Zahlungsausfälle und Liquiditätsengpässe beeinträchtigen Rechnungstreue

Verbraucher zahlen derzeit ihre Rechnungen etwas schlechter als Unternehmen. In der Umfrage des Inkassoverbands melden 32 Prozent der Inkassounternehmen, dass die Zahlungsmoral der Verbraucher schlechter ist als noch vor einem halben Jahr – von gewerblichen Schuldnern berichten das 24 Prozent.
 
Vermieter (50 Prozent) und Handwerker (49 Prozent) haben zurzeit besondere Schwierigkeiten mit der Rechnungstreue ihrer Kunden. Insgesamt hat die Wirtschaft aktuell jedoch erstaunlich wenige Zahlungsmoralprobleme. Insbesondere in den stärker konjunkturabhängigen Branchen hat sich die Rechnungstreue sogar erheblich verbessert. So berichteten im Herbst 2011 noch 50 Prozent der Inkassounternehmen, dass die Dienstleistungsbranche verspätete Zahlungen und Zahlungsausfälle zu verkraften habe. In diesem Herbst sind es nur noch 34 Prozent der Inkassounternehmen, die eine solche Beobachtung machen. Auch das Handwerk (2011: 58 Prozent Probleme mit dem Zahlungsverhalten der Kunden) und der Onlinehandel (Herbst 2011: 42 Prozent; Herbst 2012: 34 Prozent) stehen jetzt besser da.
 
Gesetzgeber stärkt Gläubigerrechte im Geschäftsverkehr
Unterstützung kommt für die Unternehmen außerdem vom Gesetzgeber. Mit einem „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ hat die Bundesregierung einen umfassenden Katalog zur Eindämmung schlechter Zahlungsmoral präsentiert. „Das Gesetz stärkt die Rechte der Gläubiger und die Wirtschaftsleistung von Unternehmen“, begrüßt BDIU-Präsident Spitz. Es sieht unter anderem vor, dass bei Geschäften zwischen Unternehmen künftig Zahlungsziele von 60 Tagen die Regel sein sollen. Bei Geschäften zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand werden diese Zahlungsziele sogar auf 30 Tage beschränkt. Die Verzugszinsen steigen künftig auf 9 Prozent über dem Basiszinssatz. Außerdem können Unternehmen bei Zahlungs­verzug eine Verzugskostenpauschale von mindestens 40 Euro in Ansatz bringen.
 
Aus Sicht der Gläubigervertreter hat das Gesetz allerdings einen Konstruktionsfehler. Die 40-Euro-Verzugspauschale soll leider auf die gesamten Rechtsverfolgungskosten angerechnet werden, kritisiert der Inkassoverbandsvorsitzende Dabei sind die Verzugskosten zum Beispiel für Handwerker, die nicht selten Forderungen mit mindestens vierstelligen Euro-Beträgen an Inkassounternehmen übergeben, in der Regel wesentlich höher. Laut BDIU müssten die Inkassounternehmen dann viele einzelne, kostenintensive Maßnahmen ergreifen, vom Prüfen der Forderung über das schriftliche Mahnverfahren, das Überprüfen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, dem Aushandeln individueller Rückzahlungspläne, dem Nachhalten von Zahlungseingängen bei Ratenzahlungen, dem regelmäßigen telefonischen und persönlichen Kontakt zu Schuldner und Gläubiger bis hin zur Langzeitüberwachung titulierterForderungen. Diese Maßnahmen sind nicht automatisiert,  sondern müssen persönlich von den Inkassomitarbeitern durchgeführt werden. Werden nun 40 Euro auf die hierbei entstehenden Kosten angerechnet, profitiert somit letztlich der Schuldner und nicht der Gläubiger. Der Bundestag hat inzwischen in erster Lesung über das Gesetz beraten. Der Bundesverband Inkasso appelliert an den Gesetzgeber, bei der Beratung in zweiter und dritter Lesung noch auf die Pauschalanrechnung zu verzichten.
 
Ein Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand. Dies ist laut dem BDIU dringend nötig.
  
Quelle: BDIU