Informationen und Lösungen zur Erbenermittlung

Erbenermittlung im Forderungseinzug

Ist ein Schuldner verstorben heißt das nicht, dass man als Gläubiger auf seine Forderungen verzichten muss. Ist ein positives Erbe vorhanden und wurde dieses angetreten, können Forderungen gegenüber den Erben geltend gemacht werden.

Erbenermittlung: professionelle Dienste zum Thema Erbenermittlung von ADF EuroScore®.

In der Erbenermittlung prüfen wir zunächst ob die angefragte Person in der Sterbedatei verzeichnet ist. Anschließend prüfen wir über das Einwohnermeldeamt, ob die angefragte Person tatsächlich verstorben ist und ermitteln das Sterbedatum sowie den Sterbeort.
 
Über das jeweils zuständige Amtsgericht ermitteln wir hiernach die möglichen Erben des Verstorbenen bzw. informieren Sie über Erbausschlagungserklärungen. 

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Weitere Informationen
zur Erbenermittlung finden Sie hier: Erbensuche / Erbenermittlung
 

Falls Sie schon registriert sind, können Sie jetzt eine Erbenermittlung in Auftrag geben oder in einer Minute zur Erbenermittlung anmelden!

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