden derzeit mit einem Insolvenzantrag warten um nach der Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens von der dann schuldnerfreundlicheren Gesetzgebung zu profitieren. Der Bundesverband Inkasso erwartet deshalb, dass die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wohl viele weitere Jahre über der Marke von 100.000 verharren werde.
 
Der Inkassoverband vertritt die Auffassung, dass die außergerichtliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner in jedem Fall besser ein bürokratisches und für die Allgemeinheit teures gerichtliches Insolvenzerfahren ist.
 
Hier lägen konkrete Chancen für beide Seiten, zu einer Klärung der Zahlungsansprüche zu kommen. In einem fairen Dialog beider Seiten und insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Schuldner ließen sich so sinnvolle Kompromisse finden.
 
Jenseits von starren Quoten oder Wohlverhaltensperioden wäre aus Sicht des BDIU eine atmende Schuldenbereinigung gefragt, die Rücksicht auf die individuellen Situationen und die damit verbundenen Chancen nehme. So könnten Gläubiger angemessene Befriedigungen erlangen und redliche Schuldner aus eigener Kraft das Ihre dazu beitragen, sich die Grundlage für einen erfolgreichen wirtschaftlichen Neuanfang zu verschaffen.
 
Quelle: BDIU