ADF Inkasso-Dienste und Solutions im Mahnverfahren

Modernes Forderungsmanagement und Mahnverfahren - Lösungen von ADF

Von der Adressermittlung über online Bonitätsprüfung und Wirtschaftsauskunft bis zur Zahlungsstörung und Inkasso: In unserem Forderungsmanagement bieten wir Ihnen Dienstleistungen und Informationsdienste zur ganzheitlichen Steigerung von Erträgen und präventiven Senkung von Forderungsausfällen und sind kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Lösungen aus dem Bereich Mahnverfahren geht.

Mahnverfahren: professionelle Lösungen und Informationen im Mahnverfahren von ADF Inkasso.

Das Mahnverfahren wird eingeleitet durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, der (vereinfacht) einer Klageschrift entsprechen muss. Ist der Antrag korrekt gestellt, so ergeht - ohne Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht - ein Mahnbescheid, durch den der Schuldner aufgefordert wird, den Anspruch nebst Zinsen und Kosten binnen zwei Wochen zu erfüllen oder innerhalb gleicher Frist Widerspruch einzulegen.

Bei einem Widerspruch gibt das Mahngericht, sofern eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat, den Rechtsstreit an das hierfür zuständige Gericht ab.
Wird kein Widerspruch eingelegt, so ergeht auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid, der dem Schuldner gleichfalls von Amts wegen zuzustellen ist. Auch der Vollstreckungsbescheid kann mit einem Einspruch binnen zwei Wochen angefochten werden.

Das Mahnverfahren bietet gegenüber dem Klageverfahren einige entscheidende Vorteile:

Kostenvorteil
Das Mahnverfahren kostet lediglich eine halbe Gebühr nach dem jeweiligen Streitwert. Für das Zivilprozessverfahren ist eine dreifache Gebühr zu entrichten.

Zeitvorteil
Wenn die Zustellung des Mahnbescheids auf Anhieb gelingt, hält der Gläubiger im Idealfall innerhalb weniger Wochen einen Vollstreckungsbescheid in den Händen, mit dem er gegen den Schuldner vorgehen kann. Ein Zivilprozess dauert erfahrungsgemäß viele Monate.

Aufwandsvorteil
Im Mahnverfahren muss der Gläubiger einer Forderung - auch hier die gelungene Zustellung des Mahnbescheids vorausgesetzt - nur zwei Anträge stellen: den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids und den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids. Es wird kein Beweis erhoben und es findet auch nur eine eingeschränkte Schlüssigkeitsprüfung statt. Die Forderung braucht nicht begründet zu werden; die einfache Behauptung, dass eine Forderung besteht, ist im Mahnverfahren ausreichend.

Wir bieten Ihnen Mahnverfahren für alle Schuldnergruppen. Vom außergerichtlichen Mahnverfahren über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Titelüberwachung - unsere Servicebereiche verfügen in zahlreichen Branchen über spezialisiertes Know-how.  Unsere Inkasso-Experten sind bestens geschult im Umgang mit Menschen. Ein persönliches Gespräch, die Entwicklung eines individuellen Konzeptes und Verhandlungsgeschick sind häufig  entscheidend auf dem Weg zum Inkassoerfolg.

Weitere Informationen
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