Inkasso-Glossar: Kreditversicherungssumme / Kreditlimit

Kreditversicherungssumme/Kreditlimit

Nach eingehender Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Situation eines Kunden des versicherten Lieferanten erfolgt die Festlegung eines Kreditlimits durch den Versicherer. Je nach Ergebnis der Bonitätsprüfung können hierbei folgende Kreditentscheidungen getroffen werden:

Das vom Versicherungsnehmer beantragte Kreditlimit wird uneingeschränkt erteilt.

  • Es erfolgt eine eingeschränkte Limitentscheidung im Hinblick auf Kredithöhe, Zahlungskonditionen, Selbstbeteiligung und sonstige Auflagen.
  • Ablehnung des beantragten Versicherungsschutzes.

Möglich ist in einigen Fällen auch die Einräumung einer vorab Entscheidung bis zur endgültigen Limitfestlegung, damit der Lieferant bereits seine Geschäftsbeziehung aufnehmen kann.

Die formelle Kreditmitteilung erfolgt immer in Form eines Dokuments vom Kreditversicherer. Es benennt u.a. das Risiko, die Höhe des erteilten Kreditlimits, den Beginn des Versicherungsschutzes und das Kreditziel.