Inkassounternehmen warnen vor Datenschutz-Rechtsunsicherheit

Der Inkassoverband äußert deutliche Kritik in seiner Umfrage an den aktuellen Plänen aus Europa zur Neuregelung des Datenschutzes. Noch in diesem Jahr will die EU eine Datenschutzgrundverordnung auf den Weg bringen, die dann in allen Mitgliedstaaten gelten soll.

In Deutschland würde sie die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes ersetzen. Im Grundsatz sei diese Initiative zwar zu begrüßen, vor allem da die bisherigen europäischen Regelungen inzwischen fast zwei Jahrzehnte alt sind und den aktuellen Gegebenheiten insbesondere im Bereich des Internets nicht mehr entsprechen. Die Neuregelung gehe jedoch in einigen Punkten deutlich über das Ziel hinaus.

Bestimmte Formulierungen in dem Verordnungstext könnten zur Folge haben, dass Gläubiger bei der Weitergabe von Informationen zu unbezahlten Rechnungen an ein Inkassounternehmen nachweisen müssen, dass ihre Schuldner mit der Weitergabe dieser Daten einverstanden sind. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht eine solche Einverständniserklärung bisher nicht vor – zu Recht! Denn diese Voraussetzung wäre ein großer Unsinn und würde die Rechtsdurchsetzung bestehender Forderungen für die Wirtschaft erheblich erschweren«, sagt Spitz.

Die EU-Verordnung drohe, im betrieblichen Forderungsmanagement zusätzliche Bürokratie zu verursachen, die es unredlichen Verbrauchern erleichtern könnte, sich einer Zahlungsverpflichtung zu entziehen. »Die Geschädigten wären die Gläubiger.« 83 Prozent der Inkassounternehmen befürchten in der Umfrage, dass die Durchsetzung von Forderungen durch die Datenschutzgrundverordnung generell erschwert wird. 82 Prozent erwarten große Rechtsunsicherheit, eben weil die Formulierungen in dem Verordnungstext nicht eindeutig sind und sich gegebenenfalls zum Vorteil unredlich handelnder Verbraucher auslegen ließen.

Auch das Geschäft von Auskunfteien würde durch die Datenschutzgrundverordnung erschwert – wiederum mit erheblichen Negativfolgen für die Wirtschaft. »Die Bonität von Kreditnehmern kann dann nicht mehr zuverlässig ermittelt werden. Das hätte höhere Zahlungsausfälle zur Folge, deren Kosten wiederum alle redlichen Verbraucher mittragen müssten, denn sie müssten zum Ausgleich höhere Preise für Waren und Dienstleistungen bezahlen.

Wegen der zu erwartenden Rechtsunsicherheit könnte es dann auch weniger Aufträge für Inkassounternehmen ergeben (74 Prozent äußern eine entsprechende Befürchtung in der Umfrage). Dies wiederum würde sich unmittelbar auf die Zahlungsmoral auswirken. 77 Prozent der Inkassounternehmen prognostizieren daher, dass sich das Zahlungsverhalten wegen der Datenschutzgrundverordnung erheblich verschlechtern wird. Inkassounternehmen führen in Deutschland über fünf Milliarden Euro pro Jahr an Gläubiger zurück.Dafür gibt es klare Rechtsgrundlagen. Europa sollte diese nicht verschlechtern.